Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Mal eine Frage an die Kollegen in der Schweiz (und falls Kollegen aus Österreich hier mitlesen, ebenfalls an sie die Frage):
Als Deutschland die ersten Anwerbeabkommen für Gastarbeiter mit der Türkei abschloss, wurde vertraglich vereinbart, die in der Heimat verbliebenen engeren Angehörigen (also Ehepartner, Eltern und Kinder) aus der deutschen Krankenversicherung mitzuversichern.
In der Praxis bedeutete dies, dass diese Angehörigen in der Heimat die dortigen medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, um dann anschließend die Kosten aus der deutschen Krankenversicherung rückerstattet zu bekommen.
Soweit mir bekannt, besteht diese Regelung unverändert bis heute.
Wie ist das in der Schweiz (und Österreich) geregelt? Wie sind dort die im Heimatland des Gastarbeiters verbliebenen Angehörigen krankenversichert?
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Sind die Krankenhauskosten
in der Türkei ähnlich hoch,
wie in Germoney,
oder wegen fehlender Gleichstellung geringer?
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
So weit es bekanntgegeben wird, zahlt der deutsche Staat an den türkischen Pauschalen für die Krankenversicherung. Allerdings wird nicht viel bekanntgegeben und Vorstöße in der Vergangenheit wurden immer damit beschieden, dass die Zahlen (die man ja zahlt....) nicht vorlägen und dass es nicht so viele seien. Wenn man jedoch alleine die Anzahl der Türken in Deutschland sieht und die großen Familien, von denen immer ein Teil in der Türkei lebt (logisch, wenn man sich auch über Generationen zumeist die Ehepartner in der Türkei sucht bzw. ihnen versprochen wurde), kommen einem da Zweifel. Grundlage ist ein Staatsabkommen, das nicht einseitig gekündigt werden kann. Die Bundesrepublik hat diese Art von Sozialabkommen nun aber auch mit einer ganzen Reihe anderer Länder geschlossen, auch nordafrikanischen (Mittelmeeranrainern). Voraussetzung für die Zahlungen sind nicht etwa eine nachgewiesene Erwerbstätigkeit, sondern der Wohnort in Deutschland.
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Zitat:
Zitat von
Hay
So weit es bekanntgegeben wird, zahlt der deutsche Staat an den türkischen Pauschalen für die Krankenversicherung. Allerdings wird nicht viel bekanntgegeben und Vorstöße in der Vergangenheit wurden immer damit beschieden, dass die Zahlen (die man ja zahlt....) nicht vorlägen und dass es nicht so viele seien. Wenn man jedoch alleine die Anzahl der Türken in Deutschland sieht und die großen Familien, von denen immer ein Teil in der Türkei lebt (logisch, wenn man sich auch über Generationen zumeist die Ehepartner in der Türkei sucht bzw. ihnen versprochen wurde), kommen einem da Zweifel. Grundlage ist ein Staatsabkommen, das nicht einseitig gekündigt werden kann. Die Bundesrepublik hat diese Art von Sozialabkommen nun aber auch mit einer ganzen Reihe anderer Länder geschlossen, auch nordafrikanischen (Mittelmeeranrainern). Voraussetzung für die Zahlungen sind nicht etwa eine nachgewiesene Erwerbstätigkeit, sondern der Wohnort in Deutschland.
Meine Frage beruht auf zwei Aspekten, die ich aus reiner Neugier klären möchte:
1. Wurden mit den südeuropäischen Entsendeländern wie Italien, Spanien, Griechenland und Portugal vergleichbare Abkommen geschlossen, oder nur mit der Türkei, einigen jugoslawischen Staaten sowie einigen nordafrikanischen Staaten?
2. Wenn Deutschland - wie behauptet wurde - diese Anwerbeabkommen einschließlich der Verträge über die Übernahme der Krankenversorgungskosten für die in der Heimat verliebenen Angehörigen auf Druck der Amis abgeschlossen haben soll, weshalb wurde dieser Druck dann nicht auch auf Österreich und die Schweiz ausgeübt (vorausgesetzt, dass es diese Vereinbarungen über die Kostenübernahme dort nicht gibt)?
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Zitat:
Zitat von
Chronos
Meine Frage beruht auf zwei Aspekten, die ich aus reiner Neugier klären möchte:
1. Wurden mit den südeuropäischen Entsendeländern wie Italien, Spanien, Griechenland und Portugal vergleichbare Abkommen geschlossen, oder nur mit der Türkei, einigen jugoslawischen Staaten sowie einigen nordafrikanischen Staaten?
2. Wenn Deutschland - wie behauptet wurde - diese Anwerbeabkommen einschließlich der Verträge über die Übernahme der Krankenversorgungskosten für die in der Heimat verliebenen Angehörigen auf Druck der Amis abgeschlossen haben soll, weshalb wurde dieser Druck dann nicht auch auf Österreich und die Schweiz ausgeübt (vorausgesetzt, dass es diese Vereinbarungen über die Kostenübernahme dort nicht gibt)?
So aus dem Ärmel heraus kann ich den "Deutsch-Spanischen Freundschaftsvertrag" schütteln. Allerdings kenne ich den genauen Inhalt nicht, aber dieser regelte vor dem Beitritt Spaniens in die EU die Balange zwischen Deutschland und Spanien und auf dieser Grundlage siedelten etliche Spanier in Deutschland an.
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Zitat:
Zitat von
Hay
So aus dem Ärmel heraus kann ich den "Deutsch-Spanischen Freundschaftsvertrag" schütteln. Allerdings kenne ich den genauen Inhalt nicht, aber dieser regelte vor dem Beitritt Spaniens in die EU die Balange zwischen Deutschland und Spanien und auf dieser Grundlage siedelten etliche Spanier in Deutschland an.
Ok, danke.
Mir ging es eigentlich nur um die (von mir vermutete) Ungerechtigkeit dieses Gastarbeiter-Krankenversicherungsabkommens, das - wenn ich richtig vermute - die italienischen, spanischen, griechischen und portugiesischen Gastarbeiter gegenüber den Türken sowie Jugoslawen und Nordafrikaner eindeutig benachteiligt hätte.
Aber ich fürchte, dass wir das aus diesem riesigen Dschungel aus damaligen Verträgen und Abmachungen heute gar nicht mehr herausdestillieren können.
Nix für ungut.
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Es sind nicht nur die Türken.
[In der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro oder Serbien lebende Familien- angehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers, die nicht ihrerseits erwerbstätig sind, erhalten im Krankheitsfall im Wege der sog. Sachleistungsaushilfe Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.06.03.2018
https://www.bundestag.de › w...PDF]
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
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Zitat von
Pillefiz
Es sind nicht nur die Türken.
[In der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro oder Serbien lebende Familien- angehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers, die nicht ihrerseits erwerbstätig sind, erhalten im Krankheitsfall im Wege der sog. Sachleistungsaushilfe Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.06.03.2018
https://www.bundestag.de › w...PDF]
Verstehe ich das jetzt richtig, dass der Wohnsitzstaat (also das Entsendeland des Gastarbeiters) komplett für die medizinischen Behandlungskosten der in der Heimat verbliebenen Angehörigen aufkommt und Deutschland gar nicht involviert ist, oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Zitat:
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Chronos
Verstehe ich das jetzt richtig, dass der Wohnsitzstaat (also das Entsendeland des Gastarbeiters) komplett für die medizinischen Behandlungskosten der in der Heimat verbliebenen Angehörigen aufkommt und Deutschland gar nicht involviert ist, oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?
Es ist ganz einfach wie immer: Deutzelan zahlt alles...
AW: Mitversicherung von Gastarbeiter-Angehörigen
Zitat:
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Neben der Spur
Sind die Krankenhauskosten
in der Türkei ähnlich hoch,
wie in Germoney,
oder wegen fehlender Gleichstellung geringer?
Einer Bekannten hat man für eine Nacht zur Beobachtung in einem türkischen Krankenhaus (mit kalten Kartoffeln und einer Tasse Tee als Frühstück) über 1.600 Euro in Rechnung gestellt.
Aber was solls, hat entweder die Auslandskrankenversicherung oder die deutze Krankenkasse bezahlt.