Es ist Zeit für eine Revolution.
Lügen Propaganda zentrale renovieren und neu gestalten.
Oder warum nicht plündern ??
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https://politikforen-hpf.net/blob:ht...3-044e68707164Zitat:
Dass Anwälte nicht zugeben wollen, dass sie aktuell eigentlich so nicht mehr praktizieren dürfen (Richter, Staatsanwälte ebenso) ist logisch.
§ 9In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
Voraussetzungen für die Berufungen
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, 2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, 3. die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und 4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.
https://politikforen-hpf.net/blob:ht...5-f87776af02ebRückwirkend zum 23.9.1990 wurden die Bundesländer aufgelöst. Deshalb kann es auch keine Landesregierungen mehr geben und auch keinen Rundfunkstaatsvertrag.Zitat:
Die Absätze 1 + 2 (Bedingungen) kann kein Richter erfüllen, das Grundgesetz ist seit 1990 weg, (hat keinen Geltungsbereich mehr) die freiheitlich demokratische Grundordnung ist ebenfalls weg, eine amerikanische Firma, die sich nur nach einem Aktiengesetz und einem rechtlich nicht existenten Konkordat mit dem Vatikan auf eine demokratische Grundordnung bezieht, ist ebenfalls null und nichtig.
https://politikforen-hpf.net/blob:ht...a-a63a8dcc9206https://politikforen-hpf.net/blob:ht...5-3f32064c5f0e
Kaktus, man sollte einen Leitsatz aus einem Verwaltungsgerichtsurteil auch verstehen, bevor man ihn von Verwaltungsrecht auf anderes Recht überträgt.
ausZitat:
Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.
https://opinioiuris.de/entscheidung/1601
Warum verstößt die Landschaftsschutzverordnung gegen das Rechtsstaatprinzip? Nicht weil sie keinen Geltungsbereich hat, denn der ist ja in der nicht veröffentlichten Karte eingetragen, sondern weil der Geltungsbereich durch die Nichtveröffentlichung der Karte für den Normunterworfenen nicht erkennbar ist.
Der Leitsatz heißt also allgemeingültig anwendbar
Eine Rechtsnorm, deren Geltungsbereich für den Normunterworfenen nicht erkennbar ist, verstößt gegen das Rechtsstaatprinzip.
Klein bißchen Nachdenken gefälligst! Schauen wir uns doch mal ein Gesetz an, auf das sich Leute wie du gerne beziehen, das RuStAG von 1913. Im Gesetz ist kein definierter Geltungsbereich zu finden. Somit ist es deiner Logik bzw. der Logik deiner Klientel nichtig, denn so interpretiert ihr den Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichtes.
https://www.verfassungen.de/de67-18/rustag13.htm
Konsequenz nach euer Interpretation des Leitsatzes: Kaktus, du bist rechtlich kein Deutscher, denn sowohl RuStAG und StAG, obwohl das gleiche Gesetz, haben keinen definierten Geltungsbereich, sind also nichtig.