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Kurti
Persönlich anwesend müssen die Eltern bei der Impfung nicht sein. Es genügt eine unterschriebene Einverständniserklärung.
Und wenn der betreffende Jugendliche diese Einverständniserklärung nicht hat, sich dem Gruppendruck beugt und impfen lässt bzw. auf seinen Wunsch hin geimpft wird?! Was ist dann? Machen sich die Impfer dann nicht einer zumindest fahrlässigen Körperverletzung strafbar?
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pixelschubser
Und wenn der betreffende Jugendliche diese Einverständniserklärung nicht hat, sich dem Gruppendruck beugt und impfen lässt bzw. auf seinen Wunsch hin geimpft wird?! Was ist dann? Machen sich die Impfer dann nicht einer zumindest fahrlässigen Körperverletzung strafbar?
"Unn wenn der Dopp awwer e Loch hat?"
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Kurti
"Unn wenn der Dopp awwer e Loch hat?"
Danke für diese äusserst präzise Antwort auf meine Fragen!
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pixelschubser
Danke für diese äusserst präzise Antwort auf meine Fragen!
Kein jugendlicher Impfwilliger wird ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geimpft - auch nicht Erwachsene, für die per Gerichtsbeschluss ein solcher bestellt wurde.
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Kurti
Kein jugendlicher Impfwilliger wird ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geimpft - auch nicht Erwachsene, für die per Gerichtsbeschluss ein solcher bestellt wurde.
Falsch. Nachrichten lesen würde Dir solche Blamagen ersparen.
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grimreaper
Du täuschst dich nicht , aber sie machen es trotzdem !
Einige Kinderärzte warnen vor solchen Impftrupps , nicht weil sie gegen das impfen sind , sondern weil sie befürchten das der Grupppenzwang sich impfen zu lassen zu gross ist !
Aber genau das wollen sie ja damit bewirken , Gruppenzwang und die Angst von der Gruppe ( Klassengemeinschaft ) ausgeschlossen zu werden !
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Rabauke076
Du täuschst dich nicht , aber sie machen es trotzdem !
Einige Kinderärzte warnen vor solchen Impftrupps , nicht weil sie gegen das impfen sind , sondern weil sie befürchten das der Grupppenzwang sich impfen zu lassen zu gross ist !
Aber genau das wollen sie ja damit bewirken , Gruppenzwang und die Angst von der Gruppe ( Klassengemeinschaft ) ausgeschlossen zu werden !
Ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern dürfte da nichts gehen...
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Flaschengeist
Ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern dürfte da nichts gehen...
Bist du dir da so sicher ?
Nochmal : Nichts ist unmöglich , schon mal gar nicht in diesen Zeiten !
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Rabauke076
Bist du dir da so sicher ?
Nochmal : Nichts ist unmöglich , schon mal gar nicht in diesen Zeiten !
Wer weiß schon was hinter verschlossenen Türen passiert, aber ohne Erlaubnis wäre das Nötigung und Körperverletzung. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Mitarbeiter das Risiko eingeht, Besuch vom Kanackenpapi zu bekommen oder sich eine Anzeige einzufangen.
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Flaschengeist
Wer weiß schon was hinter verschlossenen Türen passiert, aber ohne Erlaubnis wäre das Nötigung und Körperverletzung. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Mitarbeiter das Risiko eingeht, Besuch vom Kanackenpapi zu bekommen oder sich eine Anzeige einzufangen.
An den Ki9ndern werden sie sich auch nicht vergreifen , sie sind ja nicht lebensmüde !
Bei deutschen kindern besteht solch eine Gefahr nicht !