AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Jetzt zitiert er sich schon selber.
Das Grundgesetz bestimmt ganz einfach im Artikel 146, daß es dann ungültig wird, wenn eine neue, demokratisch legitimierte, Verfassung an seine Stelle tritt. Klingt zwar komisch, ist aber so - und das hat seine Ursachen in der Entstehungsgeschichte des GG, die jeder Schüler kennen sollte und die man auch bei Wikipedia oder in jedem besseren Lexikon nachschlagen kann.
Zitat:
die Überschrift ist also skandalös.....?!
Ich verbuche das mal unter dumm stellen.
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Biskra
Jetzt zitiert er sich schon selber.
Das Grundgesetz bestimmt ganz einfach im Artikel 146, daß es dann ungültig wird, wenn eine neue, demokratisch legitimierte, Verfassung an seine Stelle tritt. Klingt zwar komisch, ist aber so - und das hat seine Ursachen in der Entstehungsgeschichte des GG, die jeder Schüler kennen sollte und die man auch bei Wikipedia oder in jedem besseren Lexikon nachschlagen kann.
Komisch , das genau dieser Arttikel geradezu den Rückschluss herausfordert,
das dieses " Grundgesetz " eben keineswegs demokratisch legitimiert ist.
Regeln für die " Organisation der Fremdherrschafft " - nix anderes.......
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Felidae
Obsolet heißt: Hast sich selbst überlebt.
ist das juristisch fassbar?
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Biskra
Jetzt zitiert er sich schon selber.
Das Grundgesetz bestimmt ganz einfach im Artikel 146, daß es dann ungültig wird, wenn eine neue, demokratisch legitimierte, Verfassung an seine Stelle tritt. Klingt zwar komisch, ist aber so - und das hat seine Ursachen in der Entstehungsgeschichte des GG, die jeder Schüler kennen sollte und die man auch bei Wikipedia oder in jedem besseren Lexikon nachschlagen kann.
Ich verbuche das mal unter dumm stellen.
doller Beitrag! Zwei dümmliche Floskeln und eine nichtssagende Aussage, die wirklich jeder Schüler aus dem GG abschreiben kann!
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bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Zitat:
Zitat von
bernhard44
doller Beitrag! Zwei dümmliche Floskeln und eine nichtssagende Aussage, die wirklich jeder Schüler aus dem GG abschreiben kann!
Was wolltest du denn dann mit deiner Eingangsfrage erreichen? Dümmer als jeder Schüler erscheinen?
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Biskra
Was wolltest du denn dann mit deiner Eingangsfrage erreichen? Dümmer als jeder Schüler erscheinen?
nun, bisher bist du es, der sich hier äußerst unintelligent anstellt!
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Biskra
Jetzt zitiert er sich schon selber.
Das Grundgesetz bestimmt ganz einfach im Artikel 146, daß es dann ungültig wird, wenn eine neue, demokratisch legitimierte, Verfassung an seine Stelle tritt. Klingt zwar komisch, ist aber so - und das hat seine Ursachen in der Entstehungsgeschichte des GG, die jeder Schüler kennen sollte und die man auch bei Wikipedia oder in jedem besseren Lexikon nachschlagen kann.
...
Da es kaum eine Passage des Grundgesetzes gibt, die ohne ergänzende weitere Gesetze oder Erläuterungen "einfach so" für sich selbsterklärend ist, halte ich das Hinterfragen eines Artikels, der die Verfassung als Teil des staatlichen Fundamentes angeht, für absolut berechtigt.
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Zitat:
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bernhard44
nun, bisher bist du es, der sich hier äußerst unintelligent anstellt!
Das musst du mir jetzt mal erklären. Unintelligentes und falsches habe ich hier im Thread ja richtiggestellt bzw. aufgezeigt.
Ich kann auch gleich das nächste unintelligente Geschreibsel richtigstellen: Artikel 146 wurde sehr wohl nach der Einheit geändert, der alte lautete folgendermaßen:
Zitat:
Zitat von GG, Art. 146, alte Fassung
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://www.flegel-g.de/urfassung-GG.html#a146
Dein Verweis auf die Bundestagsseite bezieht sich übrigens lediglich auf die Veränderungen des GG im Zuge der Föderalismusreform. Steht im von dir verlinkten Dokument auch in der Überschrift. Soviel zu intelligent anstellen.
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Zitat:
Zitat von
Manfred_g
Da es kaum eine Passage des Grundgesetzes gibt, die ohne ergänzende weitere Gesetze oder Erläuterungen "einfach so" für sich selbsterklärend ist, halte ich das Hinterfragen eines Artikels, der die Verfassung als Teil des staatlichen Fundamentes angeht, für absolut berechtigt.
Wenn sich das auch auf den Artikel 146 bezieht, dann sag doch, was dir daran unklar ist. An Bernhard geht die Bitte natürlich auch.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
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Leo Navis
Jetzt geht dieser Blödsinn wieder los.
Wie oft muss man sowas eigentlich durchkauen, bis auch dem letzten im Schädel ist, dass dieser Artikel völlig irrelevant ist?
Oft ist nicht die Quantität, sondern die Qualität einer Erklärung für ihre Überzeugungskraft maßgebend. :)