laurin, dann zeige mir mal die Stelle in Di Fabios Gutachten, wo er Merkel Hochverrat vorwirft.
http://www.bayern.de/wp-content/uplo...formatiert.pdf
Sorry, aber du wirst keinen Bezug auf Hochverrat finden.
Noch etwa laurin, warum erwähne ich wohl das Organ-Streitverfahren? Ließ dir mal das Gutachten durch.
laurin, DiFabio kann der Rechtsmeinung sein, es liegen durch den Bund bzw. durch die Kanzlerin rechtswidriges Handeln, Rechtsvertsöße vor, jedoch ist das sein begründete Meinung. Die rechtsverbindliche Feststellung ob rechtswidriges Handeln vorliegt, treffen die Gerichte. Wenn die Gerichte aber nicht von den dazu Befugten angerufen werden, gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter!"