Zitat von
BlackForrester
Wenn eine Brücke geringere Durchfahrtshöhe als vier Meter hat muss dies ausgeschildert werden (es ist kein Lkw-Fahrer verpflichtet vor einer Brücke auszusteigen und nachzumessen) und so wie man im Artikel lesen kann scheint diese Ausschilderung auch vorhanden zu sein.
Allerdings - in Zeiten der Digitalisierung durch Navigationsgeräte verlässen sich nicht nur der eine oder andere Lkw-Fahrer auf diese Geräte und achten erst gar nicht mehr auf die Beschilderung. Dann rummst es eben in diesem Falle mit einem Lkw an einer Brücke. In anderen Fällen versenkt man sein Kfz in Gewässer und ähnliche Skurrilitäten.