AW: Es ist soweit: Flüchtlinge werfen Asyl-Helfer aus dem Container
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Bergischer Löwe
Im Bombenkrieg gegen Deutschland hatten die Menschen in den Städten fertig gepackte Koffer mit allen wichtigen Dokumenten, einer Not-Kleidungsausstattung und Toilettenartikel griffbereit in ihren Wohnungen stehen. Die kamen immer mit, wenn`s in den LSR ging. Es ist ein elementares Bedürfnis eines jeden Menschen, seine Identität beweisen zu können. Womit auch immer. Offenbar gilt das für einen beträchtlichen Teil der sogenannten "Flüchtlinge" nicht. Also kann man zur Erkenntnis kommen, daß diejenigen, die nicht per Ausweisdokument (gleich welcher Art) bei Grenzübertritt identifizierbar sind, ihre Herkunft und ihre Identität absichtlich verschleiern wollen. Dies ist von der Einreisegesetzgebung her eine glasklare Straftat. Nun stellt sich die Frage - was ist höher zu bewerten? Asylrecht (die allermeisten "Identitätslosen" werden wohl bei Aufgreifen das Wort "Asyl" auf den Lippen führen) oder Strafrecht? Für uns Deutsche gilt allenthalben das Strafrecht und nach dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes muss das somit auch zwingend für Asylbewerber gelten. § 95 AufenthG gibt eine Maximalstrafe von bis zu 3 Jahren Haft für unerlaubte Einreise oder bewusste Falschangaben bei Visumantrag bzw. Einreise vor. Vielleicht sollte man dies mal juristisch prüfen lassen. In der Haft (die aufgrund eines fehlenden Wohnsitzes und ungünstiger Fluchtprognose wohl anwendbar wäre) kann dann der Verurteilte Straftäter bequem seinen Asylantrag stellen. Da nun eine Vorstrafe vorliegt dürfte der in aller Regel abschlägig beschieden werden. Und so hebelt man die Asylbemerkung im Grundgesetz aus. Mit Hilfe eben dieses Grundgesetzes. Lustige Vorstellung.
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(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
entgegen § 11 Absatz 1 oder in Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1a)
in das Bundesgebiet einreist oder
b)
sich darin aufhält oder
2.
unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder das Erlöschen oder die nachträgliche Beschränkung des Aufenthaltstitels oder der Duldung abzuwenden oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und der Absätze 1a und 2 Nr. 1 Buchstabe a ist der Versuch strafbar.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 Nr. 2 bezieht, können eingezogen werden.
(5) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt.
(6) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 steht einem Handeln ohne erforderlichen Aufenthaltstitel ein Handeln auf Grund eines durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkten oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Aufenthaltstitels gleich.
Wer die illegalen Handlungen nicht duldet hat mehr Kampf gegen rechts verdient.
AW: Es ist soweit: Flüchtlinge werfen Asyl-Helfer aus dem Container
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Bergischer Löwe
Mag sein. DAS ist dann Teil der Salamitaktik Teil 2. Über die sogenannte "Duldung" habe ich mir Laien-juristisch noch keine Gedanken gemacht. Kommt noch. :D
Nein 36 Monate Haft sind Abschiebegrund.
AW: Sammelstrang: Asylbewerber
AW: Es ist soweit: Flüchtlinge werfen Asyl-Helfer aus dem Container
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Dr Mittendrin
Wer die illegalen Handlungen nicht duldet hat mehr Kampf gegen rechts verdient.
Oh, den halte ich aus. :D
AW: Es ist soweit: Flüchtlinge werfen Asyl-Helfer aus dem Container
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Dr Mittendrin
Nein 36 Monate Haft sind Abschiebegrund.
Ja. Aber: Die Duldung (hunderttausende) ist das Problem. Hier müsste ein juristischer Kniff gefunden werden, Duldung zu unterbinden.
AW: Sammelstrang: Asylbewerber
Hallo,
dieses Unterstützer-Pack ist doch derselbe Abschaum wie Kollaborateure. Konsequenterweise hätten im konkreten Fall der Roma-Clan in deren Wohnungen einquartiert werden müssen!
kd
AW: Es ist soweit: Flüchtlinge werfen Asyl-Helfer aus dem Container
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Bergischer Löwe
Ja. Aber: Die Duldung (hunderttausende) ist das Problem. Hier müsste ein juristischer Kniff gefunden werden, Duldung zu unterbinden.
Denke auch, denn er macht das Aufenthaltsg zur Makulatur.
AW: Es ist soweit: Flüchtlinge werfen Asyl-Helfer aus dem Container
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Bergischer Löwe
Ja. Aber: Die Duldung (hunderttausende) ist das Problem. Hier müsste ein juristischer Kniff gefunden werden, Duldung zu unterbinden.
Du hast noch zu viel Vertrauen ins System und die Gesetze.
Diese "Duldung" ist nur dazu da, um sie letztendlich dauerhaft hierzubehalten. Es ist wie mit den Gastarbeitern, die letztendlich auch dauerhaft hier blieben.
Wenn Kinder im Spiel sind und die Leute mehrjährig hier sind, wird sie kein BRD-Politiker mehr zurückschicken, egal was in irgendwelchen Gesetzen steht.
Diese Gesetze sind dazu da, um gebrochen zu werden.
Bremens Innensenator hat dies freimütig zugegeben und sich sogar gerühmt, keinen abzuschieben.
https://www.youtube.com/watch?v=luWiVPjII0s
---
AW: Es ist soweit: Flüchtlinge werfen Asyl-Helfer aus dem Container
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Klopperhorst
Du hast noch zu viel Vertrauen ins System und die Gesetze.
Diese "Duldung" ist nur dazu da, um sie letztendlich dauerhaft hierzubehalten. Es ist wie mit den Gastarbeitern, die letztendlich auch dauerhaft hier blieben.
Wenn Kinder im Spiel sind und die Leute mehrjährig hier sind, wird sie kein BRD-Politiker mehr zurückschicken, egal was in irgendwelchen Gesetzen steht.
Diese Gesetze sind dazu da, um gebrochen zu werden.
Bremens Innensenator hat dies freimütig zugegeben und sich sogar gerühmt, keinen abzuschieben.
https://www.youtube.com/watch?v=luWiVPjII0s
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Oh, ich liebe Gesetze und Verordnungen. Man kann sie nämlich in fast jede Richtung biegen und mit preußischer Akkuratesse anwenden. Die Linken tun es heute im Auftrag "höherer Mächte" in ihrem Sinne (glauben sie....wunderbarer Kommentar in der FAZ heute genau zu diesem merkwürdigen Bündnis von Einwanderungsprofiteuren der Wirtschaft und den Linken). Wir könnten es eines Tages mit denselben Gesetzen in die andere Richtung versuchen.