AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Ich habe eine politische Ansicht. Diese Ansicht halte ich für richtig - sonst hätte ich sie nicht. Andere Ansichten sind demnach regelmässig mehr oder weniger falsch. Wer falsche Ansichten hat, macht schlechte Politik. Wer schlechte Politik macht, schadet dem Volk. Also schadet jeder Politiker, der nicht meine Ansichten teilt, dem Volk. Das gilt aber nicht nur für meine Ansichten, das gilt für alle Ansichten. Also schadet jeder Politiker dem Volk - aus irgendwessen Sicht. Daher kann so ein Amtseid nicht mehr sein als eine hübsche Phrase: Jede Regierung müsste sonst von der nächsten ins Gefängnis gesteckt werden. Absurd!
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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GSch
Ein Eid ist ein Eid, Punkt. Aber es täte dir sicher gut, dich mal schlau zu machen, was ein Meineid ist (§154 StGB). Nur der ist strafbar. Und kurzes Lesen des § führt zu der Erkenntnis, dass der Amtseid eines Politikers kein solcher Eid ist.
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Würdest du sagen, daß der Bundespräsident für die Abnahme von Eiden eine zuständige Stelle ist?
Allerdings hast du Recht: ..." bestem Wissen und Gewissen den Nutzen des dt. Volkes mehren"...DAS tun sie, aber sie mehren nicht den Nutzen FÜR das dt. Volk. Von daher gesehen ist es kein Meineid.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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Kaktus
Würdest du sagen, daß der Bundespräsident für die Abnahme von Eiden eine zuständige Stelle ist?
Art. 64 (2) GG lesen.
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Kaktus
Allerdings hast du Recht: ..." bestem Wissen und Gewissen den Nutzen des dt. Volkes mehren"...DAS tun sie, aber sie mehren nicht den Nutzen FÜR das dt. Volk. Von daher gesehen ist es kein Meineid.
Das ist eine Interpretationsfrage. Bei Gericht kannst du dir dafür nichts kaufen.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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GSch
Art. 64 (2) GG lesen.
Das ist eine Interpretationsfrage. Bei Gericht kannst du dir dafür nichts kaufen.
Zitat:
...
Der Amtseid nach dem Grundgesetz (GG) ist vom Bundespräsidenten bei Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zu leisten. Die Ableistung des Amtseides durch den Bundespräsidenten ist verpflichtend, jedoch keine Voraussetzung für den Erwerb des Amtes.
Aus Wiki
Also: Der Amtseid durch den BuP ist verpflichtend, obwohl er im Grunde nichts wert ist...
Und nein, es ist keine Frage der Interpretation sondern deiner Deutschkenntnisse!
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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Kaktus
Aus Wiki
Also: Der Amtseid durch den BuP ist verpflichtend, obwohl er im Grunde nichts wert ist...
Stimmt, der Amtseid ist verpflichtend. Nicht nur für den Bundespräsidenten.
Zitat:
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Kaktus
Würdest du sagen, daß der Bundespräsident für die Abnahme von Eiden eine zuständige Stelle ist?
Du leidest allerdings allem Anschein nach unter der Vorstellung, dass der Bundespräsident die Amtseide abnimmt. Das würde nicht nur die Frage offen lassen, wer ihm den Eid abnimmt, sondern auch dem GG widersprechen, gemäß dem er und die Mitglieder der Bundesregierung ihrem Amtseid vor dem Bundestag leisten müssen. Steht in Art. 64 Abs. 2. Die Vereidigung nimmt dessen Präsident vor. Der Bundestag oder sein Präsident ist aber kein Gremium i. S. v. §154 StGB.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
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GSch
Stimmt, der Amtseid ist verpflichtend. Nicht nur für den Bundespräsidenten.
Du leidest allerdings allem Anschein nach unter der Vorstellung, dass der Bundespräsident die Amtseide abnimmt. Das würde nicht nur die Frage offen lassen, wer ihm den Eid abnimmt, sondern auch dem GG widersprechen, gemäß dem er und die Mitglieder der Bundesregierung ihrem Amtseid vor dem Bundestag leisten müssen. Steht in Art. 64 Abs. 2. Die Vereidigung nimmt dessen Präsident vor. Der Bundestag oder sein Präsident ist aber kein Gremium i. S. v. §154 StGB.
Du reitest ein totes Pferd, denn ich habe den entsprechenden Sachverhalt korrigiert und dargelegt. Ich kann dir allerdings sagen, wie ich zu der Annahme kam: Weil im TV genau immer diese Szene gezeigt wird von der Scheinvereidigung.
Du schreibst nun selbst, daß der Amtseid verpflichtend ist - merkwürdig, daß es das BVerfG anders sieht...
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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Kaktus
Ich kann dir allerdings sagen, wie ich zu der Annahme kam: Weil im TV genau immer diese Szene gezeigt wird von der Scheinvereidigung.
Und dabei ist dir nie aufgefallen, dass es nicht der Bundespräsident ist, der den Eid abnimmt?
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
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Kaktus
Du reitest ein totes Pferd, denn ich habe den entsprechenden Sachverhalt korrigiert und dargelegt. Ich kann dir allerdings sagen, wie ich zu der Annahme kam: Weil im TV genau immer diese Szene gezeigt wird von der Scheinvereidigung.
Du schreibst nun selbst, daß der Amtseid verpflichtend ist - merkwürdig, daß es das BVerfG anders sieht...
Dann nenn uns doch mal das Aktenzeichen des Urteils.
Ansonsten, stell uns mal dar, wann im Falle eines Amtseides der Tatbestand des Meineides objektiv erfüllt wird. Kannst du eigentlich nicht, da was Kraft, Nutzen und Schaden angeht, es immer um subjektive Bewertungen geht. Hinzukommt, das promissorische Eide ein Versprechen auf zukünftige Handlungen darstellen.
Nehmen wir mal an, man könnte Nutzen, Schaden etc. objektiv bestimmen, bliebe trotzdem das Problem zu bestimmen, ob der Eid durch Handlungen der Person, die den Eid geleistet hat, nicht erfüllt wurde, oder durch Dinge, die die Person nicht zu verantworten hat.
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Dann nenn uns doch mal das Aktenzeichen des Urteils.
Ansonsten, stell uns mal dar, wann im Falle eines Amtseides der Tatbestand des Meineides objektiv erfüllt wird. Kannst du eigentlich nicht, da was Kraft, Nutzen und Schaden angeht, es immer um subjektive Bewertungen geht. Hinzukommt, das promissorische Eide ein Versprechen auf zukünftige Handlungen darstellen.
Nehmen wir mal an, man könnte Nutzen, Schaden etc. objektiv bestimmen, bliebe trotzdem das Problem zu bestimmen, ob der Eid durch Handlungen der Person, die den Eid geleistet hat, nicht erfüllt wurde, oder durch Dinge, die die Person nicht zu verantworten hat.
https://de-de.facebook.com/notes/pol...02251656491549
Der Kläger hieß Günther Stohmann aus Neuss:
https://www.spiegel.de/politik/nur-s...0-000017704591
Zitat:
.....Jemand, der es genau wissen wollte, ist Günter Stohmann aus Erfttal. Ein Jahrzehnt ist es her, dass der streitbare Sozialdemokrat Strafanzeige gegen Altkanzler Dr. Helmut Kohl und Ex-Minister Manfred Kanter wegen mehrfachen Meineides stellte. Seine Begründung: In § 154 StGB heißt es: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Kohl hatte gleich fünf mal vor dem Deutschen Bundestag geschworen, er werde seine Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, dessen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden etc..
Mein Eid, Dein Eid, Scheineid
Die Reaktion der Bonner Staatsanwaltschaft indess fiel ernüchternd aus. Die Klage wurde abgewiesen, ein Anfangsverdacht verneint. „Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes, ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst,“ so die Begründung. Dies geschah im selben Sommer, indem Kohl sich auf sein Ehrenwort berief......
https://denkbonus.wordpress.com/2010...-ein-schwur-2/
Nettes Land, dieses Deutschland: Ein "Staat", der eine Firma ist, ein "Verfassungsgericht", obwohl es keine Verfassung, sondern nur ein GG gibt, Wahlen, die seit 1956 ungültig sind, aber die "Gewählten" erdreisten sich, "Gesetze" zu machen (eine Firma kann kein Gesetz erlassen, bestenfalls eine Hausordnung), eine Polizei, die der Fa. Constellis gehört und nach den Bereinigungsgesetzen keinerlei Befugnisse hat (das ist Alles Amtsanmaßung), ein "Amtseid", der kein Eid ist usw.
Ich habe verstanden: Im Hundekuchen ist auch kein Hund...
Übrigens: Die Bereinigungsgesetze fallen in die Amtszeit von "Kanzler Kohl".
Wir sollten uns angewöhnen, alle politischen Titel nur noch in Anführungszeichen zu schreiben, denn alle diese "Würden"träger tragen ihr Amt nicht mit Würde, sondern sind durch illegale Wahlen (B"VerfG") auf ihre Posten gekommen.
Bei dieser Gelegenheit: MMn ist das BVerfG auch illegal, denn B ist kein Staat und hat keine Verfassung
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Kaktus
https://de-de.facebook.com/notes/pol...02251656491549
Der Kläger hieß Günther Stohmann aus Neuss:
https://www.spiegel.de/politik/nur-s...0-000017704591
https://denkbonus.wordpress.com/2010...-ein-schwur-2/
Nettes Land, dieses Deutschland: Ein "Staat", der eine Firma ist, ein "Verfassungsgericht", obwohl es keine Verfassung, sondern nur ein GG gibt, Wahlen, die seit 1956 ungültig sind, aber die "Gewählten" erdreisten sich, "Gesetze" zu machen (eine Firma kann kein Gesetz erlassen, bestenfalls eine Hausordnung), eine Polizei, die der Fa. Constellis gehört und nach den Bereinigungsgesetzen keinerlei Befugnisse hat (das ist Alles Amtsanmaßung), ein "Amtseid", der kein Eid ist usw.
Ich habe verstanden: Im Hundekuchen ist auch kein Hund...
Übrigens: Die Bereinigungsgesetze fallen in die Amtszeit von "Kanzler Kohl".
Wir sollten uns angewöhnen, alle politischen Titel nur noch in Anführungszeichen zu schreiben, denn alle diese "Würden"träger tragen ihr Amt nicht mit Würde, sondern sind durch illegale Wahlen (B"VerfG") auf ihre Posten gekommen.
Bei dieser Gelegenheit: MMn ist das BVerfG auch illegal, denn B ist kein Staat und hat keine Verfassung
1. Immer noch kein Aktenzeichen.
2. Wahlen sind nicht von Vornherein ungültig. Sie müssen durch das in den Wahlprüfungsgesetzen genannten Gremien für ungültig erklärt werden bzw. in der nächsten Instanz durch das Verfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde für ungültig erklärt werden.
Als Beispiel das Wahlprüfungsgesetz des Bundes.
3. Hier ist auch der Grund warum Leute wie du nie Aktenzeichen von Urteilen nennen, denn die treffen meist andere Aussage als behauptet. Manchmal wird doch ein Aktenzeichen genannt, in der Hoffnung, das Urteil wird trotzdem nicht gelesen.
Im Falle der angeblich ungültigen Wahlen ist es 2 BvE 9/11
.
Nur zu dumm, dass Gegenstand des Verfahrens nicht das Bundeswahlgesetz war, sondern:
Zitat:
über
den Antrag festzustellen,
dass der Deutsche Bundestag durch Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313) die Antragstellerin in ihren Rechten aus Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt hat,
Zitieren wir doch mal aus dem Urteil
Zitat:
II. 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
2. § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
Zu dumm, das nie nach den Änderungen des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes gewählt wurde. Die Aussage, die Wahlen seien seit 1956 ungültig ist also aus zweierlei Hinsicht falsch, einmal auf Grund der Wahlprüfungsgesetze und der Aussage die das Urteil des BVerfG trifft.
Und siehst du Krankenhaus im Spiegel dein Gesicht, merkst du Dänen lügen nicht. Ein Däne wird dir die Fresse polieren, wenn du behauptest Dänemark hätte keine Verfassung. Ungaren, Niederländer, Esten etc. pp. würden sich dem Dänen anschließen.