Sollte ebenfalls wie der 139er jedem Deutschen bekannt gemacht werden:
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.
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Sollte ebenfalls wie der 139er jedem Deutschen bekannt gemacht werden:
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.
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Ein Relikt im Grundgesetz.