AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
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hamburger
Das Gericht sagt lediglich, dass es nicht für die Bundestagswahl zuständig ist, du Troll. Es hat die Fakten geprüft und entschieden. Der Bundestag hat nichts geprüft sondern betrogen.
Das ist ein eklatanter Rechtsverstoß, über den wohl das BVerG entscheiden muss.
Das der Bundestag nicht den Willen des Volkes vertritt ,- ist nach der illegalen Abdrängung der AfD im Bundestag vollkommen klar ,-
somit ist der Bundestag ein Verein von betrügerischen Absprachen gegen den klaren Wählerwillen !
Aber wieso man vom Bundesverfassungsgericht eine Korrektur dieses bundestaglichen Rechtsverstoßes erwartet ,- erschliesst sich mir nicht.
Ist das BVG mittlerweile mit unabhängigen Richtern besetzt worden ???
Meines Wissens sitzen dort immer noch die wegprotegierten Parteipolitiker aller Coleur .....
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
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hamburger
Das Gericht sagt lediglich, dass es nicht für die Bundestagswahl zuständig ist, du Troll. Es hat die Fakten geprüft und entschieden. Der Bundestag hat nichts geprüft sondern betrogen.
Das ist ein eklatanter Rechtsverstoß, über den wohl das BVerG entscheiden muss.
hamburger, ließ mal das Urteil des Gerichtes und die rechtlichen Grundlagen
zitieren wir doch mal aus dem Landesverfassungsgerichtsgesetz Berlin
Zitat:
§ 14
Zuständigkeiten
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet
1.über die Auslegung der
Verfassung von Berlin aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Landesorgans oder anderer Beteiligter, die durch die
Verfassung von Berlin oder durch die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses mit eigenen Rechten ausgestattet sind,
2.über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen,
3.über Einsprüche gegen Entscheidungen über den Erwerb und den Verlust eines Sitzes im Abgeordnetenhaus oder in einer Bezirksverordnetenversammlung,4.bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit der
Verfassung von Berlin auf Antrag des Senats oder eines Viertels der Mitglieder des Abgeordnetenhauses,
5.in den nach Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland der Zuständigkeit der Landesverfassungsgerichte zugewiesenen Fällen,
6.über Verfassungsbeschwerden, soweit nicht Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben ist oder wird,7.über Vorlagen nach
§ 17 Absatz 9 und Einsprüche nach
§ 41 des Abstimmungsgesetzes,
8.(aufgehoben)9.bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die Vereinbarkeit der im Gesetz geregelten Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirken mit der
Verfassung von Berlin auf Antrag eines Bezirks,10.über Verzögerungsbeschwerden,
11.in den ihm sonst durch Gesetz zugewiesenen Fällen.
Nett, weder ist das Landesverfassungsgericht befugt zur Wahlprüfung bei Bundestagswahlen noch kann es Entscheidungen über Bundestagswahlen treffen.
Wo steht in dem Urteil, dass die geprüften Unterlagen beide Wahlen betrafen?
Noch etwas die Wahlkreise der Berliner Abgeordnetenhauswahl (78) entsprechen nicht denen der Bundestagswahl (12), gleiches gilt für die Wahlbezirke.
Nehmen mal an Fehler betreffen beide Wahlen, so ist ihr Einfluss auf die jeweilige Wahl unterschiedlich
Zitat:
Daraus ergibt sich, dass mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen von Wahlfehlern betroffen sind. Die Ungewissheit, wie sich diese 20.000 bis 30.000 Stimmen bei einem ordnungsgemäßen Wahlablauf verteilt haben könnten, führt nach Überzeugung des Verfassungsgerichtshofes zu einer Vielzahl von Möglichkeiten, wie sie die Sitzverteilung beeinflusst haben könnten.
Lassen wir mal die Wahlbeteiligung außen vor.
Bei 60 Millionen Wahlberechtigten ist die Auswirkung von 20000 Stimmen eine andere als bei 2,5 Millionen. Mandatsrelevanz etc. pp..
Zitat:
Bundeswahlordnung (BWO)
§ 83 Wiederholungswahl
(1) Das Wahlverfahren ist nur insoweit zu erneuern, als das nach der Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren erforderlich ist.
(2) Wird die Wahl nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt, so darf die Abgrenzung dieser Wahlbezirke nicht geändert werden. Auch sonst soll die Wahl möglichst in denselben Wahlbezirken wie bei der Hauptwahl wiederholt werden. Wahlvorstände können neu gebildet und Wahlräume neu bestimmt werden.
(3) Findet die Wiederholungswahl infolge von Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung und Behandlung von Wählerverzeichnissen statt, so ist in den betroffenen Wahlbezirken das Verfahren der Aufstellung, Einsichtnahme, Berichtigung und des Abschlusses des Wählerverzeichnisses neu durchzuführen, sofern sich aus der Wahlprüfungsentscheidung keine Einschränkungen ergeben.
(4) Wähler, die seit der Hauptwahl ihr Wahlrecht verloren haben, sind im Wählerverzeichnis zu streichen. Wird die Wahl vor Ablauf von sechs Monaten nach der Hauptwahl nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt, so können Wahlberechtigte, denen für die Hauptwahl ein Wahlschein erteilt wurde, nur dann an der Wahl teilnehmen, wenn sie ihren Wahlschein in den Wahlbezirken abgegeben haben, für die die Wahl wiederholt wird.
(5) Wahlscheine dürfen nur von Gemeinden in dem Gebiet, in dem die Wiederholungswahl stattfindet, erteilt werden. Wird die Wahl vor Ablauf von sechs Monaten nach der Hauptwahl nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt, so erhalten Personen, die bei der Hauptwahl in diesen Wahlbezirken mit Wahlschein gewählt haben, auf Antrag ihren Wahlschein mit Gültigkeitsvermerk für die Wiederholungswahl zurück, wenn sie inzwischen aus dem Gebiet der Wiederholungswahl verzogen sind.
(6) Wahlvorschläge können nur geändert werden, wenn sich dies aus der Wahlprüfungsentscheidung ergibt oder wenn ein Bewerber gestorben oder nicht mehr wählbar ist.
(7) Der Landeswahlleiter kann im Rahmen der Wahlprüfungsentscheidung Regelungen zur Anpassung des Wiederholungswahlverfahrens an besondere Verhältnisse treffen.
Zitat:
Bundeswahlgesetz
§ 44 Wiederholungswahl
(1) Wird im Wahlprüfungsverfahren eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so ist sie nach Maßgabe der Entscheidung zu wiederholen.
(2) Die Wiederholungswahl findet nach denselben Vorschriften, denselben Wahlvorschlägen und, wenn seit der Hauptwahl noch nicht sechs Monate verflossen sind, auf Grund derselben Wählerverzeichnisse wie die Hauptwahl statt, soweit nicht die Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren hinsichtlich der Wahlvorschläge und Wählerverzeichnisse Abweichungen vorschreibt.
(3) Die Wiederholungswahl muß spätestens sechzig Tage nach Rechtskraft der Entscheidung stattfinden, durch die die Wahl für ungültig erklärt worden ist. Ist die Wahl nur teilweise für ungültig erklärt worden, so unterbleibt die Wiederholungswahl, wenn feststeht, daß innerhalb von sechs Monaten ein neuer Deutscher Bundestag gewählt wird. Den Tag der Wiederholungswahl bestimmt der Landeswahlleiter, im Falle einer Wiederholungswahl für das ganze Wahlgebiet der Bundespräsident.
(4) Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis nach den Vorschriften des Sechsten Abschnittes neu festgestellt. Die nach § 41 Satz 2 und § 42 Abs. 2 Satz 2 zuständigen Wahlleiter benachrichtigen die gewählten Bewerber und fordern sie auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/BJNR001660951.html
Ach ja, wir sind hier nicht im angelsächsischen Rechtsraum mit seinem Fallrecht.
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
Zitat:
Zitat von
Grenzer
.............
Ist das BVG mittlerweile mit unabhängigen Richtern besetzt worden ???
Meines Wissens sitzen dort immer noch die wegprotegierten Parteipolitiker aller Coleur .....
die Justiz in Deutschland kann man in die Pfanne hauen, nicht einmal Bananenrepublik Status
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
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Gehirnnutzer
hamburger, ließ mal das Urteil des Gerichtes und die rechtlichen Grundlagen
zitieren wir doch mal aus dem Landesverfassungsgerichtsgesetz Berlin
Nett, weder ist das Landesverfassungsgericht befugt zur Wahlprüfung bei Bundestagswahlen noch kann es Entscheidungen über Bundestagswahlen treffen.
Wo steht in dem Urteil, dass die geprüften Unterlagen beide Wahlen betrafen?
Noch etwas die Wahlkreise der Berliner Abgeordnetenhauswahl (78) entsprechen nicht denen der Bundestagswahl (12), gleiches gilt für die Wahlbezirke.
Nehmen mal an Fehler betreffen beide Wahlen, so ist ihr Einfluss auf die jeweilige Wahl unterschiedlich
Lassen wir mal die Wahlbeteiligung außen vor.
Bei 60 Millionen Wahlberechtigten ist die Auswirkung von 20000 Stimmen eine andere als bei 2,5 Millionen. Mandatsrelevanz etc. pp..
https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/BJNR001660951.html
Ach ja, wir sind hier nicht im angelsächsischen Rechtsraum mit seinem Fallrecht.
Du armer Mensch: Vollkommen dem geduldigen Papier und seinen Para-Grafen hörig.
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
Wolfgang Schäuble, gehört zu dem Verbrecher Laden, der FED, wobei die EZB praktisch nur eine Zweigstelle ist, wie man Mario Draghi, den Betrugs Orgien sah
https://www.youtube.com/watch?v=5-QxOngxPiw
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
Betrug am Wähler:
Wer von vornherein eine bestimmte demokratisch gewählte Partei von einer Regierungsbeteiligung ausschließt, begeht m.E. Betrug am Wähler. :hi:
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
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Flüchtling
Du armer Mensch: Vollkommen dem geduldigen Papier und seinen Para-Grafen hörig.
Ich fand den Beitrag von Gehirnnutzer sachlich fundiert. Ob das nun alle gut ist, steht auf einem anderen Blatt und davon lese ich in dem Beitrag nichts. Habe ich etwas übersehen :?
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
Rache für die Wahlwiederholung
Berlin: Wird Verfassungsrichterin Selting für ihr Wahl-Urteil politisch bestraft?
Von Marco Gallina
Fr, 9. Dezember 2022
Ludgera Selting war als Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofes mitverantwortlich für die Entscheidung zur Wahlwiederholung in Berlin. Nach der Düpierung hat sich die Berliner Politik dazu entschieden, ihr die Berufung ans Amtsgericht Wedding zu verwehren. Zufall?
https://www.tichyseinblick.de/meinun...-wahl-selting/
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
Berlin: Internationale Beobachter sollen Wiederholungswahl begleiten
Ein Gremium des Europarats wird die Wahlwiederholung in Berlin beobachten, auch die OSZE wurde angefragt. Man habe "aus Fehlern gelernt", sagt der Landeswahlleiter.
Internationale Wahlbeobachter werden die Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl begleiten. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats habe bereits zugesagt, Beobachter zu entsenden, teilte Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit. Das Gremium vertritt die mehr als 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aller Europarat-Mitglieder. Berlin habe Vertrauen eingebüßt, könne nun aber zeigen, "dass wir aus Fehlern gelernt haben und Vertrauen in die Demokratie zurückgewinnen werden", sagte Bröchler.
................
https://www.zeit.de/politik/2022-12/berlin-wahlwiederholung-internationale-beobachter-europarat
Bin mir ziemlich sicher, dass der Giffey dies noch nicht mal peinlich ist - die passt exakt naach Berlin und der ganzen Inkompetenz dort.
AW: Berliner Wahlen unter massiven Wahlbetrugsverdacht
Zitat:
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der Karl
Berlin: Internationale Beobachter sollen Wiederholungswahl begleiten Ein Gremium des Europarats wird die Wahlwiederholung in Berlin beobachten, auch die OSZE wurde angefragt. Man habe "aus Fehlern gelernt", sagt der Landeswahlleiter.
Internationale Wahlbeobachter werden die
Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl begleiten. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des
Europarats habe bereits zugesagt, Beobachter zu entsenden, teilte Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit. Das Gremium vertritt die mehr als 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aller Europarat-Mitglieder.
Berlin habe Vertrauen eingebüßt, könne nun aber zeigen, "dass wir aus Fehlern gelernt haben und Vertrauen in die Demokratie zurückgewinnen werden", sagte Bröchler.
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https://www.zeit.de/politik/2022-12/berlin-wahlwiederholung-internationale-beobachter-europarat
Bin mir ziemlich sicher, dass der Giffey dies noch nicht mal peinlich ist - die passt exakt naach Berlin und der ganzen Inkompetenz dort.
da bin ich gespannt, ob die Grünen, Roten, Linken Ratten, sich ihre Posten wegnehmen lassen