Machst du wieder einen auf blöd?
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Deren Hochkulturen sind schon bekannt, aber bis zu dir scheint das noch nicht vorgedrungen zu sein. Hier paar Beispiele dazu:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pyramiden_von_Meroe
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alhambra
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Mosq...f_C%C3%B3rdoba
Da gibt es genügend Fotos, Filme, wie Elmar Brok, sogar mit Parubi, durch die Gegend zog, wo die bewaffnenten Killer Kommandos sogar salutierten im Hotel. Der hatte wohl Angst, das seine Stamm Bordelel schliessen in Kiew
Joachim Gauck, fuhr mit dem Ober Nazi, sogar durch die Gegend
https://politikforen.net/showthread....1#post11051885
Dieses Recht gibt es, es ist eines der Grundrechte des Völkerrechts.
Allerdings steht dem das Recht eines Staates auf territoriale Integrität entgegen, das eine Sezession von Bevölkerungsteilen verbieten kann (so auch in Deutschland per Verfassung geregelt).
Jetzt ist die Frage offen, ob die Ukraine in ihren Ostgebieten tatsächlich ganze Volksgruppen von der Teilhabe am staatlichen Leben ausgeschlossen hat.Zitat:
Selbstbestimmungsrecht in multiethnischen Staaten
Auch weil das geltende Völkerrecht die territoriale Integrität aller Staaten, die, wie es heißt, „eine Regierung besitzen, welche die gesamte Bevölkerung des Gebiets ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt“[16] schützt, gibt es keine völkerrechtliche Norm, „die ein Sezessionsrecht ausdrücklich bejahen oder verbieten würde“.[17] Selbst aus der Staatenpraxis ist kein Sezessionsrecht abzuleiten. Externe Selbstbestimmung und Autonomie sind darüber hinaus fallabhängig zu gewähren und zu gestalten. Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken.[18]
Nach Karl Doehring hat das Selbstbestimmungsrecht den Charakter eines Notwehrrechts: wenn eine ethnische Gruppe in fundamentaler Weise diskriminiert werde und zwar gerade aufgrund ihrer Gruppeneigenschaften, dann habe sie ein Recht auf Sezession.[19] Es muss aber im Einzelfall genau geprüft werden, ob eine evidente und fundamentale Verletzung von Menschenrechten vorliegt und ob der Minderheit politische und rechtliche Möglichkeiten eingeräumt werden, um eigene Interessen zu vertreten oder sich notfalls gegen Benachteiligung zur Wehr setzen zu können. Es muss entschieden werden, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung des diskriminierten Volkes vorliegt, die es rechtfertigt, das Selbstbestimmungsrecht des Staates teilweise einzuschränken. Der Staat hat durch seine Staatsgewalt also „das ganze [Staats-]Volk zu repräsentieren“. Werden einzelne Volksgruppen „per definitionem von der Teilhabe an staatlichem Leben ausgeschlossen“, dann erst verwirkt der Staat die Treuepflicht seiner Bürger.[20]