AW: Grundgesetz, Verfassung, Annexion und die Folgen
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Finch
De facto ist das GG aber eine Verfassung.
Es war eine Ersatzverfassung und auch nur als solche gedacht.
Warum aber ist man nicht mal in der Lage, das Ganze abzuschreiben und darüber " Verfassung" statt "Grundgesetz" zu setzen ?
Hat man da so eine Angst davor, es dem Volk vorzulegen und darüber entscheiden zu lassen, so wie in Art. 146 gefordert ?
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Murmillo
Es war eine Ersatzverfassung und auch nur als solche gedacht.
Warum aber ist man nicht mal in der Lage, das Ganze abzuschreiben und darüber " Verfassung" statt "Grundgesetz" zu setzen ?
Hat man da so eine Angst davor, es dem Volk vorzulegen und darüber entscheiden zu lassen, so wie in Art. 146 gefordert ?
Ist dies denn wirklich notwendig? Es ist doch so, dass unsere Verfassung einfach nur Grundgesetz heißt. Es heißt ja trotzdem Bundesverfassungsgericht und ein Gesetz, das gegen das Grundgesetz verstößt, ist verfassungswidrig. Ich verstehe die Diskussion um den Namen nicht wirklich. Eingangs hatte ein anderer User hier ja bereits erwähnt, dass auch andere Länder ein Grundgesetz haben.
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Murmillo
Es war eine Ersatzverfassung und auch nur als solche gedacht.
Warum aber ist man nicht mal in der Lage, das Ganze abzuschreiben und darüber " Verfassung" statt "Grundgesetz" zu setzen ?
Hat man da so eine Angst davor, es dem Volk vorzulegen und darüber entscheiden zu lassen, so wie in Art. 146 gefordert ?
Natürlich wollen die das Volk nicht miteintscheiden lassen, wie sich das Land definiert. Deswegen beachten sie ja auch nicht das GG, welches in Art 20 Abs. 2 ganz klar sagt "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. " Trotzdem weigern sie sich strikt plebizitäre Elemente auf Bundesebene einzuführen, obwohl es vom GG so vorgesehen ist.
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Finch
Ist dies denn wirklich notwendig? Es ist doch so, dass unsere Verfassung einfach nur Grundgesetz heißt. Es heißt ja trotzdem Bundesverfassungsgericht und ein Gesetz, das gegen das Grundgesetz verstößt, ist verfassungswidrig. Ich verstehe die Diskussion um den Namen nicht wirklich. Eingangs hatte ein anderer User hier ja bereits erwähnt, dass auch andere Länder ein Grundgesetz haben.
Weil das GG sogenannten verfassungsgebenden Charakter hat. Aber es ist und bleibt nunmal keine Verfassung, da sie nicht in freien Stücken vom Volke durch eine Nationalversammlung ausgearbeitet wurde.
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Veltins007
Weil das GG sogenannten verfassungsgebenden Charakter hat. Aber es ist und bleibt nunmal keine Verfassung, da sie nicht in freien Stücken vom Volke durch eine Nationalversammlung ausgearbeitet wurde.
Geht es um eine genaue Definition, gebe ich dir recht. Faktisch ist das GG aber eine Verfassung bzw. wirkt zumindest exakt wie eine. Deswegen bedarf es meiner Meinung auch keiner neuen..
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Finch
Geht es um eine genaue Definition, gebe ich dir recht. Faktisch ist das GG aber eine Verfassung bzw. wirkt zumindest exakt wie eine. Deswegen bedarf es meiner Meinung auch keiner neuen..
Ich sagte ja: verfassungsgebenden Charakter und daher wirkt sie auch so. Ein weiterer großer Unterschied wäre, dass eine Verfassung nicht ständig an die Bedürfnisse der Politik ausgerichtet geändert werden könnte, sondern die Politik hat sich an der Verfassung zu orientieren. Aber beim GG wissen wir ja, wie oft es schon für politische Belange geändert wurde. Ein Unding!
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Finch
Ist dies denn wirklich notwendig?....
Aber ja ! Es geht u.a. um die Mitbestimmung des Volkes. Über das Grundgesetz hatte es ja keine Entscheidungsgewalt.
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Murmillo
Es war eine Ersatzverfassung und auch nur als solche gedacht.
Warum aber ist man nicht mal in der Lage, das Ganze abzuschreiben und darüber " Verfassung" statt "Grundgesetz" zu setzen ?
Hat man da so eine Angst davor, es dem Volk vorzulegen und darüber entscheiden zu lassen, so wie in Art. 146 gefordert ?
1990 war die logische Chance, und selbst die wurde nicht genutzt.
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Veltins007
Ich sagte ja: verfassungsgebenden Charakter und daher wirkt sie auch so. Ein weiterer großer Unterschied wäre, dass eine Verfassung nicht ständig an die Bedürfnisse der Politik ausgerichtet geändert werden könnte, sondern die Politik hat sich an der Verfassung zu orientieren. Aber beim GG wissen wir ja, wie oft es schon für politische Belange geändert wurde. Ein Unding!
Naja gut. Es ist ja schon klar durch GG und Rechtssprechung des BVerfG definiert, was unter welchen Umständen (etwa eine 2/3 Mehrheit) geändert werden kann und was nicht. Etwa kann eine Materie dann nicht geändert werden, wenn der Kernbereich eines der Verfassungsprinzipien berührt wäre. Nach Belieben kann das GG also nicht verändert werden. Dass es dennoch oft Änderungen gibt, ist lediglich Folge des Gesetzgebungsrechts der Legislative.
Diese Möglichkeit bestünde mit einer "richtigen" Verfassung aber auch.
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Finch
Naja gut. Es ist ja schon klar durch GG und Rechtssprechung des BVerfG definiert, was unter welchen Umständen (etwa eine 2/3 Mehrheit) geändert werden kann und was nicht. Etwa kann eine Materie dann nicht geändert werden, wenn der Kernbereich eines der Verfassungsprinzipien berührt wäre. Nach Belieben kann das GG also nicht verändert werden. Dass es dennoch oft Änderungen gibt, ist lediglich Folge des Gesetzgebungsrechts der Legislative.
Diese Möglichkeit bestünde mit einer "richtigen" Verfassung aber auch.
Das würde die Nationalversammlung in der Verfassung festschreiben, ob und welche Artikel alles unveränderlich sind. Außerdem kann man die Hürden dann so gestalten, dass nicht ständig daran rumgewerkelt wird.
Ich finde unser GG ja auch nicht schlecht, bis auf eineige Teilbereiche aber eine vom Volk bestimmte Verfassung würde ich definitiv vorziehen