....wurden in andere Unterkünfte entlassen ?????
Die wären bei mir sofort wieder nach Afghanistan ausgeliefert worden.
Ohne wenn und aber.
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http://www.n-tv.de/panorama/Gemeinde...e20132505.htmlZitat:
Gericht weist Eilantrag zurück
Gemeinde muss Sexualstraftäter aufnehmen
Der rheinland-pfälzische Ort Haßloch geht gerichtlich gegen die Zuweisung eines verurteilten Flüchtlings vor. Der Antrag scheitert und das obwohl der Mann an einer Psychose leidet und als rückfallgefährdet gilt.
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Im entschiedenen Fall hatte der Landkreis Bad Dürkheim der Gemeinde Haßloch einen Asylbewerber zugewiesen, der eine dreijährige Haftstrafe wegen mehrerer Sexualdelikte abgesessen hatte. Der Mann unterliegt der Führungsaufsicht, einem speziellen Überwachungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz und einer gerichtlich angeordneten Betreuung. Ein psychiatrischer Gutachter empfahl die Unterbringung in einer Männerwohngruppe sowie die Einnahme von Medikamenten gegen seine Psychose.
Mit einem gerichtlichen Eilantrag wandte sich die gut 20.000 Einwohner große Gemeinde Haßloch gegen die Zuweisung des Asylbewerbers. Sie berief sich auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht und meinte, zum Schutz ihrer Einwohner stehe ihr ein Abwehrrecht zu. Das OVG folgte dem nicht. Im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts könne eine Gemeinde nur eigene Rechte geltend machen, nicht aber mögliche Gemeinwohlbelange ihrer Bürger.
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Klar! Das Wohl und der Schutz der Bürger ist mal wieder scheiß egal!Zitat:
" ... Im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts könne eine Gemeinde nur eigene Rechte geltend machen, nicht aber mögliche Gemeinwohlbelange ihrer Bürger. ... "
Wofür gibt es eigentlichen Gemeinden, Dörfer, Orte und Städte?
Wichtiger ist hier nur das Wohl des geduldeten potentiellen Rückfalltäters!
Und, wenn er tatsächlich rückfällig wird?
Pech für das Opfer!
Aber bessermenschliche Richter müssen ja unbedingt ihre Fremdenliebe und ihren Deutschen-Hass bedienen!
http://www.stuttgarter-nachrichten.d...389282990.html
Brand in Bamberg....