AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
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Chronos
Das ist klar. Das sind die bilateralen Versicherungsvereinbarungen für die Person des jeweiligen Entsendeten, aber nicht für dessen im Heimatland verbliebenen Angehörigen.
(Während meiner Jahre in Fernost gab es das leider nicht, weil mit dem damaligen Staat kein Abkommen bestand. Ergo hatte ich zuvor eine schweineteure Auslands-Krankenversicherung abschließen müssen).
Aber zu meiner Frage habe ich noch etwas gefunden:
Und gleich dahinter folgt der Disclaimer:
Ich denke, dass sich meine Frage an die Kollegen in der Schweiz und Österreich damit erledigt hat, denn allem Anschein nach haben diese beiden Nachbarländer keine derartigen Abkommen abgeschlossen.
Deutschland wieder mal ganz vorne dabei, wenn es darum geht, anderen den Puderzucker in den Dingens zu blasen....
Die Staatsverträge beinhalten in vielen Fällen aber genau diese Mitversicherungen, auch wenn sie nur unter dem Aspekt der Entsendung gelistet werden, also nur unter einem Aspekt des gesamten Staatsvertrages, denn diese Staatsverträge beinhalten natürlich noch mehr Klauseln und alle Staatsverträge, die mit den Staaten geschlossen wurden, die in den Genuss der Familienmitversicherung der Angehörigen in den Heimatländern kommen, beinhalten natürlich auf der anderen Seite auch die individuelle Versorgung deutscher Staatsbürger. Es sind eben ungleiche Tauschgeschäfte, sozusagen.
Das sieht man auch am deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen, also die sogenannte Gegenseitigkeit, die aber in jedem Fall der deutsche Staat bezahlt:_
Wie ist man in der Türkei als Rentner krankenversichert?
Deutsche (und türkische) Staatsbürger, die im Rentenalter dauerhaft in die Türkei auswandern, können unter gewissen Voraussetzungen weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert bleiben und haben dann Anspruch auf medizinische Leistungen in der Türkei (genau wie Einheimische).
https://www.auswandern-handbuch.de/k...erung-tuerkei/
Unter den gewissen Voraussetzungen kann man auf jeden Fall verstehen, dass dazu die Türken mit deutschen Pass oder Doppelpass gehören. ...
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
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Chronos
Verstehe ich das jetzt richtig, dass der Wohnsitzstaat (also das Entsendeland des Gastarbeiters) komplett für die medizinischen Behandlungskosten der in der Heimat verbliebenen Angehörigen aufkommt und Deutschland gar nicht involviert ist, oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?
Die östlichen Balkanländer sind seit 1968 in dem Abkommen mit drin die Türken 1964. So steht es in dem Link.
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Noch etwas zum Thema, wobei man die Mittelmeeranrainer, mit denen es ja inzwischen Sozialversicherungsabkommen nach dem Muster mit der Türkei gibt, ausnimmt und den Fokus auf die Türkei und die Balkanländer setzt:
Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.
Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.
Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.
Und weiter:
Frau Steinbach fordert jetzt, diese Bevorzugung ausländischer Familieangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen abzuschaffen: "Deutschen Krankenversicherten ist die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt." Bei Deutschen dürften nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.
So funktioniert laut Thönnes die Hilfe: Die in den erwähnten Staaten lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die Kosten werden anschließend von der deutschen Versicherung erstattet. Das geschehe je Familie in monatlichen Pauschbeträgen, die jährlich vereinbart würden. ...
https://www.welt.de/print-wams/artic...at-zahlen.html
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Und auch Tunesien ist mit im Pool, was eine Auskunft aufgrund einer Anfrage offenbart:
Zitat:
e) Artikel 15 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit vom 16. April
1984?
Für die Kostenabrechnung mit Tunesien richtet sich der Kreis der anspruchsbe-
rechtigten Familienangehörigen nach deutschem Recht.
(Seite 2) https://dserver.bundestag.de/btd/19/015/1901561.pdf
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Zitat:
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Chronos
Meine Frage beruht auf zwei Aspekten, die ich aus reiner Neugier klären möchte:
1. Wurden mit den südeuropäischen Entsendeländern wie Italien, Spanien, Griechenland und Portugal vergleichbare Abkommen geschlossen, oder nur mit der Türkei, einigen jugoslawischen Staaten sowie einigen nordafrikanischen Staaten?
2. Wenn Deutschland - wie behauptet wurde - diese Anwerbeabkommen einschließlich der Verträge über die Übernahme der Krankenversorgungskosten für die in der Heimat verliebenen Angehörigen auf Druck der Amis abgeschlossen haben soll, weshalb wurde dieser Druck dann nicht auch auf Österreich und die Schweiz ausgeübt (vorausgesetzt, dass es diese Vereinbarungen über die Kostenübernahme dort nicht gibt)?
1. Nein, nur die genannten:
Kosten für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung Türkei
Bosnien
Herzegowina
Mazedonien
Montenegro
Serbien
2. Die BRD ist kein souveräner Staat und hat mit den USA nur einen Waffenstillstand und keinen Friedensvertrag!
Die damaligen Bonner, jetzt Berliner Bonzen erfüllen jeden Befehl.
Es ging den Türken damals schlecht und die mußten bei der NATO-Stange gehalten werden, darum mußte Adenauer [Kanzler der Alliierten] diese als Hilfsarbeiter herholen mit den genannten Vorteilen.
Mit den neutralen Staaten Schweiz und Österreich ging das nicht!
Kein
Reiner Zufall,
dass der tributpflichtige Vasallenstaat BRD das tun mußte...... :dru:
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Zitat:
Zitat von
Reiner Zufall
1. Nein, nur die genannten:
Kosten für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung Türkei
Bosnien
Herzegowina
Mazedonien
Montenegro
Serbien
2. Die BRD ist kein souveräner Staat und hat mit den USA nur einen Waffenstillstand und keinen Friedensvertrag!
Die damaligen Bonner, jetzt Berliner Bonzen erfüllen jeden Befehl.
Es ging den Türken damals schlecht und die mußten bei der NATO-Stange gehalten werden, darum mußte Adenauer [Kanzler der Alliierten] diese als Hilfsarbeiter herholen mit den genannten Vorteilen.
Mit den neutralen Staaten Schweiz und Österreich ging das nicht!
Kein
Reiner Zufall,
dass der tributpflichtige Vasallenstaat BRD das tun mußte...... :dru:
und Tunesien:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/015/1901561.pdf
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
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Zitat von
Fortuna
Einer Bekannten hat man für eine Nacht zur Beobachtung in einem türkischen Krankenhaus (mit kalten Kartoffeln und einer Tasse Tee als Frühstück) über 1.600 Euro in Rechnung gestellt.
Aber was solls, hat entweder die Auslandskrankenversicherung oder die deutze Krankenkasse bezahlt.
mich hat eine Nierenkolik in den 90igern mit 4 Tage KH Aufenthalt auf Malle schlappe 2000DM gekostet, man kam erst raus, als die Kohle bar auf dem Tresen lag
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
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Zitat von
marion
mich hat eine Nierenkolik in den 90igern mit 4 Tage KH Aufenthalt auf Malle schlappe 2000DM gekostet, man kam erst raus, als die Kohle bar auf dem Tresen lag
Hattest Du keine Versicherungen?!
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
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Reiner Zufall
1. Nein, nur die genannten:
Kosten für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung Türkei
Bosnien
Herzegowina
Mazedonien
Montenegro
Serbien
2. Die BRD ist kein souveräner Staat und hat mit den USA nur einen Waffenstillstand und keinen Friedensvertrag!
Die damaligen Bonner, jetzt Berliner Bonzen erfüllen jeden Befehl.
Es ging den Türken damals schlecht und die mußten bei der NATO-Stange gehalten werden, darum mußte Adenauer [Kanzler der Alliierten] diese als Hilfsarbeiter herholen mit den genannten Vorteilen.
Mit den neutralen Staaten Schweiz und Österreich ging das nicht!
Kein
Reiner Zufall,
dass der tributpflichtige Vasallenstaat BRD das tun mußte...... :dru:
Der Vasallenstaat Buntland wird jetzt wohl auch den Wiederaufbau der Ukraine und die Versorgung von Witwen, Waisen und Versehrten bezahlen müssen.
Kein Wunder, daß hierzulande die Renten im europäischen Vergleich erbärmlich schlecht und Krankenkassenbeiträge, Steuern und Abgaben sehr hoch sind.
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
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Differentialgeometer
Hattest Du keine Versicherungen?!
hatte ich, hat 15DM gekostet, war gut investiertes Geld