Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
§ 3 Abs. 1 StVO: (= Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg)
„Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
§ 4 Abs. 1 StVO: (= Reaktionsweg)
„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."
Unter optimalen Umständen – permanentes Starren des Nachfahrenden auf die Bremsleuchten des Vorausfahrenden – und einer typischen Reaktionszeit von 0,9 Sekunden, könnte man hier auf ¼ Tachowert (= Reaktionsweg) schließen.
Anlage 12 der BKatV: (= Reaktionsweg + ?)
Nur bei den Punkten 12.5 bis 12.7 werden über die Tabelle 2 Grenzwerte – jeweils ¼ Tachowert – angegeben.
Bei den Punkten 12.1 bis 12.4 wird jeweils auf § 4 Abs. 1 StVO verwiesen.
Nach ca. 10 Telefonaten mit Polizeibehörden (Präsidium, Verkehrsüberwachung, ZBS, verschiedene APIs) wurde mir verbindlich mitgeteilt, dass die Polizei innerorts von München keine Abstandsmessungen durchführt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften würde man - entsprechend einer Polizeirichtlinie - erst bei einem zeitlichen Abstand von weniger als 0,8 Sekunden einschreiten.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist der Abstand genauso wichtig wie die Geschwindigkeit. Bei einer Kollision ist der Abstand null, aber die Geschwindigkeit größer null. Den Abstand kann ein Autofahrer nur durch verändern der Geschwindigkeit einstellen.
Während die einzuhaltenden Geschwindigkeiten in § 3 Abs. 3 StVO präzise angegeben werden, fehlt eine genaue Abstandsangabe - als Tachowert in Metern - im § 4 Abs. 1 StVO völlig.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Gab es nicht mal die Regel oder zumindest Empfehlung, dass der zeitliche Abstand zwischen zwei Fahrzeugen mindestens zwei Sekunden betragen soll? Das lässt sich auch einfacher feststellen als mit einer Rechenaufgabe auf Grundlage der Tachoanzeige, die sich schließlich laufend ändert.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Ja sicher. Die 2 Sekunden Regel wenden meine Bekannten und ich mittlerweile automatisch an. Nachdem man etwa 10- bis 20-mal "einundzwanzig, zweiundzwanzig" gezählt hat, hat man ein Gefühl für diesen Zeitraum entwickelt und muss gar nicht mehr bewusst zählen.
Hier geht es aber um das gesetzliche Chaos, dass die Legislative bzgl. Sicherheitsabstand im Straßenverkehr festgelegt hat.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Zitat:
Zitat von
DNCBN
§ 3 Abs. 1 StVO: (= Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg)
„Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
§ 4 Abs. 1 StVO: (= Reaktionsweg)
„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."
Unter optimalen Umständen – permanentes Starren des Nachfahrenden auf die Bremsleuchten des Vorausfahrenden – und einer typischen Reaktionszeit von 0,9 Sekunden, könnte man hier auf ¼ Tachowert (= Reaktionsweg) schließen.
Anlage 12 der BKatV: (= Reaktionsweg + ?)
Nur bei den Punkten 12.5 bis 12.7 werden über die Tabelle 2 Grenzwerte – jeweils ¼ Tachowert – angegeben.
Bei den Punkten 12.1 bis 12.4 wird jeweils auf § 4 Abs. 1 StVO verwiesen.
Nach ca. 10 Telefonaten mit Polizeibehörden (Präsidium, Verkehrsüberwachung, ZBS, verschiedene APIs) wurde mir verbindlich mitgeteilt, dass die Polizei innerorts von München keine Abstandsmessungen durchführt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften würde man - entsprechend einer Polizeirichtlinie - erst bei einem zeitlichen Abstand von weniger als 0,8 Sekunden einschreiten.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist der Abstand genauso wichtig wie die Geschwindigkeit. Bei einer Kollision ist der Abstand null, aber die Geschwindigkeit größer null. Den Abstand kann ein Autofahrer nur durch verändern der Geschwindigkeit einstellen.
Während die einzuhaltenden Geschwindigkeiten in § 3 Abs. 3 StVO präzise angegeben werden, fehlt eine genaue Abstandsangabe - als Tachowert in Metern - im § 4 Abs. 1 StVO völlig.
Es gilt beides.
Anlage 12 der BKatV sagt; das man Jemand in der Kolonne urplötzlich eine Vollbremsung macht, anhalten kann ohne Unfall.
Die 2 Sekunden Regel ist hierfür in Ordnung aber oft werten Viele das als Einladung in den Sicherheitsabstand hinein zu wechseln.
§ 4 Abs. 1 StVO sagt; das man so schnell fahren darf, das man innerhalb der Sichtweite zum Stehen kommt, was simplerweise heißt nach Sicht zu fahren.
Laß mich den Fall anführen wo sich auf der Autobahn in einer uneinsehbaren Linkskurve auf der linken Spur ein Hinderniss befindet. Bei 210 km/h sind das 500m Anhalteweg, viel Glück..
Oder bei 50 Meter sicht im Nebel , sind 60 km/h zu viel da 54 m benötigt werden.
Hier kann man die nachrechnen.
https://www.wirkaufendeinauto.at/mag...msweg-rechner/
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Zitat:
Zitat von
Süßer
Es gilt beides.
Sind Sie Jurist?
Diese sind bekannter Weise auch blind für Widersprüche.
Also Anhalteweg oder Reaktionsweg, je nachdem was der Polizist gerade gefrühstückt hat?
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Zitat:
Zitat von
DNCBN
Sind Sie Jurist?
Diese sind bekannter Weise auch blind für Widersprüche.
Also Anhalteweg oder Reaktionsweg, je nachdem was der Polizist gerade gefrühstückt hat?
Was als Verstoß gilt und wie er geahndet wird, ist im Bussgeldkatalog klar dargelegt: https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/...4a1d7cf992b5ac
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Zitat:
Zitat von
Maitre
Was als Verstoß gilt und wie er geahndet wird, ist im Bussgeldkatalog klar dargelegt
Aha.
Klar ist also für Sie, wenn private Webseiten den Inhalt der offiziellen BKatV gekürzt wiedergeben und zudem behaupten, dass innerorts nur eine Sekunde zeitlicher Abstand zwischen Fahrzeugen erforderlich sei.
Solche Redakteure sollten mindestens mit einer 3-jährigen Haftstrafe versorgt werden.
Unterschrittener Sicherheitsabstand steht auf Platz 3 in der Liste der häufigsten Unfallursachen.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Ich dachte immer erst kommt meine Reaktionszeit und der Weg den ich dabei zurück lege und dann mein Anhalteweg.
Naja. So kann man sich irren. Meine straff eingehaltenen 200 meter Abstand haben mich jedenfalls immer ans Stauende verbannt. Sogar innerorts.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Macht ihr das wirklich? Im Auto sitzen und rechnen oder sogar Sekunden zählen? Das klingt sehr nach Abenteuer. Man kann ja gar nicht den richtigen Abstand einhalten, weil sich dauernd die Geschwindigkeiten ändern. ich bin schon mal mit einem Auto mitgefahren mit radar. Der machte das automatisch. ich hatte Angst, er könnte sich vielleicht mal vermessen, aber er fuhr ganz gut nur mit so großem Abstand, dass immer einer rein gefahren ist. Dann wurde gebremst. Also das bringt auch nichts.
ich machs nach Gefühl und bisher ist nichts passiert und keiner wollte abkassieren.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Abstandsmessungen finden soweit ich weiß, nur auf Autobahnen statt.
Bei Geschwindigkeiten um 100 km/h galt mal die Faustregel "halber Tacho", also 50 m.
Die Leitpfosten (weiß mit Katzenaugen an/neben/auf der Leitplanken) liegen i.d.R. bei gerader Strecke 50 m auseinander. Perfekter Anhalt für Menschen, denen Entfernungen Probleme bereiten.
Auf den Autobahnen im freiem Deutschland brettern manche Ideologen mit weit über 150 bis 200 km/h über den Asphalt.
Da Deutschland die besten und sichersten Autos der Welt produziert und die Bremsen immer besser greifen - scheiß auf Abstand (Ironie)?