AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Zitat:
Zitat von
DNCBN
Lesen Sie doch selbst Ihren Beitrag erstmalig!
… und meine Antwort:
„Sind Sie Jurist?
Diese sind bekannter Weise auch blind für Widersprüche.
Also Anhalteweg oder Reaktionsweg, je nachdem was der Polizist gerade gefrühstückt hat?“
Nicht jeweils sondern beides. Das ist kein Widerspruch, hatte ich erläutert.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Zitat:
Zitat von
Süßer
Nicht jeweils sondern beides. Das ist kein Widerspruch, hatte ich erläutert.
Offensichtlich kennen Sie den Unterschied zwischen Anhalteweg und Reaktionsweg nicht.
Für den Sicherheitsabstand kann nicht beides gleichzeitig gelten.
Warum schreiben Sie Ihre Posts zu einem anderen Topic in diesem Topic?
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Zitat:
Zitat von
DNCBN
Offensichtlich kennen Sie den Unterschied zwischen Anhalteweg und Reaktionsweg nicht.
Für den Sicherheitsabstand kann nicht beides gleichzeitig gelten.
Warum schreiben Sie Ihre Posts zu einem anderen Topic in diesem Topic?
..weil es ging mir darum:
Zitat:
Naja, ich vermute eher, Du suchst Zustimmung, nicht Argumente.
Das ist mein Argument.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
@Süßer:
Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie gerne Fragen stellen.
Mutmaßungen über meine eventuellen Absichten sind nicht konstruktiv.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Zitat:
Zitat von
DNCBN
Auf den
www.bussgeldkatalog.* Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.
Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
Plädiere auf "Gefahrenabwehr"...oder "Hilfestellung im Straßenverkehr".
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Zitat von
Nietzsche
Wenn mir einer entgegen kommt und dem sein Licht ist kaputt betätige ich die Lichthupe. Oder wenn ich jemanden fahren lassen will. (wobei den Heutzutage auch keine Sau mehr kapiert!) Ich wüsste nicht einen Fall bei dem ich die Lichthupe eingesetzt hätte zum überholen....
Um anzukündigen, dass ich auf der Landstraße überholen werde. Die Hoffnung, dass die Schnarchnase vor mir dann aufwacht und mein Überholmanöver unnötig ist realisiert sich leider nie.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Wuehlmaus
Um anzukündigen, dass ich auf der Landstraße überholen werde. Die Hoffnung, dass die Schnarchnase vor mir dann aufwacht und mein Überholmanöver unnötig ist realisiert sich leider nie.
Haben Sie das schon einmal auf der Autobahn versucht?
Wie gesagt, ich habe es 2004 und 2006 auf der Autobahn probiert und bin jeweils angezeigt worden. Im Fall 2006 sogar von einem unbeteiligten Dritten.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Zitat:
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DNCBN
Auf den
www.bussgeldkatalog.* Webseiten findet man einhellig die Behauptung, dass die Verwendung der Lichthupe den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könne. 1992 hörte ich dies erstmalig im Fernsehen. Erst kürzlich behauptete wieder ein Polizist in der Fernsehsendung „Achtung Kontrolle“ dasselbe.
https://www.politikforen.net/attachm...id=70736&stc=1
Tatsächlich erhielt ich schon 2-mal wegen Betätigung der Lichthupe eine Strafanzeige wegen Nötigung.
Da hilft nur direkte Gegenanzeige wegen Nötigung, wenn Dir jemand eine Spur blockiert und Du zu einem wichtigem Termin zu spät kommst. Bezifferbarer Schaden: 220.000,00 €, da nun eine Wettbewerbsfirma den Auftrag schnappte.
https://www.politikforen.net/attachm...id=70736&stc=1
Dazu gehört natürlich, daß zumindest Deine Lokalpresse den Vorgang in Deinem Sinne beschreibt. Mit etwas Glück findest Du auch eine Sendung wie Brisant, die den Spur-Blockierer verdammt.
https://www.politikforen.net/attachm...id=70736&stc=1
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Pythia
Da hilft nur direkte Gegenanzeige wegen Nötigung, wenn Dir jemand eine Spur blockiert [...]
Dazu gehört natürlich, daß zumindest Deine Lokalpresse den Vorgang in Deinem Sinne beschreibt. Mit etwas Glück findest Du auch eine Sendung wie Brisant, die den Spur-Blockierer verdammt.
Die Mediative ist tatsächlich die 4. Gewalt im Staate.
Sie sagen, ohne diese würde man bei Gericht kein Recht bekommen. Da stimme ich Ihnen zu. Bekanntes Beispiel hierzu ist der Fall Kachelmann. Ohne die Mediative wäre er definitiv verurteilt worden.
Was die Situation Blockierer gegen Drängler betrifft, so bin ich der Meinung, dass es darauf ankommt, wer zuerst anzeigt. Gegenanzeigen werden von den Gerichten nicht ernst genommen.
Aber zurück zur Lichthupe. Diese wird von der Legislativen durch § 5 Abs. 5 StVO ausdrücklich zur Ankündigung der Überholabsicht erlaubt.
Dennoch wird in den Medien seit 1992 berichtet, dass die Verwendung der Lichthupe von den Gerichten als Straftat (Nötigung) angesehen wird.
Ist das nicht Rechtsbeugung?
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Haben Sie das schon einmal auf der Autobahn versucht?
Wie gesagt, ich habe es 2004 und 2006 auf der Autobahn probiert und bin jeweils angezeigt worden. Im Fall 2006 sogar von einem unbeteiligten Dritten.
Auf der Autobahn setze ich den Blinker.