AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
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Frank
Nein. Das GG steht ja über allem. Und solange da Religionsfreiheit verankert ist, wird es immer wieder die Debatte darum geben.
.. es geht um Religion und der Islam ist keine Religion .. so einfach ist es ..
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Politikqualle
.. darüber kann man lange diskutieren .. denn Europa funktioniert doch auch so .. oder willst du Länder oder Gebiete der völligen Armut aussetzen ? .. BERLIN wäre nach 4 Woche pleite , Merkel würde dann in Mülleimern nach Essbarem suchen usw. ...
Es ist für mich ein unerträglicher Zustand wenn so ekelerregende Bundesländer wie Berlin oder Hamburg sich Milliarden teure Prestigeobjekte leisten aber diese Finanzierung nur durch den Länderfinanzausgleich stattfindet. Wie sollen solche idiotischen Bundesländer denn sonst angehalten werden zu einem maßvollen Haushaltsplan?
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Veltins007
Artikel 107 würde ich gerne ändern, denn ich halte es für unsagbar dämlich diesen Länderfinanzausgleich so wie bisher laufen zu lassen. Es muss doch auch ein Anreiz gegeben werden, die gut wirtschaftende Länder belohnt und nicht damit bestraft, dass sie asozial wirtschaftende Länder mit dem Länderfinanzausgleich noch belohnt.
Das würde ich so belassen. Vielleicht nur etwas verfeinern. Ohne Finanzausgleich dürfte es zu einer innerdeutschen Völkerwanderung kommen. Die Lebensverhältnisse sind ja auch schon mit Ausgleich unterschiedlich genug.
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Politikqualle
.. dafür reicht ein Einwanderungs- und Migrationsgesetz .. wollen die CDU , SPD und Grüne aber nicht ...
Wenn es im Grundgesetz oder in einer Verfassung stehen würde, dann könnten sie dies aber nicht mehr übergehen durch ein weiterführendes Migrationsgesetz, sondern das Migrationsgesetz hat sich dann daran zu orientieren.
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Deutschmann
Das würde ich so belassen. Vielleicht nur etwas verfeinern. Ohne Finanzausgleich dürfte es zu einer innerdeutschen Völkerwanderung kommen. Die Lebensverhältnisse sind ja auch schon mit Ausgleich unterschiedlich genug.
Dann muss man sich überlegen wie man notorische Pleiteländer zu einer anständigen Haushaltskonsolidierung zwingen kann. Dann muss der Bund eben das Recht erhalten, ihnen so Dinge wie eine Elbphilharmonie zu verbieten
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Veltins007
Wenn es im Grundgesetz oder in einer Verfassung stehen würde, dann könnten sie dies aber nicht mehr übergehen durch ein weiterführendes Migrationsgesetz, sondern das Migrationsgesetz hat sich dann daran zu orientieren.
Du hast nicht Unrecht. Tatsächlich ist das Grundgesetz in seiner Gesamtheit - bis auf ein paar Ausnahmen - eine reine Auslegungssache. Die Gesetze müssten so formuliert sein, dass die nur mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden können. Und nicht mit einem: wenn ... dann ... aber nicht wenn ....
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Veltins007
Wenn es im Grundgesetz oder in einer Verfassung stehen würde, dann könnten sie dies aber nicht mehr übergehen durch ein weiterführendes Migrationsgesetz, sondern das Migrationsgesetz hat sich dann daran zu orientieren.
.. was bringt diese Diskussion , wenn Mutti Merkel schon gegen Paragraphen und das Genfer Abkommen verstößt und Flüchtlinge und Terroristen ohne Prüfung und Registrierung ins Land läßt und keiner gegen Merkel gerichtlich vorgeht ... dann kannst du im GG jedes Gesetz ändern und neu schreiben , doch die Politiker machen dann so oder so was sie wollen ..
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Politikqualle
.. was bringt diese Diskussion , wenn Mutti Merkel schon gegen Paragraphen und das Genfer Abkommen verstößt und Flüchtlinge und Terroristen ohne Prüfung und Registrierung ins Land läßt und keiner gegen Merkel gerichtlich vorgeht ... dann kannst du im GG jedes Gesetz ändern und neu schreiben , doch die Politiker machen dann so oder so was sie wollen ..
Wenn es zwingende Regelung im GG oder einer Verfassung wäre, dann könnte man bei der Neugestaltung auch einen Passus einarbeiten, welcher bei groben Pflicht-/Amtsverletzungen der Regierung ein beschleunigtes Enthebungsverfahren ermöglicht. Aber wirklich nur bei sehr groben Verletzungen die stark zum Nachteil des Volkes sind. Es muss klarer der Wille des Volkes im Grundgesetz/Verfassung zum Ausdruck kommen und es muss die Möglichkeit erhalten, gegen absolute Fehlentscheidungen als Korrektiv tätig werden zu können.
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Deutschmann
Da sich hier viele User für eine neue Verfassung stark machen, die in einer Volksabstimmung beschlossen werden soll, werfe ich mal die Frage in den Raum:
Welche Artikel des GG würdet ihr ändern, und wie sollten die dann lauten?
Glaubt hier wirklich jemand, neu bedrucktes Papier würde Mißstände beseitigen, wo Beugung/Aussetzung/Bruch von Gesetzen offiziell alternativlos sind?
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Veltins007
Wenn es zwingende Regelung im GG oder einer Verfassung wäre, dann könnte man bei der Neugestaltung auch einen Passus einarbeiten, welcher bei groben Pflicht-/Amtsverletzungen der Regierung ein beschleunigtes Enthebungsverfahren ermöglicht. Aber wirklich nur bei sehr groben Verletzungen die stark zum Nachteil des Volkes sind. Es muss klarer der Wille des Volkes im Grundgesetz/Verfassung zum Ausdruck kommen und es muss die Möglichkeit erhalten, gegen absolute Fehlentscheidungen als Korrektiv tätig werden zu können.
.. hahahaaa .. lach lach .... ist im Bundestag nur ein einziges Mal der Ruf nach "Merkel muß weg" gekommen ? hat man im Bundestag von einer Mehrheit der regierenden Politikern nur einmal gehört , daß diese Flüchtlingspolitik so nicht weiter gehen kann ? .. ganz vereinzelt , im dunklen hat mal ein Politiker hinter vorgehaltener Hand ausgesagt , daß man den Flüchtlingsstrom eindämmen sollte , aber mehr auch nicht .. und dann willst du eine Meute regierender Politiker zur Änderung des GG bewegen ... eher dreht sich die Erde in umgekehrter Richtung .. :crazy: