Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
http://fakten-fiktionen.de/2011/04/a...tand/#more-555
Aufruf zum Widerstand
Unter dem Namen Michael Mannheimers wurde in einem inzwischen gelöschtem Kommentar Nr. 63 zum PI Artikel “EKD-Chef: Islam nicht Friedenswillen absprechen”, folgender Aufruf veröffentlicht:
Bürger Deutschlands! Polizeien Deutschlands! Soldaten und Offiziere Deutschlands! Erhebt euch! Verteidigt eure, verteidigt unser aller Freiheit! Verteidigt den Fortbestand unseres freiheitlichen Grundgesetzes gegen seine Feinde, die aus den Reihen ALLER politischen Parteien und den Redaktionen der meisten deutschen Medien kommen! Und verteidigt sie ebenso gegen die Feinde aus den Reihen jener islamischen Einwanderer, die unser Land zu einem islamischen Land machen und hier die barbarisch-vorsteinzeitliche Scharia einführen wollen.
Vertreibt das herrschende Establishment aus ihren Ämtern und Schreibstuben und stellt sie vor ein Gericht! Wie 1933 hat dieses Establishmet schon wieder versagt! Organsisiert Euch! Erhebt euch von euren Sofas! Geht auf die Straßen! Greift zu den Waffen, wenn es keine anderen Mittel gibt! Für uns, für unsere Kinder, für unsere Geschichte! Es lebe die Freiheit!
Michael Mannheimer
Deutschland, 8. April 2011
Glaubte ich noch an eine Abwendung des Schicksals, änderte ich meinen Nick hier.
Nichts desto trotz:
Hat er Recht?
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
Zitat:
Zitat von
fatalist
http://fakten-fiktionen.de/2011/04/a...tand/#more-555
Aufruf zum Widerstand
Unter dem Namen Michael Mannheimers wurde in einem inzwischen gelöschtem Kommentar Nr. 63 zum PI Artikel “EKD-Chef: Islam nicht Friedenswillen absprechen”, folgender Aufruf veröffentlicht:
Bürger Deutschlands! Polizeien Deutschlands! Soldaten und Offiziere Deutschlands! Erhebt euch! Verteidigt eure, verteidigt unser aller Freiheit! Verteidigt den Fortbestand unseres freiheitlichen Grundgesetzes gegen seine Feinde, die aus den Reihen ALLER politischen Parteien und den Redaktionen der meisten deutschen Medien kommen! Und verteidigt sie ebenso gegen die Feinde aus den Reihen jener islamischen Einwanderer, die unser Land zu einem islamischen Land machen und hier die barbarisch-vorsteinzeitliche Scharia einführen wollen.
Vertreibt das herrschende Establishment aus ihren Ämtern und Schreibstuben und stellt sie vor ein Gericht! Wie 1933 hat dieses Establishmet schon wieder versagt! Organsisiert Euch! Erhebt euch von euren Sofas! Geht auf die Straßen! Greift zu den Waffen, wenn es keine anderen Mittel gibt! Für uns, für unsere Kinder, für unsere Geschichte! Es lebe die Freiheit!
Michael Mannheimer
Deutschland, 8. April 2011
Glaubte ich noch an eine Abwendung des Schicksals, änderte ich meinen Nick hier.
Nichts desto trotz:
Hat er Recht?
Fatalist, man merkt, das du den Artikel 20 Absatz 4 GG nicht gelesen hast bzw. nicht verstehst.
Das Widerstandsrecht gilt nur dann, wenn Abhilfe nicht mehr anderweitig möglich ist.
Das ist dann der Fall, wenn du durch staatliches Handeln nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen und eben dieses politische Handeln nicht mehr beeinflussen kannst, der Rechtsweg nicht mehr möglich ist und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde.
Vereinfacht gesagt, dann, wenn du nicht mehr wählen darfst und keine politischen Vereinigungen mehr bilden darfst und z.B. eine Art Ermächtigungsgesetz, wie das im Dritten Reich gelten würde.
Der bloße Umstand, das Regierungshandeln nicht deinem persönlichen Vorstellungen entspricht, gibt dir noch lange nicht das Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
Du hast immer noch die Möglichkeit dich politisch zu betätigen und Menschen zu überzeugen, ihre Wahlentscheidungen in Richtung deine Vorstellungen zu bewegen, eine Partei zu gründen und Menschen zu überzeugen sie zu wählen.
Der Umstand, das du Unwillens oder unfähig bist, diesen, wenn auch schwierigen und langwierigen Weg zu gehen, gibt dir keine Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
Fatalist, ich will jetzt niemanden beleidigen, aber der Schrei nach Artikel 20 Absatz 4 kommt immer von Personen, die etwas wichtiges in der Demokratie nicht verstanden haben, nämlich das es in einer Demokratie wie bei vielem anderen darum geht, Menschen von etwas zu überzeugen.
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
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Gehirnnutzer
Fatalist, man merkt, das du den Artikel 20 Absatz 4 GG nicht gelesen hast bzw. nicht verstehst.
Das Widerstandsrecht gilt nur dann, wenn Abhilfe nicht mehr anderweitig möglich ist.
Das ist dann der Fall, wenn du durch staatliches Handeln nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen und eben dieses politische Handeln nicht mehr beeinflussen kannst, der Rechtsweg nicht mehr möglich ist und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde.
Vereinfacht gesagt, dann, wenn du nicht mehr wählen darfst und keine politischen Vereinigungen mehr bilden darfst und z.B. eine Art Ermächtigungsgesetz, wie das im Dritten Reich gelten würde.
Der bloße Umstand, das Regierungshandeln nicht deinem persönlichen Vorstellungen entspricht, gibt dir noch lange nicht das Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
Du hast immer noch die Möglichkeit dich politisch zu betätigen und Menschen zu überzeugen, ihre Wahlentscheidungen in Richtung deine Vorstellungen zu bewegen, eine Partei zu gründen und Menschen zu überzeugen sie zu wählen.
Der Umstand, das du Unwillens oder unfähig bist, diesen, wenn auch schwierigen und langwierigen Weg zu gehen, gibt dir keine Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
Fatalist, ich will jetzt niemanden beleidigen, aber der Schrei nach Artikel 20 Absatz 4 kommt immer von Personen, die etwas wichtiges in der Demokratie nicht verstanden haben, nämlich das es in einer Demokratie wie bei vielem anderen darum geht, Menschen von etwas zu überzeugen.
Ja, er ist schon gut gemacht, dieser Art. 20.
Er schließt selbst intrinsisch seine Anwendung aus. Eine rhetorische Meisterleistung.
Jeder Diktator wir darüber grün vor Neid.
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
Gehirnnutzer, es ist nicht mein Text.
Es ist also auch nicht wichtig, ob ich den Artikel gelesen oder verstanden habe.
Ich fand ihn interessant und habe ihn zur Diskussion gestellt.
Mehr nicht.
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
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Gehirnnutzer
Das ist dann der Fall, wenn du durch staatliches Handeln nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen und eben dieses politische Handeln nicht mehr beeinflussen kannst, der Rechtsweg nicht mehr möglich ist und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde.
Vereinfacht gesagt, dann, wenn du nicht mehr wählen darfst und keine politischen Vereinigungen mehr bilden darfst und z.B. eine Art Ermächtigungsgesetz, wie das im Dritten Reich gelten würde.
Der Fall ist gegeben, aber nicht durch die Islamisierungskacke, sondern durch die offenkundig verfassungswidrige, sogar den Vertrag von Lissabon umgehende Bildung einer Wirtschaftsregierungs-Junta. Was da gemacht wird ist ein Entmächtigungsgesetz.
Politische Willensbildung, die nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung verfügt ist eine Farce.
Der Rechtsweg ist nicht mehr gegeben, weil offenkundig das dahingehend einschlägige Lissabon-Urteil unseres Verfassungsgerichts von den Herrschenden ignoriert wird.
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
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Gawen
Der Fall ist gegeben, aber nicht durch die Islamisierungskacke, sondern durch die offenkundig verfassungswidrige, sogar den Vertrag von Lissabon umgehende Bildung einer Wirtschaftsregierungs-Junta. Was da gemacht wird ist ein Entmächtigungsgesetz.
Politische Willensbildung, die nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung verfügt ist eine Farce.
Der Rechtsweg ist nicht mehr gegeben, weil offenkundig das dahingehend einschlägige Lissabon-Urteil unseres Verfassungsgerichts von den Herrschenden ignoriert wird.
Ist Joseph Ackermann seit neuestem Bundeskanzler (was er als Ausländer witzigerweise durchaus werden dürfte, da das GG dieses Amt nicht auf Inländer beschränkt wie das eines Abgeordneten oder des Bundespräsidenten)? Oder werden Gesetze von Lobbygruppen erlassen? Bitte nicht Mitarbeit an Gesetzestexten mit einer Gesetzgebungskompetenz verwechseln.
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
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fatalist
Glaubte ich noch an eine Abwendung des Schicksals, änderte ich meinen Nick hier. Nichts desto trotz: Hat er Recht?
Natürlich hat er recht! Seit 1998, als das BVG die erste €urotz-Klage abgewiesen hat, gilt das Recht auf Widerstand. Vor 13 Jahren hätte es bereits einen neuen Graf Stauffenberg und 20. Juli, eine neue Operation Walküre oder *Demokrattendämmerung* geben müssen, die, ihrer staatsbürgerlichen Pflicht gehorchend, Kohl, Schröder und Merkel beseitigt hätten, sowie das Abgeordnetengeschmeiß und die mit ihnen in korruptem und kinderf...endem Einverständnis lebenden *Eliten* gleich mit.
Ab Frühsommer 1998 hätten vor dem Reichtstag 100 Guillotinen stehen müssen, die Tag und Nacht auf Hochbetrieb laufen.
Aber leider ist dieses arschlahme, vor jeder Obrigkeit liegende und deren Exkremente schlürfende Volk nicht imstande, seine Freiheitsrechte wahrzunehmen. Sie interessieren sich nicht einmal dafür, solange die Existenz einer konsumierenden Freßfickmaschine weiterläuft, wenn es sein muß auch nur mit halber oder viertel Kraft.
Der Hinweis Michael Mannheimers auf das Establishment und 1933 ist ganz ausgezeichnet!
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
Zitat:
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Gehirnnutzer
Fatalist, man merkt, das du den Artikel 20 Absatz 4 GG nicht gelesen hast bzw. nicht verstehst.
Das Widerstandsrecht gilt nur dann, wenn Abhilfe nicht mehr anderweitig möglich ist.
Das ist dann der Fall, wenn du durch staatliches Handeln nicht mehr an der politischen Willensbildung teilnehmen und eben dieses politische Handeln nicht mehr beeinflussen kannst, der Rechtsweg nicht mehr möglich ist und die Verfassung außer Kraft gesetzt wurde.
Vereinfacht gesagt, dann, wenn du nicht mehr wählen darfst und keine politischen Vereinigungen mehr bilden darfst und z.B. eine Art Ermächtigungsgesetz, wie das im Dritten Reich gelten würde.
Der bloße Umstand, das Regierungshandeln nicht deinem persönlichen Vorstellungen entspricht, gibt dir noch lange nicht das Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
Du hast immer noch die Möglichkeit dich politisch zu betätigen und Menschen zu überzeugen, ihre Wahlentscheidungen in Richtung deine Vorstellungen zu bewegen, eine Partei zu gründen und Menschen zu überzeugen sie zu wählen.
Der Umstand, das du Unwillens oder unfähig bist, diesen, wenn auch schwierigen und langwierigen Weg zu gehen, gibt dir keine Recht nach Artikel 20 Absatz 4.
Fatalist, ich will jetzt niemanden beleidigen, aber der Schrei nach Artikel 20 Absatz 4 kommt immer von Personen, die etwas wichtiges in der Demokratie nicht verstanden haben, nämlich das es in einer Demokratie wie bei vielem anderen darum geht, Menschen von etwas zu überzeugen.
Wie drollig.
Glaubst du die Leute interessiert dieses BRD Recht wenn es wirklich Hart auf Hart kommt?
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
Ich glaube kaum, dass die Leute das Grundgesetz verteidigen wollen.
AW: Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
Alle Macht geht vom Volke aus - freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Nimmt man diese Begriffe ernst, ist seit Lissabon - als den Bürgern die schon ziemlich undemokratische Gesetzgebung entrissen wurde - das Recht auf Widerstand gegeben.
Der Hinweis auf 33 stimmt doppelt, damals wie heute wurde durch einen "Vertrag", ein "Gesetz" die Gesetzgebungskompetenz auf die Exekutive übertragen. Der Widerstand dagegen kann nicht durch Gewalt erreicht werden, das führt nur dazu, dass die mutigsten erschossen werden.
Ziviler Ungehorsam, Dienst nach Vorschrift, keine Loyalitätshandlungen mehr, keine Unterwürfigkeit auf Ämtern - einfach mal kein braver, verzichtsbereiter Untertan mehr sein. Das hilft einem selbst erstmal bereits. Ansonsten hilft nur Reden, Reden, Reden. Mit dem Nachbarn, den Kollegen, den Freunden. Und sich nicht erzählen lassen, dass man irgendetwas nicht sagen darf, weil das angeblich Nazi oder Kommie wäre.