AW: Verfassung versus Grundgesetz
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GSch
In der Aussage, auf die ich eingegangen bin, war eine solche Einschränkung nicht enthalten. Auch gibt es noch lange keine regelrechten Verhandlungen zwischen Russland und Japan, nur Sondierungen. Die aber gab es immer wieder, sie scheiterten jedoch stets an der unnachgiebigen Haltung der UdSSR / Russlands in der Frage der umstrittenen Inseln. Ein Vertrag scheint noch in recht weiter Ferne zu liegen.
Wie steht es mit Korea? Im Zweiten Weltkrieg war es ein Teil Japans, wurde 1945 aber unabhängig. Am Vertrag von San Francisco war es daher nicht beteiligt. Ein eigener Friedensvertrag mit den Alliierten wurde weder vor der Teilung noch danach von einem der beiden Teile geschlossen.
Auch der Krieg zwischen Nord- und Südkorea wurde nie förmlich beendet (allerdings gab es auch nie eine förmliche Kriegserklärung). Das sind gleich zwei offene Rechnungen. Wie sieht es nun dort mit der Souveränität aus?
Was mit Japan und Korea los ist, ist in der deutschen Frage komplett irrelevant. Als schwäbische Hausfrau möchte ich vor meiner eigenen Tür gekehrt wissen.
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hamburger
Carlo Schmidts Stellungnahme ist für ihn irrelevant, da er in seinem Größenwahn glaubt, GSCH ist der einzige wahre Held, der die Oberhoheit über die Begriffe hat.
Der Parlamentarische Rat hat die Position von Carlo Schmid für irrelevant erklärt. Er hat ganz einfach eine Verfassung gemacht und einen Staat organisiert. Natürlich war es kein völlig neuer Staat - es war der von Deutschen und Alliierten als fortbestehend angesehene deutsche Staat, der nicht neu geschaffen, aber neu organisiert wurde. Genau das meinte Carlo Schmid auch, als er in seiner Rede vom September 1948 sagte, man habe keinen Staat zu schaffen. Es gab ihn, nur lag er in Trümmern.
Sowohl der Parlamentarische Rat selbst, Carlo Schmid eingeschlossen, als auch die Landtage und die Militärgouverneure sahen das Grundgesetz als Verfassung an. Der Name war reine Formelkosmetik - soll ja in der Politik ab und zu mal vorkommen.
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GSch
Der Parlamentarische Rat hat die Position von Carlo Schmid für irrelevant erklärt. [...]
Sowohl der Parlamentarische Rat selbst, Carlo Schmid eingeschlossen, als auch die Landtage und die Militärgouverneure sahen das Grundgesetz als Verfassung an. [...]
Wenn es so ist, wo kann man das dokumentiert finden?
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heinzbernd
Was mit Japan und Korea los ist, ist in der deutschen Frage komplett irrelevant. Als schwäbische Hausfrau möchte ich vor meiner eigenen Tür gekehrt wissen.
Hier sind ganz allgemeine Behauptungen über völkerrechtlich relevante Begriffe aufgestellt worden, und die waren falsch.
Und noch ein paar Hinweise für die nächste Kehrwoche: Alle Welt hält Deutschland für souverän und behandelt es so. Deutschland hat eine Verfassung. Hätte es aber keine, wäre es auch egal - das Vereinigte Königreich hat auch keine, jedenfalls nicht in Form eines geschlossenen Gesetzestextes. Mit allen ehemaligen Kriegsgegnern hat Deutschland seit 60 Jahren Frieden geschlossen, zwar nicht in einem einzigen Vertrag mit allen, aber in bi- oder multilateralen Abkommen. Kein Staat dieser Welt betrachtet sich als mit Deutschland im Krieg befindlich. Der Krieg ist aus, tut mir leid für dich.
AW: Verfassung versus Grundgesetz
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GSch
Der Parlamentarische Rat hat die Position von Carlo Schmid für irrelevant erklärt. Er hat ganz einfach eine Verfassung gemacht und einen Staat organisiert. Natürlich war es kein völlig neuer Staat - es war der von Deutschen und Alliierten als fortbestehend angesehene deutsche Staat, der nicht neu geschaffen, aber neu organisiert wurde. Genau das meinte Carlo Schmid auch, als er in seiner Rede vom September 1948 sagte, man habe keinen Staat zu schaffen. Es gab ihn, nur lag er in Trümmern.
Sowohl der Parlamentarische Rat selbst, Carlo Schmid eingeschlossen, als auch die Landtage und die Militärgouverneure sahen das Grundgesetz als Verfassung an. Der Name war reine Formelkosmetik - soll ja in der Politik ab und zu mal vorkommen.
Du schreibst ziemlich viel Unfug, wenn der Tag lang ist ...
Diese "BRD" war vom ersten Tag an verpflichtet, (west-)alliierte Urteile und andere "Maßnahmen" WIE EIGENES RECHT ZU BEHANDELN, AUCH WENN DIESE MIT DEM RECHT DER "BRD" NICHT VEREINBAR SIND!
Damit war UND IST diese "BRD" vom ersten Tag ihrer Existenz NICHT SOUVERÄN!
Wenn jemand, hier eben die "BRD", sich AN FREMDE ANWEISUNGEN halten MUSS, dann ist dieser "Jemand" eben per definitionem NICHT SOUVERÄN, NICHT SELBSTBESTIMMT!
Und DESHALB trägt dieser Staat ZU RECHT den Namen OMF-"BRD"!
Wobei das "F" für FREMDHERRSCHAFT steht!
Das ist nun mal logisch! Da kannst du dich hundert mal in deinen Hintern beißen ... und dich dabei auf den Rücken legen und mit dem Schwanz wedeln und dabei winseln ... :fizeig:
AW: Verfassung versus Grundgesetz
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GSch
Der Parlamentarische Rat hat die Position von Carlo Schmid für irrelevant erklärt. Er hat ganz einfach eine Verfassung gemacht und einen Staat organisiert. Natürlich war es kein völlig neuer Staat - es war der von Deutschen und Alliierten als fortbestehend angesehene deutsche Staat, der nicht neu geschaffen, aber neu organisiert wurde. Genau das meinte Carlo Schmid auch, als er in seiner Rede vom September 1948 sagte, man habe keinen Staat zu schaffen. Es gab ihn, nur lag er in Trümmern.
Sowohl der Parlamentarische Rat selbst, Carlo Schmid eingeschlossen, als auch die Landtage und die Militärgouverneure sahen das Grundgesetz als Verfassung an. Der Name war reine Formelkosmetik - soll ja in der Politik ab und zu mal vorkommen.
Liest du deinen Schwachsinn überhaupt selbst einmal? Entweder bis du vollkommen verblödet oder leidest an fortgeschrittener Demenz.
Natürlich hat die Militärverwaltung das GG gestaltet und für gut befunden...
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als auch die Landtage und die Militärgouverneure sahen das Grundgesetz als Verfassung an. [...]
Ich bitte dich eindringlich, dich bei mir zu melden, damit ich dir professionelle Hilfe besorgen kann.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
AW: Verfassung versus Grundgesetz
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moishe c
Diese "BRD" war vom ersten Tag an verpflichtet, (west-)alliierte Urteile und andere "Maßnahmen" WIE EIGENES RECHT ZU BEHANDELN, AUCH WENN DIESE MIT DEM RECHT DER "BRD" NICHT VEREINBAR SIND!
Damit war UND IST diese "BRD" vom ersten Tag ihrer Existenz NICHT SOUVERÄN!
Ich nehme an, du beziehst dich auf den Überleitungsvertrag. In der Tat, da stand drin, dass die Bundesrepublik, als sie souverän wurde, die durch die Alliierten geschaffenen Rechtstatbestände so behandeln sollte, als seien sie deutsches Recht. Das hieß aber, dass der Gesetzgeber und die Gerichte damit machen konnten, was sie wollten. In der Tat hat der Bundestag innerhalb kurzer Zeit den größten Teil des Besatzungsrechts aufgehoben. Keinen der ehemaligen Alliierten hat das gestört. Das nennt man Souveränität.
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moishe c
Und DESHALB trägt dieser Staat ZU RECHT den Namen OMF-"BRD"!
So weit ich weiß, heißt der Staat "Bundesrepublik Deutschland".
AW: Verfassung versus Grundgesetz
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hamburger
Natürlich hat die Militärverwaltung das GG gestaltet und für gut befunden...
Gestaltet hat es der Parlamentarische Rat. Die Frankfurter Dokumente enthielten ja nur sehr allgemeine Rahmenbedingungen, die eigentlich selbstverständlich waren. Die Militärgouverneure allerdings haben das Grundgesetz ganz explizit als Verfassung bezeichnet. Und die trug auch die Unterschrift von Carlo Schmid.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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Hochdeutscher
Ich bin Jude und liebe den Talmud.
Meinstest Du nicht Helmut? :cool: