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Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Auf den www.bussgeldkatalog.* Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.
Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Auf den
www.bussgeldkatalog.* Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.
Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
Bist du immer auf der Überholspur unterwegs?
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
:haha::haha: Wahrscheinlich bei gleichzeitiger Unterschreitung des Mindestabstandes. Natürlich wegen unklarer Gesetzgebung. :isgut:
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Wenn mir einer entgegen kommt und dem sein Licht ist kaputt betätige ich die Lichthupe. Oder wenn ich jemanden fahren lassen will. (wobei den Heutzutage auch keine Sau mehr kapiert!) Ich wüsste nicht einen Fall bei dem ich die Lichthupe eingesetzt hätte zum überholen....
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Nietzsche
Wenn mir einer entgegen kommt und dem sein Licht ist kaputt betätige ich die Lichthupe. Oder wenn ich jemanden fahren lassen will. (wobei den Heutzutage auch keine Sau mehr kapiert!) Ich wüsste nicht einen Fall bei dem ich die Lichthupe eingesetzt hätte zum überholen....
Stimmt. Die stehen da wie der Ochs' am Berg und wenn man dann nach einer gefühlten Ewigkeit achselzuckend selber losfährt fahren sie auch los.
Daher betätige ich die Lichthupe nur noch, wenn ich einen fahren lassen will.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Fortuna
...
Daher betätige ich die Lichthupe nur noch, wenn ich einen fahren lassen will.
:haha:
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Vor einigen Jahren bin ich nach Kroatien gefahren (zusammen gezählt 25 x das nur so nebenbei)
Jedes Auto oder Motorrad das mir entgegen gekommen ist hat mich angeblinkt, zuerst dachte ich sie warnen mich vor Blitzer-Kontrolle.
Irgendwann bin ich rechts auf einen Parkplatz gefahren und habe mein Wägelchen angeschaut nichts war defekt und weiter ging es mit der Fahrt und der Blinkerei.
Meinen Pensionswirt habe ich das erzählt – er klärte mich auf dass ausgerechnet an diesem Tag Tagfahrlicht zur Pflicht geworden ist.
Bei meinen späteren Fahrten war das Abblendlicht eingeschaltet. :D
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Minimalphilosoph
:haha:
... soll keiner sagen, ich hätte ihn nicht gewarnt.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Hay
Bist du immer auf der Überholspur unterwegs?
Ja, wegen der vielen Tempo-100-Fanatiker.
!992 wurde das Lichthupenverbot ja per Gerichturteil eingeführt. Ich hatte damals schon 18 Jahre Fahrpraxis und bemerkte, dass dadurch gleichzeitig auch das Rechtsfahrgebot in der Praxis aufgehoben wurde.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Ja, wegen der vielen Tempo-100-Fanatiker.
!992 wurde das Lichthupenverbot ja per Gerichturteil eingeführt. Ich hatte damals schon 18 Jahre Fahrpraxis und bemerkte, dass dadurch gleichzeitig auch das Rechtsfahrgebot in der Praxis aufgehoben wurde.
Und ab da immer links unterwegs, komme, was da wolle!
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Hay
Und ab da immer links unterwegs, komme, was da wolle!
Sie reden von den vielen Tempo-100-Fanatikern?
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Sie reden von den vielen Tempo-100-Fanatikern?
Na, die werden doch von dir nach rechts gescheucht, oder hab ich da was falsch verstanden?
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Hay
Na, die werden doch von dir nach rechts gescheucht, oder hab ich da was falsch verstanden?
Wie denn?
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DNCBN
Wie denn?
Na, ja, mit Lichthupe eben.
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Hay
Na, ja, mit Lichthupe eben.
Bei meinem Versuch 2004 trat der Vorausfahrende auf die Bremse und hat mich dann später angezeigt.
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Minimalphilosoph
Wahrscheinlich bei gleichzeitiger Unterschreitung des Mindestabstandes. Natürlich wegen unklarer Gesetzgebung.
Nein, diesmal ist es die Judikative, die Murks produziert hat.
Die Legislative erlaubt in der StVO ausdrücklich die Verwendung der Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
Die Judikative wollte es offensichtlich Dränglern schwerer machen und hat – wie sehr oft – die Folgen ihres Handelns nicht bedacht.
Seit 1992 benützt kein Mensch mehr die Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
Was bleibt dem Autofahrer übrig?
Er kündigt seine Überholabsicht durch zu dichtes Auffahren an. Dies ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Welche zudem kaum durch die Polizei überprüft wird.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Du versuchst hier Deine ganzen schweren Traumata zu verarbeiten?
was wird als nächstes kommen..
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Nö, ich versuch nur Leute zu finden, die keine Schmerzen bekommen, wenn sie versuchen zu denken.
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DNCBN
Nö, ich versuch nur Leute zu finden, die keine Schmerzen bekommen, wenn sie versuchen zu denken.
Naja, ich vermute eher, Du suchst Zustimmung, nicht Argumente.
Die hatte ich dir letztens geliefert aber das war Dir nicht genehm..
Beispiel:
https://politikforen-hpf.net/showthr...1#post11480728
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Süßer
Lesen Sie doch selbst Ihren Beitrag erstmalig!
… und meine Antwort:
„Sind Sie Jurist?
Diese sind bekannter Weise auch blind für Widersprüche.
Also Anhalteweg oder Reaktionsweg, je nachdem was der Polizist gerade gefrühstückt hat?“
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Lesen Sie doch selbst Ihren Beitrag erstmalig!
… und meine Antwort:
„Sind Sie Jurist?
Diese sind bekannter Weise auch blind für Widersprüche.
Also Anhalteweg oder Reaktionsweg, je nachdem was der Polizist gerade gefrühstückt hat?“
Nicht jeweils sondern beides. Das ist kein Widerspruch, hatte ich erläutert.
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Süßer
Nicht jeweils sondern beides. Das ist kein Widerspruch, hatte ich erläutert.
Offensichtlich kennen Sie den Unterschied zwischen Anhalteweg und Reaktionsweg nicht.
Für den Sicherheitsabstand kann nicht beides gleichzeitig gelten.
Warum schreiben Sie Ihre Posts zu einem anderen Topic in diesem Topic?
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Offensichtlich kennen Sie den Unterschied zwischen Anhalteweg und Reaktionsweg nicht.
Für den Sicherheitsabstand kann nicht beides gleichzeitig gelten.
Warum schreiben Sie Ihre Posts zu einem anderen Topic in diesem Topic?
..weil es ging mir darum:
Zitat:
Naja, ich vermute eher, Du suchst Zustimmung, nicht Argumente.
Das ist mein Argument.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
@Süßer:
Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie gerne Fragen stellen.
Mutmaßungen über meine eventuellen Absichten sind nicht konstruktiv.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Auf den
www.bussgeldkatalog.* Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.
Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
Plädiere auf "Gefahrenabwehr"...oder "Hilfestellung im Straßenverkehr".
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Nietzsche
Wenn mir einer entgegen kommt und dem sein Licht ist kaputt betätige ich die Lichthupe. Oder wenn ich jemanden fahren lassen will. (wobei den Heutzutage auch keine Sau mehr kapiert!) Ich wüsste nicht einen Fall bei dem ich die Lichthupe eingesetzt hätte zum überholen....
Um anzukündigen, dass ich auf der Landstraße überholen werde. Die Hoffnung, dass die Schnarchnase vor mir dann aufwacht und mein Überholmanöver unnötig ist realisiert sich leider nie.
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Wuehlmaus
Um anzukündigen, dass ich auf der Landstraße überholen werde. Die Hoffnung, dass die Schnarchnase vor mir dann aufwacht und mein Überholmanöver unnötig ist realisiert sich leider nie.
Haben Sie das schon einmal auf der Autobahn versucht?
Wie gesagt, ich habe es 2004 und 2006 auf der Autobahn probiert und bin jeweils angezeigt worden. Im Fall 2006 sogar von einem unbeteiligten Dritten.
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DNCBN
Auf den
www.bussgeldkatalog.* Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.
https://www.politikforen.net/attachm...id=70736&stc=1
Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
Da hilft nur direkte Gegenanzeige wegen Nötigung, wenn Dir jemand eine Spur blockiert und Du zu einem wichtigem Termin zu spät kommst. Bezifferbarer Schaden: 220.000,00 €, da nun eine Wettbewerbsfirma den Auftrag schnappte.
https://www.politikforen.net/attachm...id=70736&stc=1
Dazu gehört natürlich, daß zumindest Deine Lokalpresse den Vorgang in Deinem Sinne beschreibt. Mit etwas Glück findest Du auch eine Sendung wie Brisant, die den Spur-Blockierer verdammt.
https://www.politikforen.net/attachm...id=70736&stc=1
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Pythia
Da hilft nur direkte Gegenanzeige wegen Nötigung, wenn Dir jemand eine Spur blockiert [...]
Dazu gehört natürlich, daß zumindest Deine Lokalpresse den Vorgang in Deinem Sinne beschreibt. Mit etwas Glück findest Du auch eine Sendung wie Brisant, die den Spur-Blockierer verdammt.
Die Mediative ist tatsächlich die 4. Gewalt im Staate.
Sie sagen, ohne diese würde man bei Gericht kein Recht bekommen. Da stimme ich Ihnen zu. Bekanntes Beispiel hierzu ist der Fall Kachelmann. Ohne die Mediative wäre er definitiv verurteilt worden.
Was die Situation Blockierer gegen Drängler betrifft, so bin ich der Meinung, dass es darauf ankommt, wer zuerst anzeigt. Gegenanzeigen werden von den Gerichten nicht ernst genommen.
Aber zurück zur Lichthupe. Diese wird von der Legislativen durch § 5 Abs. 5 StVO ausdrücklich zur Ankündigung der Überholabsicht erlaubt.
Dennoch wird in den Medien seit 1992 berichtet, dass die Verwendung der Lichthupe von den Gerichten als Straftat (Nötigung) angesehen wird.
Ist das nicht Rechtsbeugung?
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DNCBN
Haben Sie das schon einmal auf der Autobahn versucht?
Wie gesagt, ich habe es 2004 und 2006 auf der Autobahn probiert und bin jeweils angezeigt worden. Im Fall 2006 sogar von einem unbeteiligten Dritten.
Auf der Autobahn setze ich den Blinker.
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Wuehlmaus
Auf der Autobahn setze ich den Blinker.
Das haben sich die Autofahrer 1992 auch gedacht. Prompt kam 1993 in den Medien die Meldung, dass die längere Betätigung des Fahrrichtungsanzeigers ebenfalls von den Gerichten als Nötigung bewertet wird.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Wuehlmaus
Um anzukündigen, dass ich auf der Landstraße überholen werde. Die Hoffnung, dass die Schnarchnase vor mir dann aufwacht und mein Überholmanöver unnötig ist realisiert sich leider nie.
Mit welcher Begründung? Der kann doch so langsam fahren wie er lustig ist. Nen Trecker wird auch nicht anfangen zu beschleunigen weils dir zu langsam ist... halte das in der Art für völlig unnötig. Ich mache auch gerne jedem Platz der mich überholen will. Nein, ich halte sogar an Bushaltestellen an um die Drängler vorzulassen.
Sollen sie fahren, Hauptsache weg.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Bei meinem Versuch 2004 trat der Vorausfahrende auf die Bremse und hat mich dann später angezeigt.
Richtig so!
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schlaufix
Richtig so!
Dann sollten Sie schleunigst Ihren Fahrstil bzw. Charakter ändern.
Es gibt nämlich immer mehr Autofahrer, die mit Dashcam unterwegs sind. Bei einigen ausländischen PKW-Modellen sind diese sogar schon serienmäßig eingebaut.
Der weißhaarige Richter fand mein Video übrigens großartig. Der Anzeigeerstatter wurde gar nicht mehr vernommen. Staatsanwalt und Richter einigten sich sofort auf Einstellung.
Ob der Anzeigeerstatter und seine Beifahrerin bestraft wurden, kann ich nicht sagen.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Dann sollten Sie schleunigst Ihren Fahrstil bzw. Charakter ändern.
Es gibt nämlich immer mehr Autofahrer, die mit Dashcam unterwegs sind. Bei einigen ausländischen PKW-Modellen sind diese sogar schon serienmäßig eingebaut.
Der weißhaarige Richter fand mein Video übrigens großartig. Der Anzeigeerstatter wurde gar nicht mehr vernommen. Staatsanwalt und Richter einigten sich sofort auf Einstellung.
Ob der Anzeigeerstatter und seine Beifahrerin bestraft wurden, kann ich nicht sagen.
Autofahrer die mit Lichthupe drängeln sollten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden. Leider sind die Strafen für solche ungeeigneten Autofahrer zu gering. Ich verstehe eh nicht warum Drängler nicht zeitig losfahren um ans Ziel zu gelangen.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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schlaufix
Autofahrer die mit Lichthupe drängeln sollten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden. Leider sind die Strafen für solche ungeeigneten Autofahrer zu gering. Ich verstehe eh nicht warum Drängler nicht zeitig losfahren um ans Ziel zu gelangen.
Heute bin ich Scharf Rechts abgebogen, in einer Ortschaft. So ein Depp musste unbedingt hupen, obwohl man in sehr spitzen Winkel vorsichtig fahren. Einfach Deppen, und 2 Idioten, Navi fahren schnitten die Kurve, fuhren mit rein, auf meiner Spur, ! mal Vollschaden, das zweit Mal, ging so der Schaden.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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navy
Heute bin ich Scharf Rechts abgebogen, in einer Ortschaft. So ein Depp musste unbedingt hupen, obwohl man in sehr spitzen Winkel vorsichtig fahren. Einfach Deppen, und 2 Idioten, Navi fahren schnitten die Kurve, fuhren mit rein, auf meiner Spur, ! mal Vollschaden, das zweit Mal, ging so der Schaden.
Warst du da auch betrunken so wie im Augenblick?
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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schlaufix
Autofahrer die mit Lichthupe drängeln sollten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden. Leider sind die Strafen für solche ungeeigneten Autofahrer zu gering. Ich verstehe eh nicht warum Drängler nicht zeitig losfahren um ans Ziel zu gelangen.
Nein!
Diejenigen, die die Signalisierung einer Überholabsicht per Lichthupe als Drängeln betrachten, sollten aus dem Verkehr gezogen werden.
§ 5 Abs. 5 StVO regelt dies seit 1970 unverändert und kristallklar.
Auf den bussgeldkatalog.*-Webseiten wurde lange Zeit das Gegenteil behauptet. Zwischenzeitlich habe ich die Redaktionen der Webseiten auf die Gesetzeslage hingewiesen und diese rudern langsam zurück. Auch in den Medien kommen gelegentlich Beiträge, die die Fake-News - Lichthupe sei Nötigung – als solche entlarven.
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AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Nietzsche
Mit welcher Begründung? Der kann doch so langsam fahren wie er lustig ist. Nen Trecker wird auch nicht anfangen zu beschleunigen weils dir zu langsam ist... halte das in der Art für völlig unnötig. Ich mache auch gerne jedem Platz der mich überholen will. Nein, ich halte sogar an Bushaltestellen an um die Drängler vorzulassen.
Sollen sie fahren, Hauptsache weg.
Der kann eben nicht so langsam fahren wie er will.
"Langsames Fahren, beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von unter 50 km/h auf einer Landstraße, kostet zwischen 20 und 35 Euro, wenn Sie von der Polizei erwischt werden"
https://www.verti.de/ratgeber/langsa...ng%20ausgelegt
Und ja, solche Schnarchnasen gibt es i.d.T. Gerade, übersichtliche Bundesstraße, aber die tuckern mit 60. Überholen kann man nicht dank Gegenverkehr. Was macht man dann irgendwann? Riskanter überholen bei der kleinsten Lücke.
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DNCBN
Das haben sich die Autofahrer 1992 auch gedacht. Prompt kam 1993 in den Medien die Meldung, dass die längere Betätigung des Fahrrichtungsanzeigers ebenfalls von den Gerichten als Nötigung bewertet wird.
"Die längere Betätigung". Es spricht nichts dagegen, den Blinker kurz zu setzen wenn der vorausfahrende die linke Spur blockiert und etliche Lücken rechts ignoriert. Denn dann wäre der eigentlich dran wegen Rechtsfahrgebot.