AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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Schwabenpower
Eben. Ist exakt dasselbe in einem Zivilprozeß.
In weiß nicht ob die ZPO parallelen mit der StPO hat. In meinem Zivilverfahren hat das Gericht zwar einen Sachverständigen (SV) bestimmt, mein RA einen anderen einberufen.
Damals, Anfang der 90ger, hätte ich alle Kosten für den SV bezahlen müssen, egal, wer als Gewinner aus dem Verfahren herausgeht.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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DNCBN
Sie reden mit Fleiß am Thema vorbei.
Bei Zivilprozessen gibt es die Befangenheit der Gutachter nicht! Wie oft soll ich das noch schreiben?
Blödsinn. Natürlich gibt es die.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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luggi69
In weiß nicht ob die ZPO parallelen mit der StPO hat. In meinem Zivilverfahren hat das Gericht zwar einen Sachverständigen (SV) bestimmt, mein RA einen anderen einberufen.
Damals, Anfang der 90ger, hätte ich alle Kosten für den SV bezahlen müssen, egal, wer als Gewinner aus dem Verfahren herausgeht.
Ja klar, das ist auch normal. Natürlich versucht man als Antragsgegner das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen zu zerlegen. Aber weil eben der Richter diesen SV bestellt hat, würde eine Zerlegung auch auf den Richter zurück fallen. Deswegen ist das sehr schwer.
Da wird dann eben oft genug der SV als befangen bezeichnet (da reicht es schon, wenn der SV eine Partei eher begrüßt als die andere)
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Könnten Sie bitte beim Thema bleiben?
Bei Strafprozessen gibt es keine Parteien!
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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DNCBN
Sie reden mit Fleiß am Thema vorbei.
Bei Zivilprozessen gibt es die Befangenheit der Gutachter nicht! Wie oft soll ich das noch schreiben?
Möchte noch einmal auf die Thematik zurück kommen.
Meines Wissen beauftragen Gerichte ortsansässige oder im näheren Bereich vereidigte SV, um Sachverhalte darzulegen und aufzuklären.
Diese SV werden vom Gericht bestellt. Wenn es wie bei Strafverteidigern in Form einer Listenvergabe getätigt wird, fände ich es gerecht.
Suchte das Gericht nach gutdünken einen SV auf, der nach Recheren vielleicht auch dem Beklagten nahe steht, oder schon für ihn ausgesagt hat, würde ich das mit einem Befangenheitsantrag erwidern.
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luggi69
Möchte noch einmal auf die Thematik zurück kommen.
Meines Wissen beauftragen Gerichte ortsansässige oder im näheren Bereich vereidigte SV, um Sachverhalte darzulegen und aufzuklären.
Diese SV werden vom Gericht bestellt. Wenn es wie bei Strafverteidigern in Form einer Listenvergabe getätigt wird, fände ich es gerecht.
Suchte das Gericht nach gutdünken einen SV auf, der nach Recheren vielleicht auch dem Beklagten nahe steht, oder schon für ihn ausgesagt hat, würde ich das mit einem Befangenheitsantrag erwidern.
Schrieb ich doch: das ist eine Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Natürlich ortsnah, alleine wegen der Kosten. Nur wenn für einen speziellen Sachverhalt kein örtlicher SV vorhanden ist, wird zunächst bei benachbarten Gerichten angefragt.
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DNCBN
Könnten Sie bitte beim Thema bleiben?
Bei Strafprozessen gibt es keine Parteien!
Doch, natürlich. Oder wozu heißt es Verhandlung? Mit sich selbst.
Vor Themeneröffnung sollte man wenigstens die einfachsten Grundlagen recherchieren
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Als "Parteien" wird in Strafprozessen nach der Beschuldigung aus ihm Angeklagter und Kläger in Staatsform ist die Staatsanwaltschaft.
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luggi69
Als "Parteien" wird in Strafprozessen nach der Beschuldigung aus ihm Angeklagter und Kläger in Staatsform ist die Staatsanwaltschaft.
Richtig. Im Zivilprozess ist das selbstständige Beweisverfahren vorgelagert. Da sind es Antragsteller und Antragsgegner. Die werden dann zu Kläger und Beklagtem (nicht Angeklagter!)
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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Schwabenpower
Doch, natürlich. Oder wozu heißt es Verhandlung? Mit sich selbst.
Vor Themeneröffnung sollte man wenigstens die einfachsten Grundlagen recherchieren
Das Wort „Strafverhandlung“ ist genauso ein weit verbreitetes Unwort wie z.B. Republikflucht. Eine Republik sperrt ihre Bürger nicht ein.
Bei Strafprozessen gibt es keine „Beklagten“. Wenn man bei einem Strafprozess von Parteien reden würde, wäre eine Partei das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Diese wäre dann sogar verpflichtet (§ 170 StPO) parteiisch zu sein.