AW: BW-Soldaten festgenommen - Aufbau Söldnertruppe in SA
Ich hätte mal die deutschen Hohlbirnen sehen wollen, die sich islamischen Staaten andienen wollten um ihre Gesundheit auf`s Spiel zu setzen.
Die hätten auch gleich zu den Saudis oder in den Iran auswandern-, dort in die Steinzeit konvertieren und in deren Militär eintreten können.
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Schwabenpower
Ist es ja auch nicht. Deswegen die an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe:
Auf die Beweisführung bin ich gespannt
Hahaha xD genau das dachte ich auch...
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Schwabenpower
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Seit wann sind Söldner im Wehrdienst?
Das biegen die Richter sich schon so zurecht, daß es passt.
Rechtswissenschaft ist im Grunde:
Du darfst Alles machen, du musst es bloß in Worte fassen / erklären können.
Im Grunde darf man nicht auf den Mund gefallen sein, schnacken können; Fritzchen-Witze und so weiter.
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Hätte diesen drögen deutschen Uniformträgern nicht zugetraut derart kreative ökonomische Lösungen zum Broterwerb zu finden. Respekt!
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Schwabenpower
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Seit wann sind Söldner im Wehrdienst?
Wehrdienst wäre in einer regulären Armee! Ist die "Fremdenlegion" eine reguläre Armee? Private Söldnertruppen doch erst recht nicht!
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Bolle
Wehrdienst wäre in einer regulären Armee! Ist die "Fremdenlegion" eine reguläre Armee? Private Söldnertruppen doch erst recht nicht!
Eben das.
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Bolle
Wehrdienst wäre in einer regulären Armee! Ist die "Fremdenlegion" eine reguläre Armee? Private Söldnertruppen doch erst recht nicht!
Die Fremdenlegion ist ein regulärer Verband. Deswegen ist im Prinzip sowohl das Anwerben dorthin als auch der Dienst dort strafbar. Kann mich aber an keinen Fall erinnern wo ein aktiver oder inaktiver dt. Angehöriger der Legion mal deswegen vor einem dt. Gericht Rede und Antwort stehen musste. Er bekommt ja spätestens nach Ende der aktiven Dienstzeit die franz. Staatsbürgerschaft angeboten.
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Bolle
Wehrdienst wäre in einer regulären Armee! Ist die "Fremdenlegion" eine reguläre Armee? Private Söldnertruppen doch erst recht nicht!
Die Fremdenlegion ist integraler Bestandteil der französischen Armée de Terre, also der regulären Streitkräfte Frankreichs.
Die Rekrutierungsbüros sind allesamt in Frankreich.
Eine Rekrutierung erfolgt also nicht auf fremden Staatsgebiet.
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Parabellum
Die Fremdenlegion ist ein regulärer Verband. Deswegen ist im Prinzip sowohl das Anwerben dorthin als auch der Dienst dort strafbar. Kann mich aber an keinen Fall erinnern wo ein aktiver oder inaktiver dt. Angehöriger der Legion mal deswegen vor einem dt. Gericht Rede und Antwort stehen musste. Er bekommt ja spätestens nach Ende der aktiven Dienstzeit die franz. Staatsbürgerschaft angeboten.
Unsinn. Der Dienst in der Legion ist auch nach deutschem Recht keineswegs strafbar.
Wer setzt eigentlich solche Falschmeldungen in die Welt?
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Xarrion
Unsinn. Der Dienst in der Legion ist auch nach deutschem Recht keineswegs strafbar.
Ggf. schon deshalb weil man sich damit der Wehrüberwachung entzieht.
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n Deutschland ist nach § 109h StGB eine Anwerbung für die Fremdenlegion strafbar. Darüber hinaus kann der Dienst von Deutschen in der Fremdenlegion einen Verstoß gegen die deutsche Wehrpflicht bedeuten, sofern sie der Wehrüberwachung in Deutschland unterliegen. Bis zum 4. Juli 2011 verloren deutsche Staatsbürger, die in der Fremdenlegion dienten, gemäß § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz[28] die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie zusätzlich französische Staatsbürger wurden. Seit dem 5. Juli 2011 erteilte das Bundesministerium der Verteidigung die Zustimmung u. a. zum freiwilligen Dienst in der Fremdenlegion, ohne dass dies einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich zieht.[29] Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Friedensvertrag von Versailles war es deutschen Staatsbürgern ebenfalls gestattet, in der Fremdenlegion zu dienen (§ 179).[30]
https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A...9trang%C3%A8re