AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae
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Merkelraute
Ok, danke für die Klarstellung. Ich bezog mich auch auf die Präambel
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Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Das kann man natürlich verschieden interpretieren, aber wie jemand einmal schrieb, Deutschland ist das einzige Land, in dem etwas von einem vereinten Europa in der Verfassung steht.
AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae
1871 bis 1914 war man ja schon unabhängig und nahm eine neutrale Stellung bei allen internationalen Konflikten ein.
Da hatten dann aber jewisse Kreise etwas dagegen und der 1. WK begann.
AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhängigen Staat erklären?
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Gehirnnutzer
IKomisch, wieso widerspricht dir dann das Völkerrecht siehe #119, oder willst du dem Völkerrecht widersprechen.
Wozu dann ein nationaler Gesetzesbescluss der USA, genauer die Joint Resolution des Kongresses Public Law 181 82nd Congress, in Kraft gesetzt durch die Proklamation Nr. 2950 Präsident Trumans aus dem Jahre 1951 oder einen Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets aus dem Jahre 1955.
Überzeugt mich nicht. Das Völkerrecht ist höherrangiges Recht als solche Resolutionen und Erlasse.
Was meinst du: Wieso haben Japan und Italien einen formellen Friedensvertrag, Deutschland aber nicht? Muss doch einen triftigen Grund dafür geben.
AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhängigen Staat erklären?
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Frankenberger_Funker
Überzeugt mich nicht. Das Völkerrecht ist höherrangiges Recht als solche Resolutionen und Erlasse.
Was meinst du: Wieso haben Japan und Italien einen formellen Friedensvertrag, Deutschland aber nicht? Muss doch einen triftigen Grund dafür geben.
Karl Doehring war renommierter Rechtswissenschaftler. War Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
Muss es ei triftigen Grund für einen Friedensvertrag geben, sorry, dann müsste eine Kriegserklärung auch vorgeschrieben werden. Sorry, aber bei den meisten Kriegen nach dem II. Weltkrieg gab es die nicht.