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Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.
Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.
Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.
Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.
Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)
Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.
Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Ohne Quellenangabe lässt sich das aber schlecht diskutieren... >8´(
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Die Quelle bin ich.
Die drohen mir mit Beschlagnahmung meiner eigenen Wohnung, die ich für mich brauche. Damit der Refugee dort bleibt.
Ich sitze auf der Straße.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Quelle? Zwar werden in der BRD schon fleißig Gesetze gebrochen, wenn es um Wohnraumbeschaffung für die Schätzchen geht.
Bislang betrifft das jedoch nur leerstehende Objekte, deren Eigentümer gezwungen werden (sollen), diese an die Stadt zu ver-
kaufen oder zu vermieten-andernfalls drohen Beschlagnahmung/Enteignung und gegebenenfalls Sanierung auf Kosten der be-
stohlenen Eigner. Dass privat genutztes Wohneigentum an Flüchtlinge vergeben werden soll und der Bewohner einfach enteig-
net wird und rausfliegt, glaube ich (noch) nicht. Kommt irgendwann sicher, aber heute werden sie das noch nicht wagen.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.
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Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Die Quelle bin ich.
Die drohen mir mit Beschlagnahmung meiner eigenen Wohnung, die ich für mich brauche. Damit der Refugee dort bleibt.
Ich sitze auf der Straße.
Bist Du Otto oder wie?
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Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.
Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.
Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.
Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.
Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)
Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.
Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.
Dass die deutsche Flüchtlingspolitik ein Haufen Scheiße ist, will ich nicht in Abrede stellen. Auch dass in der Verwaltung eine Menge passiert, die auf keine Kuhhaut geht. Dieser Fall scheint mir allerdings - bei allem Respekt - mindestens mit ein paar Unwahrheiten angereichert zu sein.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.
Wenn die Wohnung Dein Eigentum ist und Du darin lebst, kann sie nicht einfach beschlagnahmt werden. Es sei denn, wir hätten über Nacht eine neue Dimension des Unrechts erreicht.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Scheiße.
:(
Wenn man schon "Wohnung" und "München" liest, erwartet man das Schlimmste...
Ist ja nur eine Frage der Zeit, bis nach Zweitwohnsteuer auch die massenweise Zwangsenteignung und -belegung kommt.
Wird dann als "soziale Maßnahme" verkauft und vom rechten Pöbel auch als sozialistisch wahrgenommen, ist aber nur die Folge von fetten Bonzen, die offene Grenzen und Vernutztierung der Menschen wollen.
Es werden auch noch die letzten Quadratmeter Wald geholzt, um Wohnungen zu bauen, millionenfache Masseneinwanderung ... und dann die Menschen in Käfigen zusammen leben wie in Hong Kong.
Das ist die Zukunft des Wohnen im überbevölkerten Spätkapitalismus:
https://www.youtube.com/watch?v=hLrFyjGZ9NU
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Zitat:
Zitat von
Finch
Dass die deutsche Flüchtlingspolitik ein Haufen Scheiße ist, will ich nicht in Abrede stellen. Auch dass in der Verwaltung eine Menge passiert, die auf keine Kuhhaut geht. Dieser Fall scheint mir allerdings - bei allem Respekt - mindestens mit ein paar Unwahrheiten angereichert zu sein.
Was soll unwahr sein?
- der muss raus aus meiner Wohnung, weil ich selbst faktisch obdachlos bin
- der zahlt viel zu wenig Miete und braucht mit H4 eine Sozialwohnung.
- ich kümmere mich um alles, die Stadt hat keine Wohnungen. Privat kriegt er keine, wegen H4
- die Stadt droht mir jetzt mit Beschlagnahmung meiner Wohnung.
Alles Fakt.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Sollte der Fall wirklich so liegen, muss man stutzig werden: warum werden Behördenmitarbeiter praktisch ausschließlich von
Goldstücken verletzt oder getötet, obwohl Deutsche viel mehr Grund hätten, den Abdecker für Amtsschimmel zu geben?
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Rolf1973
Wenn die Wohnung Dein Eigentum ist und Du darin lebst, kann sie nicht einfach beschlagnahmt werden. Es sei denn, wir hätten über Nacht eine neue Dimension des Unrechts erreicht.
Wie oft noch, der wohnt noch dort drin und im Falle dass ich ihn rauswerfen, droht die Stadt mit Beschlagnahmung.
Ich bin aber selbst obdachlos !
Ist denen egal.
BRD 2019.
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Zitat:
Zitat von
Schlummifix
faktisch obdachlos
Die Unstimmigkeiten gibt es vermutlich darum, was "faktisch" bedeutet.
:kahn:
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Wie oft noch, der wohnt noch dort drin und im Falle dass ich ihn rauswerfen, droht die Stadt mit Beschlagnahmung.
Ich bin aber selbst obdachlos !
Ist denen egal.
BRD 2019.
Das ist aber mit ziemlicher Sicherheit ein Verstoß gegen geltendes Recht! Frag doch erst mal einen Juristen, bevor Du hier erregt mit dickem Hals postest.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Was soll unwahr sein?
- der muss raus aus meiner Wohnung, weil ich selbst faktisch obdachlos bin
- der zahlt viel zu wenig Miete und braucht mit H4 eine Sozialwohnung.
- ich kümmere mich um alles, die Stadt hat keine Wohnungen. Privat kriegt er keine, wegen H4
- die Stadt droht mir jetzt mit Beschlagnahmung meiner Wohnung.
Alles Fakt.
Wenn sie Dir Deine Wohnung wegnehmen, würde ich schnell Widerspruch bei der Behörde einlegen und dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Beschlagnahme ist rechtswidrig. Kein Gericht hat jemals anders dazu entschieden. Deine Erfolgsaussichten liegen bei 100 Prozent.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Smultronstället II.
Die Unstimmigkeiten gibt es vermutlich darum, was "faktisch" bedeutet.
:kahn:
Ich wohne mal hier mal dort, seit 2 Jahren. Bei Freunden. Oder schlimmer. Deshalb hab ich ja jetzt die Wohnung gekauft, damit das endet.
Merkt es euch, wenn sie vorvermietet ist, kriegt ihr den Mieter nicht mehr raus. Die Stadt droht mit Beschlagnahmung.
Das ist Merkels Politik, live!
Und wo sind die Gutmenschen, die meinen Refugee jetzt günstig wohnen lassen? Keiner in Sicht!
30 Sozialwohnungen für 400 Bedürftige!
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Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.
Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.
Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.
Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.
Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)
Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.
Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.
Deutsche sind der Deutschen schlimmster Feind. Soviel Verachtung für die eigenen Volksgenossen bringen nur Deutsche gegen Deutsche auf. Lustig ist dann immer, daß viele den Ausländern die Schuld an ihrer eigenen Unzulänglichkeit geben!
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Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Die Quelle bin ich.
Die drohen mir mit Beschlagnahmung meiner eigenen Wohnung, die ich für mich brauche. Damit der Refugee dort bleibt.
Ich sitze auf der Straße.
Warum kaufst Du eine Wohnung, in der ein Ali drin sitzt als Mieter?
Sorry, aber wie dumm kann man sein...
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Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Wie oft noch, der wohnt noch dort drin und im Falle dass ich ihn rauswerfen, droht die Stadt mit Beschlagnahmung.
Ich bin aber selbst obdachlos !
Ist denen egal.
BRD 2019.
Das was Du da beschreibst nennt sich Willkür. Wenn das stimmt - was ich ehrlich gesagt nicht glaube - dann wird Rechtsschutz kein Problem sein. Geh am besten noch zur Presse. Einen solchen Fall gab es noch nie. :D
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Zitat:
Zitat von
Filofax
Warum kaufst Du eine Wohnung, in der ein Ali drin sitzt als Mieter?
Sorry, aber wie dumm kann man sein...
Warum denn nicht? Eigenbedarfskündigung und fertig.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Wie oft noch, der wohnt noch dort drin und im Falle dass ich ihn rauswerfen, droht die Stadt mit Beschlagnahmung.
Ich bin aber selbst obdachlos !
Ist denen egal.
BRD 2019.
Wie lange wohnt Ali denn in der Wohnung? Nur um mal ein paar Eckdaten festzulegen. Das spielt ja schon eine gewichtige Rolle bei einer Kündigung.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Rolf1973
Das ist aber mit ziemlicher Sicherheit ein Verstoß gegen geltendes Recht! Frag doch erst mal einen Juristen, bevor Du hier erregt mit dickem Hals postest.
Nicht unbedingt. Wenn ein sogenannter "Härtefall" vorlieht ist es sehr schwierig einen Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen. Aus diesem Grund sind vermietete Wohnung auch deutlich günstiger zu bekommen, als leerstehende.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Finch
Dass die deutsche Flüchtlingspolitik ein Haufen Scheiße ist, will ich nicht in Abrede stellen. Auch dass in der Verwaltung eine Menge passiert, die auf keine Kuhhaut geht. Dieser Fall scheint mir allerdings - bei allem Respekt - mindestens mit ein paar Unwahrheiten angereichert zu sein.
Ich habe vor 30 Jahren am eigenen Leib erlebt, wie im angeblichen CSU-Land Bayern spd-Bonzen und überparteiliche Korruptionsnetzwerke Hand in Hand arbeiten.
Da habe ich nicht nur den Glauben an die Integrität der "Ämter" sondern mein gesamtes Vertrauen ins System verloren.
Vom spd-wählenden Dummschaf wurde ich zum "Nahtzieh".
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Ich verstehe das Problem nicht. Ali hat hier nicht zu suchen und soll in sein Heimatland gehen, dort gibt es sicher genügend Wohnungen.
Otto scheint ein naiver Gutmensch, der Mitleid mit Ali hat.
Wenn er rechtens auf Eigenbedarf kündigte, kann ihm Ali oder das Amt gar nichts.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Filofax
Warum kaufst Du eine Wohnung, in der ein Ali drin sitzt als Mieter?
Sorry, aber wie dumm kann man sein...
Das kann man so sehen, aber die war noch halbwegs günstig. Glaubst du ich bin Bill Gates?
Ergebnis, Deutsche dürfen sich in Deutschland nichtmal ne Wohnung kaufen.
Zitat:
Zitat von
Klopperhorst
Ich verstehe das Problem nicht. Ali hat hier nicht zu suchen und soll in sein Heimatland gehen, dort gibt es sicher genügend Wohnungen.
Otto scheint ein naiver Gutmensch, der Mitleid mit Ali hat.
Wenn er rechtens auf Eigenbedarf kündigte, kann ihm Ali oder das Amt gar nichts.--
Ja eben doch!
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Finch
Warum denn nicht? Eigenbedarfskündigung und fertig.
Du siehst ja warum nicht. Das Problem ist jetzt, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ohne Prozesse oder langwieriges hin- und her wird da nichts bei rumkommen. Das ist ärgerlich. Hoffentlich ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden. Mit einem vernünftigen Anwalt könnte man sich jetzt selber eine Mietwohnung nehmen (egal was die kostet, denn man muss ja wohnen können) und klagt dann noch den Staat auf die Mietkosten für diese Wohnung.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.
Jetzt hab ich es kapiert. Die scheren sich nicht um Eigenbedarf ? mit der Mieteinnahme kannst du was mieten, so mal vermutet.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Schlummifix
Das kann man so sehen, aber die war noch halbwegs günstig. Glaubst du ich bin Bill Gates?
Ergebnis, Deutsche dürfen sich in Deutschland nichtmal ne Wohnung kaufen.
Klar sind Wohnungen, in denen einer drinsitzt billiger, der eventuelle Ärger den man sich damit einhandelt ist mit eingepreist.
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Zitat:
Zitat von
Nietzsche
Du siehst ja warum nicht. Das Problem ist jetzt, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ohne Prozesse oder langwieriges hin- und her wird da nichts bei rumkommen. Das ist ärgerlich. Hoffentlich ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden. Mit einem vernünftigen Anwalt könnte man sich jetzt selber eine Mietwohnung nehmen (egal was die kostet, denn man muss ja wohnen können) und klagt dann noch den Staat auf die Mietkosten für diese Wohnung.
Richtig, Wohnung A gegen Wohnung B aufrechnen. Die womöglich teurer wird.
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AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit
Zitat:
Zitat von
Klopperhorst
Ich verstehe das Problem nicht. Ali hat hier nicht zu suchen und soll in sein Heimatland gehen, dort gibt es sicher genügend Wohnungen.
Otto scheint ein naiver Gutmensch, der Mitleid mit Ali hat. Wenn er rechtens auf Eigenbedarf kündigte, kann ihm Ali oder das Amt gar nichts.
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So einfach ist das eben nicht mehr. Früher war das mal so. Der Mieter hat auch Rechte.
Zitat:
Zitat von
Dr Mittendrin
Jetzt hab ich es kapiert. Die scheren sich nicht um Eigenbedarf ? mit der Mieteinnahme kannst du was mieten, so mal vermutet.
Dann müsste er die Miete erhöhen. Die ja zu niedrig ist wie erwähnt wurde. Er hat also nichts als Kosten mit der Wohnung und darf sie nicht selbst bewohnen. Obwohl er ja scheinbar selber bedürftig ist....
Zitat:
Zitat von
Dr Mittendrin
Richtig, Wohnung A gegen Wohnung B aufrechnen. Die womöglich teurer wird.
Genau. Das geht aber nur mit Anwalt der Ahnung hat. Immerhin MUSS das Amt jedem eine Wohnung zuweisen, egal wie teuer. Wenns keine anderen gibt muss man eben Klage gegen das Amt einreichen, dass die einem die teure Wohnung bezahlen müssen. Das macht aber kaum jemand, von welchem Geld sollte man das Amt verklagen? Ich würde ja meinen lustigen Schein nehmen, den mir das Amt zur verfügung stellen muss. Täten das alle sehe es ganz schön mau aus in Großstädten. Alles wäre belegt und der Staat müsste den Krempel auch noch bezahlen (wer wohl der Staat ist?).
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Zitat:
Zitat von
Nietzsche
Du siehst ja warum nicht. Das Problem ist jetzt, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ohne Prozesse oder langwieriges hin- und her wird da nichts bei rumkommen. Das ist ärgerlich. Hoffentlich ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden. Mit einem vernünftigen Anwalt könnte man sich jetzt selber eine Mietwohnung nehmen (egal was die kostet, denn man muss ja wohnen können) und klagt dann noch den Staat auf die Mietkosten für diese Wohnung.
Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.
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Zitat:
Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.
Selber schuld.
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Zitat:
Zitat von
Nietzsche
So einfach ist das eben nicht mehr. Früher war das mal so. Der Mieter hat auch Rechte. ....
Der ist eben ein Volldepp, sich in München eine Wohnung zu kaufen. Wahrscheinlich extrem überteuert in einem Migranten-Block.
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Finch
Wenn sie Dir Deine Wohnung wegnehmen, würde ich schnell Widerspruch bei der Behörde einlegen und dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Beschlagnahme ist rechtswidrig. Kein Gericht hat jemals anders dazu entschieden. Deine Erfolgsaussichten liegen bei 100 Prozent.
Mag sein. Gibt aber bestimmt langwierige juristische Auseinandersetzung. Als - in jeder Hinsicht alleinstehender - Kläger ohne Rechtschutzversicherung trägt man ein immenses Kostenrisiko, wird über Prozessverschleppung und Psychotricks zermürbt und ist selbst, falls man nach jahrelangem Gezerre "gewinnen" sollte "fertig".
Die Leute auf dem Amt können lustig klagen und durch alle Instanzen gehen. Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko und werden oft genug von ihrem Netzwerk ermuntert und für ihren "Einsatz" gelobt.
Wenn der Kläger doch trotz all' der Steine, die man ihm in den Weg legt obsiegen sollte, können sie mit einem Achselzucken und ohne jeden Verlust über die Sache hinweggehen.
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Zitat:
Zitat von
Dr Mittendrin
Jetzt hab ich es kapiert. Die scheren sich nicht um Eigenbedarf ? mit der Mieteinnahme kannst du was mieten, so mal vermutet.
Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
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Zitat:
Zitat von
Nietzsche
So einfach ist das eben nicht mehr. Früher war das mal so. Der Mieter hat auch Rechte.
Dann müsste er die Miete erhöhen. Die ja zu niedrig ist wie erwähnt wurde. Er hat also nichts als Kosten mit der Wohnung und darf sie nicht selbst bewohnen. Obwohl er ja scheinbar selber bedürftig ist....
Genau. Das geht aber nur mit Anwalt der Ahnung hat. Immerhin MUSS das Amt jedem eine Wohnung zuweisen, egal wie teuer. Wenns keine anderen gibt muss man eben Klage gegen das Amt einreichen, dass die einem die teure Wohnung bezahlen müssen. Das macht aber kaum jemand, von welchem Geld sollte man das Amt verklagen? Ich würde ja meinen lustigen Schein nehmen, den mir das Amt zur verfügung stellen muss. Täten das alle sehe es ganz schön mau aus in Großstädten. Alles wäre belegt und der Staat müsste den Krempel auch noch bezahlen (wer wohl der Staat ist?).
Ich war ja auch mal vor etwa 30 Jahren Mieter und ein Kauf war geplant von einem Dritten. Der hatte keine Lust zu kaufen so lange ich drin bin.
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Zitat von
Fortuna
Mag sein. Gibt aber bestimmt langwierige juristische Auseinandersetzung. Als - in jeder Hinsicht alleinstehender - Kläger ohne Rechtschutzversicherung trägt man ein immenses Kostenrisiko, wird über Prozessverschleppung und Psychotricks zermürbt und ist selbst, falls man nach jahrelangem Gezerre "gewinnen" sollte "fertig".
Die Leute auf dem Amt können lustig klagen und durch alle Instanzen gehen. Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko und werden oft genug von ihrem Netzwerk ermuntert und für ihren "Einsatz" gelobt.
Wenn der Kläger doch trotz all' der Steine, die man ihm in den Weg legt obsiegen sollte, können sie mit einem Achselzucken und ohne jeden Verlust über die Sache hinweggehen.
Da der Strangersteller selbst obdachlos ist, wird er über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen können. Selbst wenn er - davon ausgehend dass der Mieter mittellos ist - auf Anwaltskosten sitzen bleiben wird, lohnt sich das allemal. Dass das Amt damit irgendetwas zu tun hat, kann schlichtweg nicht sein. Räumungsklagen sind ein Standardfall und ihre Vollstreckung Routine. Das funktioniert, da brauch er sich keine allzu großen Sorgen machen.
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Finch
Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.
So einfach ist das nicht.
Zitat:
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html
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Zitat von
Finch
Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
Behörde haben ihr maul zu halten. Ich habe gesehen, was die sich einbildeten in Sachen Führerschein. Ich drohte immer schön mit Schadenersatz. Besitzrechte sind verfassungsmäsig garantiert.
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Finch
Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.
Nicht solange der, der drin ist dann obdachlos wäre. Das ist ja die Krux. Das Amt wird dem aber keine stellen, weil sie ja Geld sparen wollen und kein Interesse haben dem Ali ne günstige Wohnung zu SUCHEN. Und im ernst, der Ali wahrscheinlich auch nicht.
Zitat:
Zitat von
Klopperhorst
Der ist eben ein Volldepp, sich in München eine Wohnung zu kaufen. Wahrscheinlich extrem überteuert in einem Migranten-Block.---
In einem gewissen Sinne ja. Traurig ist es. Man hätte sich vorher informieren müssen. Das sagt man aber später so vom hohen Ross herab. Jemand will sich unabhängig und selbstständig machen und es wird ihm verwehrt....
Zitat:
Zitat von
Finch
Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
Da wirst du dich irren. Der Mieter hat Rechte und das Amt wird nicht zulassen dass der obdachlos wird. Da machen sie lieber den Käufer obdachlos, weil sie davon ausgehen, dass er es gekauft hat, demnach nicht mittellos ist.