AW: (Fehl-)Besetzungen des Bundesverfassungsgerichts
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Gehirnnutzer
Schauen wir uns doch mal an:
1. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden abwechselnd vom Bundesrat und Bundestag gewählt.
2. Um gewählt zu sein, benötigt ein Richter mindestens 2/3 der Stimmen.
3. Die Richter werden für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Eine zweite Amtszeit gibt es nicht.
4. Einmal gewählt kann ein Richter nur durch die anderen Richter des Bundesverfassungsgerichtes des Amtes enthoben werden.
Ihr redet so schön von Klüngel. Haben denn die, die den Richter gewählt haben, eine Garantie, dass er in ihrem Sinne entscheidet? Nein.
Einmal gewählt gibt es für die, die in gewählt haben, kein Möglichkeit mehr ihn unter Druck zu setzen. Wie gesagt, es gibt keine Wiederwahl, mit dem man den Richter unter Druck setzen könnte. Man kann ihm nicht mit Amtsenthebung drohen, weil dass obliegt nicht den Parlamenten sondern seinen Richterkollegen.
Wenn es ein Gericht gibt, dass durch Parteibuch oder ähnliches tatsächlich beeinflussbar ist, dann ist es nicht das Deutsche BUndesverfassungsgericht, sondern der Supreme Court der Vereinigten Staaten.
Ansonsten, hier hat ein Richter seine Meinung geäußert und kein Urteil gefällt. Nur weil jemand Richter ist erlischt seine Meinungsfreiheit nicht. Urteilen muss er aber anhand der Gesetze. Urteilen tut er auch nicht alleine, denn Minimum urteilen immer 3 Richter.
Die Justiz ist nicht unabhängig, wie der Europäische Gerichtshof festgestellt hat. Zudem sitzen dort Politrichter von Gnaden Merkels. Deine Schönfärberei solltest Du dir sparen.
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Gehirnnutzer
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https://www.focus.de/magazin/archiv/...id_586498.html
Gemäß diesem Artikel hat Peter Müller die oben genannten Voraussetzungen für das Verfassungsrichteramt und nimmt man seine nicht beendete Doktorarbeit hat er sich auch mit Verfassungsrecht beschäftigt.
Ich habe nie bestritten, dass der Mann formal korrekt inthronisiert wurde. Ich bezweifle lediglich seine Qualifikation für das höchste Gericht in diesem Land. Und womit?
Mit Recht!
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Gehirnnutzer
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https://www.focus.de/magazin/archiv/...id_586498.html
Gemäß diesem Artikel hat Peter Müller die oben genannten Voraussetzungen für das Verfassungsrichteramt und nimmt man seine nicht beendete Doktorarbeit hat er sich auch mit Verfassungsrecht beschäftigt.
Freisler erfüllte auch alle juristischen Voraussetzungen.
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Merkelraute
Ja, der Europäische Gerichtshof hat das festgestellt.Urteil vom 27.05.2019: (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18). Der Europäische Gerichtshof befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei.
Merkelraute, Staatsanwälte gehören zur Exekutive nicht zur Judikative. Die Rechtsprechende Gewalt sind nur die Richter. Bei dem Urteil ging es um die Praxis, dass Staatsanwälte in bestimmten Fällen Auslieferungshaftbefele ausstellen können und das widerspricht der Unabhängigkeit der Justiz. Jetzt werden diese Haftbefehle nur noch von Richtern ausgestellt.
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FranzKonz
Ich habe nie bestritten, dass der Mann formal korrekt inthronisiert wurde. Ich bezweifle lediglich seine Qualifikation für das höchste Gericht in diesem Land. Und womit?
Mit Recht!
Du bezweifelst seine Qualifikation. Gut, dass ist Meinungssache. Nur fehlen dir und mir die fachlichen Grundlagen um diese Qualifikation mit Recht zu beurteilen.
Nochmal mindesten 3. Verfassungsrichter sind für Entscheidungen und Urteile notwendig. Nicht ein einziger.
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Gehirnnutzer
Merkelraute, Staatsanwälte gehören zur Exekutive nicht zur Judikative. Die Rechtsprechende Gewalt sind nur die Richter. Bei dem Urteil ging es um die Praxis, dass Staatsanwälte in bestimmten Fällen Auslieferungshaftbefele ausstellen können und das widerspricht der Unabhängigkeit der Justiz. Jetzt werden diese Haftbefehle nur noch von Richtern ausgestellt.
Das ändert nichts an der Tatsache, daß wir es mit Politrichtern zu tun haben.
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Gehirnnutzer
Du bezweifelst seine Qualifikation. Gut, dass ist Meinungssache. Nur fehlen dir und mir die fachlichen Grundlagen um diese Qualifikation mit Recht zu beurteilen.
Nochmal mindesten 3. Verfassungsrichter sind für Entscheidungen und Urteile notwendig. Nicht ein einziger.
Das macht die Sache eher schlimmer, angesichts von krassen Fehlurteilen, in denen entweder schwarz zu weiß umdefiniert wurde oder ein grundgesetzwidriges Gesetz für rechtens erklärt wurde. Da bleiben nur Inkompetenz oder Korruptheit als Erklärung. Beides ist eine Disqualifikation.
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Gehirnnutzer
Du bezweifelst seine Qualifikation. Gut, dass ist Meinungssache. Nur fehlen dir und mir die fachlichen Grundlagen um diese Qualifikation mit Recht zu beurteilen.
Nochmal mindesten 3. Verfassungsrichter sind für Entscheidungen und Urteile notwendig. Nicht ein einziger.
In dem Fall ist das keine Meinungs- sondern eine Tatsache. Was Dir fehlt, kann ich naturgemäß nicht beurteilen. Dem Müller fehlte bei Amtsantritt jegliche Erfahrung als Richter in irgendeiner gehobenen Ebene.
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Dr.Zuckerbrot
Das macht die Sache eher schlimmer, angesichts von krassen Fehlurteilen, in denen entweder schwarz zu weiß umdefiniert wurde oder ein grundgesetzwidriges Gesetz für rechtens erklärt wurde. Da bleiben nur Inkompetenz oder Korruptheit als Erklärung. Beides ist eine Disqualifikation.
Dr. Zuckerbrot, ob etwas grundgesetzwidrig/verfassungswidrig ist, liegt bei den Verfassungsrichtern, sie treffen diese Entscheidung. Wenn jemand, mit dem entsprechenden Background, sagt, etwas sei verfassungswidrig, aber eben keiner dieser Richter ist, vertritt er eine Rechtsmeinung.
Das dumme mit Recht ist, viele Gesetze können, obwohl die gleichen Regeln der Rechtsauslegung angewandt werden, unterschiedlich ausgelegt werden. Welcher Rechtsmeinung dann gefolgt wird entscheidet dann eben das Gericht. Aber auch nur dann, wenn es angerufen wird.
Erinnerst du dich an das Gutachten von DiFabio zur Flüchtlingskrise, es war hier in aller Munde, aber es war eben auch nur die Rechtsmeinung DiFabios. Er empfahl damals in seinem Gutachten Seehofer ein Organstreitverfahren anzustrengen, da es große Aussichten auf Erfolg gehabt hätte.
Das hat Seehofer nicht gemacht und so blieb DiFabios Gutachten nur eine Rechtsmeinung.
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Gehirnnutzer
Dr. Zuckerbrot, ob etwas grundgesetzwidrig/verfassungswidrig ist, liegt bei den Verfassungsrichtern, sie treffen diese Entscheidung. Wenn jemand, mit dem entsprechenden Background, sagt, etwas sei verfassungswidrig, aber eben keiner dieser Richter ist, vertritt er eine Rechtsmeinung.
Das dumme mit Recht ist, viele Gesetze können, obwohl die gleichen Regeln der Rechtsauslegung angewandt werden, unterschiedlich ausgelegt werden. Welcher Rechtsmeinung dann gefolgt wird entscheidet dann eben das Gericht. Aber auch nur dann, wenn es angerufen wird.
Erinnerst du dich an das Gutachten von DiFabio zur Flüchtlingskrise, es war hier in aller Munde, aber es war eben auch nur die Rechtsmeinung DiFabios. Er empfahl damals in seinem Gutachten Seehofer ein Organstreitverfahren anzustrengen, da es große Aussichten auf Erfolg gehabt hätte.
Das hat Seehofer nicht gemacht und so blieb DiFabios Gutachten nur eine Rechtsmeinung.
Hast du das Wunsiedel-Urteil vergessen? Da haben die Verfassungsrichter geschrieben, der §130 StGB verstieße gegen ein Gebot des Grundgesetzes, aber da müsse man eine Ausnahme machen, weil die Nazis so schlimm gewesen seien. Das ist für mich politische Justiz, für die es keine Entschuldigung gibt.
Das zweite ist ein Urteil zur GEZ gewesen, in dem sie PCs zu Rundfunkempfängern umdefiniert haben. Es ist anzunehmen, dass ihnen der nachrichtentechnische Sachverstand fehlt, um das unterscheiden zu können. Sie hätten das aber bemerken und sich um einen Fachgutachter bemühen müssen, was sie eben nicht getan haben.
Die Grundfrage ist, ob Urteile stimmen müssen. Für mich müssen sie das, objektive Fehler sind spätestens bei letztinstanzlichen Gerichten unentschuldbar.
Nota bene: Staaten ohne Gerechtigkeit sind organisiertes Verbrechen (Augustinus). Wenn die letzte Instanz versagt, hast du faktisch keinen Rechtsstaat mehr.
Dann ist die gesamte Juristerei nur noch eine Farce für anspruchsloses Publikum.