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Gehirnnutzer
hamburger, kenne ich die politischen Interessen der Bundesregierung, nein oder bin ich als Bürger verpflichtet jemand eine Begründung für das Handeln der Regierung zu geben.
Wollen wir mal an den Beginn der Flüchtlingsdiskussion zurückgehen. Von Anfang an kam von euch die Behauptung Merkels Handeln verstößt gegen den Asyl-Artikel des GG und gegen die Dublin-Abkommen. Inhaltlich wird dort geregelt, wann die Bundesrepublik bzw. jeder andere europäische Staat zur Aufnahme verpflichtet ist und wann nicht.
Lässt sich aus dem Abkommen bzw. dem Artikel ein Verbot dafür ableiten, jemanden aufzunehmen für den keine Verpflichtung besteht. Wortwörtlich steht ein solches Verbot nicht drin. Merkel bzw. der Bund verstößt gegen diese Abkommen, wenn man ein Verbot ableiten kann. Nach den Regeln der grammatischen Rechtsauslegung ist es, wie bereits erwähnt, nicht möglich ein Verbot abzuleiten.
Der § 23 AufenthG ermöglicht eine Aufnahme auch ohne Erfüllung der Abkommensbedingungen, somit kann von einem expliziten Verbot durch die Asylabkommen nicht die Rede sein.
Jedoch, um nun auch DiFabios Gutachten einzubeziehen, bestehen die Fragen nach den Konflikten mit den Rechten der Länder und den Verpflichtungen des Bundes.
Deine Frage nach der Begründung der politischen Interessen ist berechtigt, jedoch steht da wieder die Frage im Raum, ob öffentlich oder gegenüber entsprechenden Stellen, ob bei Bedarf und generell.
Wie bereits schon öfters geschrieben, eine richterliche Entscheidung wäre allein schon geboten gewesen, um Klarheit zu schaffen.
Fakt ist aber, dass eine entsprechende richterliche Entscheidung gegen das Handeln des Bundes weder strafrechtliche Verfolg Merkels und anderer Regierungsangehöriger zur Folge gehabt hätten, noch die bisher erteilten Aufenthaltsberechtigungen aufgehoben hätte. (§ 48 VwVfG).
Nur für die Leute, Strafverfolgung setzt eine strafbare Handlung voraus. Eine rechtswidrige Handlung hat zwar Rechtsfolgen, ist aber nicht automatisch eine strafbare Handlung.
Über Rücktritt, Vertrauensfrage oder Misstrauensvotum als Folge einer entsprechenden richterlichen Entscheidung lässt sich streiten.