D.h. der "Gas-Gerd" hat seine Schuldigkeit getan, der "Gas-Gerd" kann gehen (?)...
Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan der Mohr kann gehen...
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Trotzdem muss bei der mal jemand die Reissleine ziehen, Bournout oder irgendwas in die Richtung, geht ja gar nicht wie die uns nach außen darstellt.
Ist doch keine Kindergartenveranstaltung das Außenamt, auch wenn man inhaltlich nicht allzuviel drauf haben sollte, ein paar Sätze vernünftig sprechen sollte Mindestvoraussetzung sein.
Der Mann ist sowohl klug als auch erfahren; ob das russische Volk ein "Ukraine-Abenteuer" für gut heißt, wenn die russischen Opfer des Krieges offiziell keinerlei Anerkennung bzw. finanzielle Unterstützung im Todesfall bekommen, wird er nicht riskieren.
Und falls doch, kann er doch gleich offiziell den Einsatzbefehl geben, wenn eh alles egal wäre. Es aber eben NICHT alles egal...
Warum reden unsere Politiker und deren Medien erst jetzt von einem drohenden Krieg mitten in Europa ?
Haben unsere Politiker und deren Medien noch nicht mitbekommen, dass im Donbass schon seit vielen Jahren ein Krieg mit bisher ca. 14000 Toten stattfindet ?
Warum erst jetzt ?! Etwa weil sich Putin jetzt direkt und offiziell einmischen will ?! :hmm:
Sie stellt das Land so dar, wie es ist. Denk nur mal dran, wie nah sie zeitweise am Bundeskanzleramt war, bevor ihr das Buch um die Ohren flog. Sie stellt das Land in absolut angemessener Weise nach außen dar und erweckt keine falschen Erwartungen.
Es ist wie so oft ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Es gibt keine Institution die das Selbstbestimmungsrecht der Völker durchsetzt, deshalb wurde es oft mit Gewalt durchgesetzt. :D
Rechtsgrundlagen:
Die Charta der Vereinten Nationen erwähnt das Selbstbestimmungsrecht der Völker in den Artikeln 1 und 55, jedoch ohne es zu definieren....
Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einen eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken...
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker (auszugsweise)
Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
Artikel 2
(1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, die in diesem Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen ohne Unterschied wie insbesondere der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status zu gewährleisten.
http://www.zivilpakt.de/internationa...he-rechte-355/
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