AW: BVG [ in Karlsruhe] fordert Billigung islamischer Kinderehen
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schastar
Diesen Raum hätte es nie geben dürfen. Wer hier leben will hat sich unseren Gesetzen anzupassen und diese zu akzeptieren.
Der Ausgangspunkt ist ein bisschen anders.
Wenn wir beim Beispiel einer afghanischen "Ortskraft" bleiben, ist die Heirat mit einem aus unserer Sicht noch nicht heiratsfähigen Mädchen in Afghanistan erfolgt. Somit hat diese "Ortskraft" nach dem bisherigen deutschem Recht eine Straftat begangen. Da dies aber nicht in Deutschland erfolgte, ist diese Straftat somit nicht nach deutschem Recht zu ahnden und ginge die deutsche Justiz bis zu diesem Punkt auch nichts an.
Kommt diese "Ortskraft" aber nun samt Ehefrau nach Deutschland, beginnt nach der Ankunft im Prinzip nach bisherigem Recht der Gesetzesverstoß im Geltungsbereich des deutschen Rechts. Und genau darum ging es.
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schastar
(...)
Wie gesagt, sie haben dort geheiratet und nicht hier. Man erkennt die Sache einfach an, ist im Handwerk auch kein Problem. So manchen Facharbeiter eines anderen Landes hat man schon einem Deutschen Facharbeiter einfach gleichgesetzt. Obwohl die Ausbildung hier bei uns eine grundsätzlich andere ist.
Das mit der Anerkennung hört sich zwar gut und logisch an, entspricht aber nicht der Denkweise der Juristen.
Man kann nur etwas anerkennen, das nach unserem Recht keinen Gesetzesverstoß beinhaltet.
Im konkreten Fall ist es aber aus Juristensicht in dem Moment ein Gesetzesverstoß geworden, als der Afghane mit seiner minderjährigen Frau den deutschen Boden betreten hat.
Also müsste man ihn anklagen.
Um diese Falle zu beseitigen, hat man nun mit diesem Spruch des BVerfG den nach früherem deutschem Recht begangenen Gesetzesverstoß annulliert und legalisiert. Somit wird diesem Ehepaar in meinem fiktiven Beispiel auch kein Gesetzesverstoß vorgeworfen werden.
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Noam
Natürlich ist der ein Ossi. Seine Spinnereien verraten ihn immer wieder. Vor allem, wenn er sein „Leben“ vor langer Zeit beschrieben hat, wenn er aus seiner Legende berichtet. So sei er ja mal in Braunschweig zur Schule gegangen. Hat er wohl eine Schule aus dem Netz herausgezogen. Nur dummerweise war diese Schule zu „seiner Zeit“ eine Mädchenschule……:kich:
Nun ja. Er weiß wohl selber nicht, was er für eine Gestalt ist….halt „verkleidet“.:haha:
Intelligente verkleiden sich geschickt, Dumme sind noch nicht einmal dazu in der Lage.
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Chronos
Der Ausgangspunkt ist ein bisschen anders.
Wenn wir beim Beispiel einer afghanischen "Ortskraft" bleiben, ist die Heirat mit einem aus unserer Sicht noch nicht heiratsfähigen Mädchen in Afghanistan erfolgt. Somit hat diese "Ortskraft" nach dem bisherigen deutschem Recht eine Straftat begangen. Da dies aber nicht in Deutschland erfolgte, ist diese Straftat somit nicht nach deutschem Recht zu ahnden und ginge die deutsche Justiz bis zu diesem Punkt auch nichts an.
Kommt diese "Ortskraft" aber nun samt Ehefrau nach Deutschland, beginnt nach der Ankunft im Prinzip nach bisherigem Recht der Gesetzesverstoß im Geltungsbereich des deutschen Rechts. Und genau darum ging es.
Das mit der Anerkennung hört sich zwar gut und logisch an, entspricht aber nicht der Denkweise der Juristen.
Man kann nur etwas anerkennen, das nach unserem Recht keinen Gesetzesverstoß beinhaltet.
Im konkreten Fall ist es aber aus Juristensicht in dem Moment ein Gesetzesverstoß geworden, als der Afghane mit seiner minderjährigen Frau den deutschen Boden betreten hat.
Also müsste man ihn anklagen.
Um diese Falle zu beseitigen, hat man nun mit diesem Spruch des BVerfG den nach früherem deutschem Recht begangenen Gesetzesverstoß annulliert und legalisiert. Somit wird diesem Paar in meinem fiktiven Beispiel auch kein Gesetzesverstoß vorgeworfen werden.
Es erfolgt eine Einzelfallprüfung und damit wird ein Automatismus in diesen Dingen verhindert.
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Hay
Es erfolgt eine Einzelfallprüfung und damit wird ein Automatismus in diesen Dingen verhindert.
Klar, ich wollte mit meinem fiktiven Beispiel ja nur die Zwickmühle beschreiben, in die die bundesdeutsche Justiz nach der älteren Rechtslage gekommen wäre.
Ein prinzipiell ähnliches Problem waren früher mal die Trauungen noch nicht heiratsfähiger deutscher Jungleute in Las Vegas oder in Gretna Green.
Das waren nach deutschem Recht eigentlich ja auch bereits Gesetzesverstöße, aber man hat dann eben die Augen zugedrückt und die in den USA oder in UK geschlossenen Ehen nicht annulliert, sondern stillschweigend legalisiert.
Ist aber heute kein Thema mehr, denn ich habe schon seit Jahren nicht mehr gehört, dass deutsche Jugendliche in Las Vegas geheiratet haben.
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Was ist, wenn ein Muslim mit 4 Ehefrauen hier antanzt ? Welche Ehefrau erhält dann das Recht, hier zu sein - da ja bei den Muslimen kein Standesamt zur Verfügung steht - stehen ihm 4 Wohnungen zu, bezahlt vom Staat, weil er ja nicht mit 4 Ehefrauen in einer Wohnung leben will und wenn er verstirbt - welcher der "Ehefrauen" - (nach islamischen Recht) steht im evt. Fall eines Versterbens denn die Witwenrente zu ?
Und zahlt der Staat die Miete für die übrigen Ehefrauen - und kommt für ihre Versorgung auf, wenn der Ehemann keine Arbeit hat und auch nur von Hartz IV oder Bürgergeld lebt. ?
Nach unserem Gesetz - wer kennt sich da aus ?
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Hay
Wir Arbeitsdeppen sorgen immerhin dafür, dass du und andere Minderintelligente und Minderfleissige bei besten Bezügen alimentiert werden.
Dann bist du ja tatsächlich ein Depp. Wenn du es schon selbst zugibst.
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Chronos
Der Ausgangspunkt ist ein bisschen anders.
Wenn wir beim Beispiel einer afghanischen "Ortskraft" bleiben, ist die Heirat mit einem aus unserer Sicht noch nicht heiratsfähigen Mädchen in Afghanistan erfolgt. Somit hat diese "Ortskraft" nach dem bisherigen deutschem Recht eine Straftat begangen. ......
Nein, weil dort Deutsches Recht nicht zählt.
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Da dies aber nicht in Deutschland erfolgte, ist diese Straftat somit nicht nach deutschem Recht zu ahnden und ginge die deutsche Justiz bis zu diesem Punkt auch nichts an.
Kommt diese "Ortskraft" aber nun samt Ehefrau nach Deutschland, beginnt nach der Ankunft im Prinzip nach bisherigem Recht der Gesetzesverstoß im Geltungsbereich des deutschen Rechts. Und genau darum ging es.
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Auch nicht, weshalb man ihn auch hier nicht einsperrt oder bestraft sondern lediglich die Ehe „aussetzt“
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Das mit der Anerkennung hört sich zwar gut und logisch an, entspricht aber nicht der Denkweise der Juristen.
Man kann nur etwas anerkennen, das nach unserem Recht keinen Gesetzesverstoß beinhaltet.
Im konkreten Fall ist es aber aus Juristensicht in dem Moment ein Gesetzesverstoß geworden, als der Afghane mit seiner minderjährigen Frau den deutschen Boden betreten hat.
Also müsste man ihn anklagen.
Um diese Falle zu beseitigen, hat man nun mit diesem Spruch des BVerfG den nach früherem deutschem Recht begangenen Gesetzesverstoß annulliert und legalisiert. Somit wird diesem Ehepaar in meinem fiktiven Beispiel auch kein Gesetzesverstoß vorgeworfen werden.
Dennoch will man deren Ehe für ein paar Jahre „unterbrechen“. Sie wird also keineswegs legalisiert.
Im Grunde versucht man die Gesetze andere Länder zu respektieren aber im Blick auf das eigenen Volk nicht als Landesverräter dazustehen welcher die eigenen Werte so schnell verkauft.
Genau genommen kann uns das Thema Kinderehe doch am Arsch vorbei gehen. Wichtig ist einzig und alleine was dem von uns finanzierten Sozialsystem der Spaß kostet.
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Hay
Es erfolgt eine Einzelfallprüfung und damit wird ein Automatismus in diesen Dingen verhindert.
Du glaubst wirklich, was dir der Staat erzählt.
Natürlich wird, damit Leute wie Du es anstandslos schlucken, von Einzelfallentscheidungen gesprochen.
Hinter deinem Rücken aber lacht man sich schon über dich kaputt und holt irgendwann in den nächsten Jahren die generelle Legalisierung islamischer Kinderehen aus der Zaubertüte.
Dann wird wieder etwas Beruhigendes erzählt, was du nach alter westdeutscher Sitte auch sofort glaubst
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schastar
Nein, weil dort Deutsches Recht nicht zählt.
Auch nicht, weshalb man ihn auch hier nicht einsperrt oder bestraft sondern lediglich die Ehe „aussetzt“
Dennoch will man deren Ehe für ein paar Jahre „unterbrechen“. Sie wird also keineswegs legalisiert.
Im Grunde versucht man die Gesetze andere Länder zu respektieren aber im Blick auf das eigenen Volk nicht als Landesverräter dazustehen welcher die eigenen Werte so schnell verkauft.
Genau genommen kann uns das Thema Kinderehe doch am Arsch vorbei gehen. Wichtig ist einzig und alleine was dem von uns finanzierten Sozialsystem der Spaß kostet.
Man respektiert die Gesetze von Staaten, deren Einwanderer die hiesigen Gesetze grundsätzlich NICHT respektieren.
Und da liegt der Hase im Pfeffer.
Es gibt auch absolut keinen Grund, Einwanderern aus solchen Primitivkulturen, die diese Primitivkulturen auch auf Biegen und Brechen ausleben wollen, irgendwie entgegenzunehmen.
Man sollte es laut in diese Löcher rufen: Kommt Ihr hierher, seid Ihr nicht willkommen. Bringt Ihr ne Kinderbraut mit, wird das sofort mit Knast für den Ehemann geahndet. Als schwerer Kindesmissbrauch.
Dann weiss Jeder , woran er ist.
Niemand zwingt das Gesox zur Einwanderung.
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Tutsi
Was ist, wenn ein Muslim mit 4 Ehefrauen hier antanzt ? Welche Ehefrau erhält dann das Recht, hier zu sein - da ja bei den Muslimen kein Standesamt zur Verfügung steht - stehen ihm 4 Wohnungen zu, bezahlt vom Staat, weil er ja nicht mit 4 Ehefrauen in einer Wohnung leben will und wenn er verstirbt - welcher der "Ehefrauen" - (nach islamischen Recht) steht im evt. Fall eines Versterbens denn die Witwenrente zu ?
Und zahlt der Staat die Miete für die übrigen Ehefrauen - und kommt für ihre Versorgung auf, wenn der Ehemann keine Arbeit hat und auch nur von Hartz IV oder Bürgergeld lebt. ?
Nach unserem Gesetz - wer kennt sich da aus ?
Auch für diesen Fall (mehrere Ehefrauen) hat man seitens der Justiz bzw. des BVerfG vorgesorgt.
Auch Heiraten mit mehreren Ehefrauen sind in Deutschland legalisiert worden und sogar die Versorgungsbezüge (Hartz und Co.) wurden geregelt.
Der gesamte Hintergrund ist zum Kotzen, aber wenn man sich seitens der Politik zu diesem Irrsinn entschlossen hat (also Millionen dieser Hinterwäldler aus Nahost und Afrika ins Land zu lassen), muss man auch die Gesetze für diese Fälle anpassen, sonst arbeiten sich die Gerichte dumm und dämlich und treten trotzdem nur auf der Stelle.
Die Politiker sind die wahre Ursache für diesen Irrsinn, nicht die Justiz. Gilt allerdings nur für diesen Fall.
Dass die Herren und Damen in den Roben dann an anderer Stelle versagen und weichgespülte Ausschaffungsverweigerungen und sonstigen Duldungsblödsinn veranstalten, steht auf einem ganz anderen Blatt.