AW: Stimmt es das Deutschland keinen gueltigen Friedensvertrag mit den Allierten hat?
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sleepwell
Zunächst ist mein Zitat definitiver Gegenstand und Inhalt des Notenwechsels.
Etwas was du angeblich im Notenwechsel nicht finden konntest.
Ich gebe ja zu, dass ich Hilfe brauche. Also zeig mir diesen Text im Notenwechsel. Alleine schaffe ich es einfach nicht.
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sleepwell
Der Inhalt ist Aufrechterhaltung von Einschränkungen der Souveränität der BRD. Wird erst geändert, wenn es einen Friedensvertrag gibt.
Ist so 1990 vereinbart worden und Völkerrecht.
Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag war der Deutschlandvertrag von 1955 überholt. Der Überleitungsvertrag auch, der ja nur eine Nebenvereinbarung dazu war. Der Notenwechsel stellt das förmlich fest. Zugleich hatte man sich darauf geeinigt, einige als nützlich erkannte Regeln beizubehalten. Das war eine Vereinbarung zwischen souveränen Partnern, wie man dem Text entnehmen kann.
Wo steht, dass es bis zu einem Friedensvertrag bei dem Inhalt des Notenwechsels bleiben soll? Auch das kann nicht finden.
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sleepwell
Und zum Schluss liest du endlich mal einen Friedensvertrag, den mit Ungarn habe ich eingestellt.
Dann siehst du was es zu regeln gibt und wie und dann siehst du objektiv, das die BRD das nicht hat.
Alle Fragen, die man in einem Friedensvertrag zu regeln pflegt, sind nach 1945 geregelt worden, zumeist bilateral. Der Rest war 1990. Wir haben Frieden mit allen Ländern dieser Welt und brauchen dafür keinen Vertrag mehr, der den Krieg beendet.
AW: Stimmt es das Deutschland keinen gueltigen Friedensvertrag mit den Allierten hat?
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GSch
Der Art. 125 regelt die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht zur Zeit des Inkrafttretens des GG. Es ist eine Übergangsvorschrift, die 1949 oder 1950 relevant war. Sie diente der Rechtseinheitlichkeit, indem Regeln, die ohnehin schon in einem größeren Gebiet galten, fürs erste beibehalten wurden. Wie jedes andere Bundesrecht konnten sie aber beliebig geändert oder aufgehoben werden.
Art. 139 behandelt kein Besatzungsrecht, sondern 1949 bestehende Gesetze deutscher Länder.
Ja sicher. alles schon überholt und eigentlich völlig ohne Bedeutung. Ähnlich wie dein Geschwafel. Wenn es so wäre wie du sagst hätte Artikel 125 spätestens zwischen 1955 und 1960 gestrichen werden können. Wurde es aber nicht. Es steht heute noch drin. Ganz nebenbei regelt es die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern und nicht die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht. Aber das ist ja nur eine Kleinigkeit - unwichtig wie der Rest deiner Ausführungen.
Und das gleiche gilt für Artikel 139. Warum sollte wohl in einem Grundgesetz stehen das es sich auf "bestehende Gesetze deutscher Länder" bezieht aber diese nicht berührt. Mit anderen Worten ginge dann also Landesrecht vor Bundesrecht.
Und logisch sind diese Artikel obsolent und den Umschreibern des Grundgesetzes durch die Lappen gerutscht. Die mußten ja so viele Artikel ändern, da kann man leicht mal einen übersehen. Du redest viel und drehst dich wie ein Aal ohne was zu sagen. Mach nur. Vielleicht glaubt dir ja jemand.
AW: Stimmt es das Deutschland keinen gueltigen Friedensvertrag mit den Allierten hat?
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Textor
Ja sicher. alles schon überholt und eigentlich völlig ohne Bedeutung. Ähnlich wie dein Geschwafel. Wenn es so wäre wie du sagst hätte Artikel 125 spätestens zwischen 1955 und 1960 gestrichen werden können. Wurde es aber nicht. Es steht heute noch drin. Ganz nebenbei regelt es die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern und nicht die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht. Aber das ist ja nur eine Kleinigkeit - unwichtig wie der Rest deiner Ausführungen.
Und das gleiche gilt für Artikel 139. Warum sollte wohl in einem Grundgesetz stehen das es sich auf "bestehende Gesetze deutscher Länder" bezieht aber diese nicht berührt. Mit anderen Worten ginge dann also Landesrecht vor Bundesrecht.
Und logisch sind diese Artikel obsolent und den Umschreibern des Grundgesetzes durch die Lappen gerutscht. Die mußten ja so viele Artikel ändern, da kann man leicht mal einen übersehen. Du redest viel und drehst dich wie ein Aal ohne was zu sagen. Mach nur. Vielleicht glaubt dir ja jemand.
Für einen souveränen Staat brd ist das Handeln und agieren der sog. Partner, wie die usa und ihrer Geheimdienste, sowie das peinliche Herumgeeiere der brd - Schauspieler äußerst bemerkenswert, wenn nicht gar sehr verräterisch:
Die Souveranität der brd geht soweit, daß die Interessen und Forderungen der jetzt sogenannten Partner ( "ehmals -? -" Kriegsgegner ) im brd - Recht verankert sind und zu brd - Recht wurden!
Und das ist natürlich ganz im Sinne des internationalen Rechts, bzw. der Selbstbestimmung der Völker?
AW: Stimmt es das Deutschland keinen gueltigen Friedensvertrag mit den Allierten hat?
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Textor
Ja sicher. alles schon überholt und eigentlich völlig ohne Bedeutung. ... Wenn es so wäre wie du sagst hätte Artikel 125 spätestens zwischen 1955 und 1960 gestrichen werden können. Wurde es aber nicht. Es steht heute noch drin.
Allerdings. So wie auch Art. 132, 136 und 145 und noch ein paar andere, die schon explizit erledigt sind.
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Textor
Ganz nebenbei regelt es die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern und nicht die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht. Aber das ist ja nur eine Kleinigkeit - unwichtig wie der Rest deiner Ausführungen.
In der Tat, hier muss ich dir Recht geben - ich bitte um Entschuldigung für meine Flüchtigkeit. Art. 125 GG dreht sich nicht um Besatzungsrecht, sondern um die Übernahme von 1949 schon existierendem Landesrecht, so weit es nach dem GG Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung betraf. Eine solche gab es ja erst ab Herbst 1949, als der Bundestag erstmals zusammentrat. Bis dahin existierte nur Landesrecht.
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Textor
Und das gleiche gilt für Artikel 139. Warum sollte wohl in einem Grundgesetz stehen das es sich auf "bestehende Gesetze deutscher Länder" bezieht aber diese nicht berührt. Mit anderen Worten ginge dann also Landesrecht vor Bundesrecht.
Diese Gesetze konnten z. B. nicht vom Bundesverfassungsgericht auf Übereinstimmung mit dem GG überprüft werden, obwohl sie ihm zum Teil widersprachen. Aber spätestens 1953 war die Sache gegenstandslos geworden.
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Textor
Und logisch sind diese Artikel obsolent und den Umschreibern des Grundgesetzes durch die Lappen gerutscht. Die mußten ja so viele Artikel ändern, da kann man leicht mal einen übersehen.
Änderungsbedarf besteht nur dann, wenn die Fortexistenz eines Artikels zu unerwünschten Rechtsfolgen führen würde. Ein Artikel, der durch Zeitablauf oder sachliche Erledigung einfach nur obsolet geworden ist, kann stehen bleiben und stört keinen Menschen.
AW: Stimmt es das Deutschland keinen gueltigen Friedensvertrag mit den Allierten hat?
die Amis müssten dann die gestohlenen Patente zurück geben, worauf Weltweit ihr Macht basiert