AW: EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte
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Laotse
Warum wundert mich das nicht :eek:
Keine Ahnung, aber eben hat dich noch was ganz anderes gewundert.
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romeo1
Quatsch, die haben nichts mit Deinem Freimaurergeschwurbel zu tun. Ich habe vor einigen Wochen gelesen, daß 5 der 7 Richter eine kommunstische vergangenheit haben. Das Ergebnis sieht man dann in diesen haarsträubenden Urteilen.
der Kommunismus ist Bestandteil der Freimaurerideologie , Buddy.;)
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ich hab gerade Hereroindianer gelesen.......ich mach mal Pause! Tschüssn
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Chanan
EGMR: Ausweisung eines am Heroinhandel (2,5 kg) Beteiligten (7 Jahre Freiheitsstrafe) verstößt gegen Art. 8 EMRK
The applicant, Abdul Waheed Khan, is a Pakistani national who was born in 1975 and has been living in the United Kingdom since the age of three. He currently lives in Bradford (United Kingdom).
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/vi...&skin=hudoc-fr
Die chinesen wissen, wie man solche problemfälle behandelt
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Schon merkwürdig, dass der Pakistani nicht längst einen britischen Pass hatte...
...das wär in der BRD sicher nicht passiert ;)
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Um auch hierzu noch was zu sagen: Das ist mal ein klassisches Fehlurteil der EuGHMR. Es ist unmöglich, die Ausweisung eines Drogendealers als menschenrechtswidrig zu bezeichnen. Auch wenn man einen sehr strengen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwendet.
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Unsere Herren Politiker verbl ... langsam. Auf der einen Seite erklärt man fast jeden Muslimen zum Terroristen und auf der anderen Seit kann man nicht genug von ihnen in unser Land lassen. Das eigene Volk über Steuern abzocken, damit man das reichen Hotelbesitzern in den A...stecken kann - das ist ok . Aber krimminelle Ausländer rauszuschmeißen verstößt gegen das Grundgesetz.