Zitat von
realsniper
Nur (doch noch einmal) zur Richtigstellung (weil das hier eh off topic ist - ich bereue schon es angemerkt zu haben zuvor, hehe) - BEWEISEN konnte man das (was habe ich denn im Namibia-Thread getan?). Dt. Verwaltungsakten belegen den Völkermord (oder, wenn Du willst, GENOZID) ganz beiläufig, da sie eben der Verwaltung dienten. Darin erkennt man aber amtliche Belege über Inhaftierte, Todeszahlen, Kriegsführung und Gefangenschaft, usw - inkl. Frauen und Kinder, die NACHWEISLICH nicht aufgrund des Krieges sondern eben NUR AUFGRUND ihrer ethnischen Zugehörigkeit mitinhaftiert wurden. Das ist durchaus belegbar und eben über dt. (!) Akten (da wird ja keiner gelogen haben um sich selber schlechter darstehen zu lassen). Ich will dabei (wie gesagt) nicht auf Terminologie rumreiten, ich rede(te - weil is ja off topic, daher jetzt vorbei, hehe) ja nur von DE FACTO, net de jure. Der Begriff ist da nebensächlich (für mich jetzt hier), is schon klar, das juristisch eine Anklage 1908 (oder auch 1918) net denkbar war, was nichts am Sachverhalt an sich ändert. Das wollte ich ursprünglich nur dazu sagen damals (siehe off topic).
So, jetzt ist endgültig Wochenende,
wümnsches ein ebs. schönes
MfG
Sniper