AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...
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Gehirnnutzer
1. Verfassungsgebende Massnahmen können mit den in Art. 79 GG vorgeschriebenen Mehrheiten in beiden Häusern eingeleitet werden.
2. Der aus den Maßnahmen resultierende Entwurf bedarf der Zustimmung des Volkes (Art. 146).
3. Neue Verfassung tritt in Kraft.
Eine Verfassungsänderung bedarf der Zustimmung von jeweils 2/3 aus beiden Häusern, Bundestag und Bundesrat, Zustimmung des Volkes ist nicht vorgesehen, und wurde bisher in keinem einzigen Fall einer Verfassungsänderung angewendet.
§149 betrifft die Totalrevision, also eine völlig neue Verfassung, diese bedarf lediglich der Zustimmung durch das Volk, das ist alles.
Restriktionen wie Mehrheiten in Parlamenten und Kammern sowie 2/3 Mehrheiten, Einschränkungen bzgl. der ersten 20 Artikel usw. usw.
existieren nicht.
Die Frage, wer berechtigt ist, Gesetzesvorschläge zu machen und wer einen solchen Volksentscheid überhaupt in Gang setzen darf, ist nicht geregelt.
AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...
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Zynixer
Das GG ist nicht auf Veränderung sondern auf Statik konzipiert, man bekommt im Grunde immer die gleiche Politik, ganz gleich wo man sein Wahlkreuzchen macht.
In der DDR war das auf gewisse Weise auch nicht anders...........
Die Grundrechte werden beibehalten und erweitert (z.B. Schutz der Privatsphäre im Netz) und das GG durch Verfassung ersetzt. Das überwindet auch den Teilungsschmerz in großem Stück meine ich mal. Es wäre zumindest ein erster Schritt.
Les mal Artikel 146.
Der Vergleich DDR-BRD war in deinem Post war durchaus berechtigt.
AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...
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Zynixer
Eine Verfassungsänderung bedarf der Zustimmung von jeweils 2/3 aus beiden Häusern, Bundestag und Bundesrat, Zustimmung des Volkes ist nicht vorgesehen, und wurde bisher in keinem einzigen Fall einer Verfassungsänderung angewendet.
§146 betrifft die Totalrevision, also eine völlig neue Verfassung, diese bedarf lediglich der Zustimmung durch das Volk, das ist alles.
Restriktionen wie Mehrheiten in Parlamenten und Kammern sowie 2/3 Mehrheiten, Einschränkungen bzgl. der ersten 20 Artikel usw. usw.
existieren nicht.
Die Frage, wer berechtigt ist, Gesetzesvorschläge zu machen und wer einen solchen Volksentscheid überhaupt in Gang setzen darf, ist nicht geregelt.
Zynixer ließ dir meinen Post richtig durch. Es geht nicht um die Verfassung selber, sondern um die Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen, eine Voraussetzung damit es eine neue Verfassung gibt. Das Resultat dieser Maßnahmen, die Verfassung bedarf der Zustimmung des Volkes.
Die Rechtsauffassung betrifft die Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen und aufgrund der Ansicht, das man den Ersatz des GG mit der Änderung des GG gleichsetzt, bedarf es für die Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen den Mehrheiten gemäß Art. 79 GG.
AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...
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Zynixer
Man hätte die Verfassung plebiszitär auslegen müssen, so wäre die Gefahr, daß sie sich als Instrument gegen den Mehrheitswillen verselbständigt, erst gar nicht eingetreten............
Das ist falsch. Der Volkswillen von 1949 und der des Jahres 2007 muß nicht zwangsläufig identisch sein. Allein die zeitliche Distanz eröffnet eine große Verselbständigungslücke.
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Gehirnnutzer
Die Rechtsauffassung betrifft die Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen und aufgrund der Ansicht, das man den Ersatz des GG mit der Änderung des GG gleichsetzt, bedarf es für die Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen den Mehrheiten gemäß Art. 79 GG.
Diese Rechtsauffassung ist nirgends niedergeschrieben, schon gar nicht in der Verfassung selber.
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Der Gelehrte
Das ist falsch. Der Volkswillen von 1949 und der des Jahres 2007 muß nicht zwangsläufig identisch sein. Allein die zeitliche Distanz eröffnet eine große Verselbständigungslücke.
Weder 1949 noch 1990 noch 2007 gab es Volksentscheide, leider.
Wenn man verhindern will, daß eine Verfassung mit der Zeit Verselbständigungslücken produziert, darf man sie nicht wie Zement über ein Land gießen.............
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Zynixer
Ich denke, Grenzen finden sich noch weit mehr als die von dir genannten.
Sicher kann es faktisch noch andere Einschränkungen geben.
Ich hab michd rauf beschränkt, die wesentlichen strukturellen Grenzen zu nennen.
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Wenn du diese Grenzen nicht siehst, dann vermutlich aus dem Grund, weil sie für dich keine Grenzen darstellen, will heißen, du stehst 100% hinter dem GG und lehnst jede Veränderung kategorisch ab..........
Oha, da vermutest Du sowas von falsch, das glaubste garnicht! :D
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-jmw-
Oha, da vermutest Du sowas von falsch, das glaubste garnicht! :D
:) Habe ich auch nicht wirklich angenommen, kleiner Scherz von mir.............
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Ah, okay. hab isch nisch gemerkt.
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Gehirnnutzer
Drosselbart, die Argumentation mit den konkludenten Aufträgen funktioniert nur, wenn das Grundgesetz de facto keine Verfassung wäre, sie ist aber eine.
Da ich heute etwas schreibfaul bin, verweise ich auf diesen
Thread, hinsichtlich der Argumentation warum das GG eine Verfassung ist.
Irgendwie wurden wir prima vom Thema abgelenkt. Eigentlich ging es doch gar nicht darum, was das GG nun ist, oder nicht ist sondern darum:
Unter Verdacht: Unterfrankens
SPD-Ikone ein Stasi-Mann?
nachgereichter Link:
http://www.mainpost.de/mainfranken/fb/art1727,4046904
(Die Überschrift des Artikels wurde mittlerweile entschärft, und der zuständige Redakteur dürfte wohl schon gehörig ins Gebet genommen worden sein.)
Wir sollten uns vielleicht mal darüber unterhalten, wer das GG nun eigentlich "ausgeheckt und wer es abgesegnet" hat und wie bedeutend die Rolle des deutschen Volkes dabei nun eigentlich war.
Es ist mir schon klar, das ein gutes GG nicht deswegen schlecht sein muß, nur weil es unter fragwürdigen Umständen und unter Mitwirkung charakterlich oder fachlich möglicherweise nicht über jeden Zweifel erhabener Hochmoraliker zustande gekommen sein mag.
Aber entscheidend ist doch: Hat sich das deutsche Volk diese "Verfassung" - so es denn eine ist - selbst gegeben, oder wurde sie ihm "geschenkt" bzw. aufgenötigt?