Zitat von
BlackForrester
Es mag sich was geändert haben - in meiner aktiven Zeit auf dem Bock hast Du bei Überhöhe (also mehr als 4 Meter), Überbreite (also mehr als 2,60 Meter), Überlänge (mehr als 18 Meter) oder übergewicht (also mehr als 40 Tonnen) - also bei Transporten, wo man einer Sondergenehmkgung braucht nicht nur die Fahrzeiten, sondern auch die Fahrstrecken vorgeschrieben bekommen. Wenn also der / die Strohlaster mit Überhöhe fahren dürfen, dürfte auf deren Fahrstrecke sich kein Bauwerk befinden, welches nicht hoch genug wäre um damit zu kollidieren (es sei denn diese Parxis hätte sich geändert)...es sei denn er hat sich nicht an seine Sondergenehmigung gehalten.