AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
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BrüggeGent
Na ja...seit 37 Jahren als Autofahrer unterwegs...dreimal Blechschaden...Einmal schuldhaft ..zweimal Opfer...geht eigentlich...oder !?...Einmal Alkohol mit 0,6 Promille...allerdings hundertmal nicht erwischt..."sark"...
Statistisch gesehen kommen auf eine entdeckte Trunkenheitsfahrt 8 unentdeckte... :drinks:
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
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Minimalphilosoph
Statistisch gesehen kommen auf eine entdeckte Trunkenheitsfahrt 8 unentdeckte... :drinks:
Einmal hatte ich bei ungefähr1,5 plus Promille Riesenglück...in der Innenstadt...
Ich wurde angehalten...der Bulle kam an mein Fenster und sagte gerade seinen Spruch auf ..."Fahrzeugpapiere,Ausweis...etc ."
Da gab es hinter mir ein Riesengeschrei...hinter mir war ein VW-Bus rausgewunken worden...der Fahrer sprang aus dem Auto und griff zwei Beamte übelst an...der Bulle an meinem Auto sah,daß die zwei Kollegen und ein Dritter mit dem Berserker nicht fertig wurden...und ging weg von mir zu seinen kämpfenden Leuten...3-4 Minuten vergingen...die Bullen hatten es bei dem VW-Busfahrer wohl mit einer Bestie zu tun...Sie bekamen ihn nicht nieder...und ich beschloß, langsam wegzufahren...es klappte..."cool"
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
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BrüggeGent
Einmal hatte ich bei ungefähr1,5 plus Promille Riesenglück...in der Innenstadt...
Ich wurde angehalten...der Bulle kam an mein Fenster und sagte gerade seinen Spruch auf ..."Fahrzeugpapiere,Ausweis...etc ."
Da gab es hinter mir ein Riesengeschrei...hinter mir war ein VW-Bus rausgewunken worden...der Fahrer sprang aus dem Auto und griff zwei Beamte übelst an...der Bulle an meinem Auto sah,daß die zwei Kollegen und ein Dritter mit dem Berserker nicht fertig wurden...und ging weg von mir zu seinen kämpfenden Leuten...3-4 Minuten vergingen...die Bullen hatten es bei dem VW-Busfahrer wohl mit einer Bestie zu tun...Sie bekamen ihn nicht nieder...und ich beschloß, langsam wegzufahren...es klappte..."cool"
Demnach hast du also schon 18 Trunkenheitsfahrten absolviert. Und nur einen Blechschaden?
Ich attestiere dir hiermit Instinkt. :cool:
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
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Minimalphilosoph
Statistisch gesehen kommen auf eine entdeckte Trunkenheitsfahrt 8 unentdeckte... :drinks:
Halte ich für zu niedrig angesetzt.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
Ich verstehe das Problem nicht. Ich halte das für Wichtigtuerei.
Genau definierte Vorgaben zu machen, wie genau generell zu fahren wäre ist nonsense. Das wird bei einem Unfall wenn dann im Einzelfall entschieden, was zu dem Unfall führte und damit die Schuldfrage.
Bremsanlage, Reifenprofil/- Mischung, Reifendruck, Reifengröße, Gewicht des Fahrzeugs, ABS, Witterungsverhältnisse, Strassenbelag usw. spielen hierbei genauso rein, wie Abstand, auf Sicht zu fahren und Geschwindigkeit.
Deshalb Faustregel: Die Geschwindigkeit ist den Sicht-, Strassen- und Verkehrsverhältnissen anzupassen.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
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Maitre
Halte ich für zu niedrig angesetzt.
Diese Zahl/Statistik wurde mir Mitte der 90er von einem Verkehrspsychologen genannt. Ich hielt sie mit den Gedanken an meine Fahrten auch fuer zu niedrig. :D
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
"Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?"
Könnte einer der Threadtitel des Jahres werden!
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
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Heinrich_Kraemer
Ich verstehe das Problem nicht. Ich halte das für Wichtigtuerei.
Genau definierte Vorgaben zu machen, wie genau generell zu fahren wäre ist nonsense. Das wird bei einem Unfall wenn dann im Einzelfall entschieden, was zu dem Unfall führte und damit die Schuldfrage.
Bremsanlage, Reifenprofil/- Mischung, Reifendruck, Reifengröße, Gewicht des Fahrzeugs, ABS, Witterungsverhältnisse, Strassenbelag usw. spielen hierbei genauso rein, wie Abstand, auf Sicht zu fahren und Geschwindigkeit.
Richtig. Es gibt so viele verschiedene Einflüsse, dass ein "allgemeingültiger" Abstand sowieso nicht definiert werden kann. Es verbleibt eigentlich nur der Bußgeldkatalog für drastische Unterschreitungen. Nur mal als Beispiel: Bei 100 km/h sind 5/10 des halben Tachowertes nur 25 m. So dicht würde ich bei der Geschwindigkeit aber nie auffahren.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
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ChopChop
Du schwätzt aber auch nur damit geschwätzt ist. Meinst du, ein Polizeibeamter schätzt deinen Abstand über den grünen Daumen?
Einfach noch einmal meine Erläuterungen zum Thema lesen.
Es geht um Fehler und Widersprüche in den von der Legislativen erlassenen Gesetzen und Verordnungen.
Genau deshalb wird eigentlich nur noch durch Zivilstreifen gemessen, die mit dem ProViDa-2000-System ausgerüstet sind.
Nur diese erlauben den Nachweis einer Abstandsunterschreitung mit einer Dauer von mehr als 3 Sekunden.
Die Angabe einer solchen Mindestdauer fehlt sowohl in der StVO als auch in der BKatV.
Lediglich das OLG Hamm hat diese 3 Sekunden einmal in einem Beschluss gefordert.
AW: Was gilt nun § 3 Abs. 1 StVO oder § 4 Abs. 1 StVO oder Anlage 12 der BKatV?
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Maitre
Halte ich für zu niedrig angesetzt.
Richtig...ich hätte gerne gewußt, was aus meinem Helfer aus dem VW-Bus in #22 geworden ist.Da war wohl mehr im Spiel.
Eigentlich hatte ich noch mehr so krumme Geschichten...Alkohol hat mir spannende Episoden geliefert.
Alkohol muß man zum Freund machen...der Selbstmörder und Alkoholiker Hemingway z.B. ging die Beziehung zur Promille ganz falsch an...aber "das ist ein weites Feld"...wußte schon Fontane in "Effi Briest"..."sark"..."cool"...