EU Recht bricht nationales Recht????
Das was die Berufslügner im TV und die Politiker der Altparteien immer behaupten das das EU Recht über dem Deutschen Recht steht ist illegal.
Gerade jetzt wo behauptet wird das die Zurückweisungen an der unbewachten Grenze sich immer auf irgendein EUGH Urteil rausgeredet.
Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Wenn dem so ist, wer hat die EU dazu ermächtigt?
Das kann nicht legal sein.
Wozu bezahlen wir noch Politiker wenn die EudssR sowieso alles regelt?
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Zitat:
Zitat von
mick31
Das was die Berufslügner im TV und die Politiker der Altparteien immer behaupten das das EU Recht über dem Deutschen Recht steht ist illegal.
Gerade jetzt wo behauptet wird das die Zurückweisungen an der unbewachten Grenze sich immer auf irgendein EUGH Urteil rausgeredet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Wenn dem so ist, wer hat die EU dazu ermächtigt ?
Das kann nicht legal sein.
Wozu bezahlen wir noch Politiker wenn die EudssR sowieso alles regelt?
Eine Diktatur braucht keine Ermächtigung ! :hzu:
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Zitat:
Zitat von
mick31
Das was die Berufslügner im TV und die Politiker der Altparteien immer behaupten das das EU Recht über dem Deutschen Recht steht ist illegal.
Gerade jetzt wo behauptet wird das die Zurückweisungen an der unbewachten Grenze sich immer auf irgendein EUGH Urteil rausgeredet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Wenn dem so ist, wer hat die EU dazu ermächtigt?
Das kann nicht legal sein.
Wozu bezahlen wir noch Politiker wenn die EudssR sowieso alles regelt?
Was haben sie denn genau gesagt?
EU-Recht und Völkerrecht bewegen sich auf der selben Ebene, wie Bundesrecht mick31. Ansonsten solltest du mal konkrete Urteile nennen, wie zum Beispiel in der Quellenangabe der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes genannt werden.
https://www.bundestag.de/blob/411932...5-pdf-data.pdf
Da wird z.B. hierauf verwiesen:
http://curia.europa.eu/juris/documen...c=first&part=1
Leitsätze am Ende des Urteils.
Defacto ist nicht nur EU-Recht involviert, sondern mit EMRK Recht des Europarechtes.
Ach ja, noch etwas, der EUGH entscheidet über die Auslegung von EU-Recht.
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Kleiner Nachtrag:
Zitat:
Das Urteil der Europarichter zum europäischen Flüchtlingsrecht gibt der Kanzlerin nicht recht. Es setzt sie aber auch nicht ins Unrecht. Bei der Aufnahme der Flüchtlinge im Spätsommer 2015, so ergibt sich das aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, handelte Merkel nicht nach den EU-Zuständigkeitsregeln. Merkel durfte aber so handeln, wie sie gehandelt hat, weil die Zuständigkeitsregeln auch ein "Selbsteintrittsrecht" vorsehen - um in Notfällen anderen Staaten die Last zu erleichtern.
http://www.sueddeutsche.de/politik/u...itik-1.3603873
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Was für eine Lachnummer, dieses Urteil der Europarichter. :lach:
Erst erlässt man Regularien, die man dann durch ein "Selbsteintrittsrecht" wieder durchlöchert und aushebelt.
Da könnte man dieses Regelwerk doch gleich bleiben lassen....
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Zitat:
Zitat von
Bruddler
Eine Diktatur braucht keine Ermächtigung ! :hzu:
Es geht dabei einfach nur noch darum, daß eine deutsche Regierung, die mit dem Widerstand der Bevölkerung rechnen muß, sich immer darauf berufen kann, daß sie das ja nicht wollte, daß man sich aber dem übergeordneten Recht unterordnen muß!
Wie der europäische Beschluß zustande gekommen ist, kann hinterher doch niemand mehr (gerichtsverwertbar) nachvollziehen!
:D
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Zitat:
Zitat von
Chronos
Was für eine Lachnummer, dieses Urteil der Europarichter. :lach:
Erst erlässt man Regularien, die man dann durch ein "Selbsteintrittsrecht" wieder durchlöchert und aushebelt.
Da könnte man dieses Regelwerk doch gleich bleiben lassen....
Chronos, ließ mal den Text des Artikel 16a GG und Dublin III, du findest nur Angaben darüber, wer Anspruch auf Asyl hat und wann für Deutschland die Pflicht der Aufnahme besteht. Du findest keine Textpassage, die explizit verbietet Menschen auch ohne Verpflichtung aufzunehmen.
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Chronos, ließ mal den Text des Artikel 16a GG und Dublin III, du findest nur Angaben darüber, wer Anspruch auf Asyl hat und wann für Deutschland die Pflicht der Aufnahme besteht. Du findest keine Textpassage, die explizit verbietet Menschen auch ohne Verpflichtung aufzunehmen.
Diese Passage gibt es nicht weil niemand mit soviel Boshaftigkeit gerechnet hat das das jemand macht.
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Chronos, ließ mal den Text des Artikel 16a GG und Dublin III, du findest nur Angaben darüber, wer Anspruch auf Asyl hat und wann für Deutschland die Pflicht der Aufnahme besteht. Du findest keine Textpassage, die explizit verbietet Menschen auch ohne Verpflichtung aufzunehmen.
Das ist doch genau das, was ich sage. Dazu brauche ich keine Gummi-Verträge lesen.
Wenn man gemeinsame und für alle Beteiligten geltende Abkommen schafft, die dann beliebige individuelle Ausnahmen und juristische Schlupflöcher zulassen oder festschreiben, kann man diese Abkommen doch gleich in der Pfeife rauchen.
AW: EU Recht bricht nationales Recht????
Zitat:
Zitat von
mick31
Diese Passage gibt es nicht weil niemand mit soviel Boshaftigkeit gerechnet hat das das jemand macht.
Wie kommst Du darauf, das Boshaftigkeit zu nennen?
Es ist doch - zumindest aus der Sicht des großen Sultans - die Heilige Pflicht des Mohammedaners, Dhimmi-Länder - z.B. mit den Minaretten als Speerspitzen - zu erobern.
:?:haha: