AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Angeblich werden Afrikaner klammheimlich in Bussen von Italien nach Deutschland gebracht:
Zitat:
Afrikaner werden in Bussen klammheimlich nach Deutschland verbracht
Seit den Frontex-Operationen im Mittelmeer hat sich der Asylanten-Zustrom mehr als vervierfacht. Man kann davon ausgehen, dass also nicht weniger Afrikaner und Vorderasiaten anreisen als 2015, wo man glaubte, einen Höhepunkt erreicht zu haben. Damals passierten laut offiziellen Angaben täglich 10.000 Einwanderer die Grenzen zu Deutschland. Merkel hat Italien Hilfe zugesichert und wie es den Anschein hat, werden Busse klammheimlich von Südtirol direkt nach Deutschland geschickt. Offiziell nimmt Deutschland Italien 750 Flüchtlinge pro Monat ab, bevor nach der Wahl im September die Dämme ganz brechen – Keine Obergrenze. Die deutschen Politiker denken wohl wir sind so unterbelichtet wie sie, denn so was spricht sich rum!...
http://newsblitz.net/2017/07/afrikan...and-verbracht/
AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber
Wichtig für all die, die stets meinten dass die DSublin-Regel außer Kraft gewsen wäre und die Menschen nciht illegal eingereist seien.
Zitat:
Europäischer Gerichtshof verlangt Einhaltung der Asylregeln
Die Dublin-Regeln gelten auch für die Flüchtlingskrise 2015. Das gab der Europäische Gerichtshof bekannt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen zentralen Punkt der EU-Asylgesetzgebung geklärt, der indirekt auch die Situation zahlreicher Flüchtlinge in Deutschland betrifft. Die Luxemburger Richter urteilten am Mittwoch, dass ein Grenzübertritt auch dann „illegal“ sein könne, wenn ein EU-Staat die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestattet. Folglich gilt auch dann das Prinzip der Dublin-III-Verordnung, wonach Menschen in dem EU-Staat Asyl beantragen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben.
...
Die EuGH-Richter sahen die Einreise nach Kroatien trotzdem als „illegal“ an. Sie verwiesen unter anderem auf den Zweck der Dublin-Verordnung. Denn würde die Einreise durch die Erlaubnis legal, würde dies den betreffenden Staat – hier Kroatien – ja gerade von seiner Verantwortung für die Asylprüfung entbinden.
Die Richter folgten damit nicht den Argumenten der EuGH-Generalanwältin, die unter den damaligen ungewöhnlichen Umständen ein Abweichen von den Dublin-Regeln für rechtens hielt.
Das Urteil betrifft indirekt auch Deutschland, das grundsätzlich in derselben Situation ist wie Österreich und Slowenien. Auch in Deutschland sind damals zahlreiche Migranten eingereist, die auf der Balkanroute zunächst andere EU-Staaten passiert haben.
Quelle
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Absurdistan pur - Terrorverdächtiger Tunesier darf nicht abgeschoben werden. U. a., weil Tunesien nicht bestätigt, dass den Drecksack nicht die Todesstrafe erwartet.
https://www.welt.de/politik/ausland/...en-werden.html
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Zitat:
Zitat von
Veltins007
Wichtig für all die, die stets meinten dass die DSublin-Regel außer Kraft gewsen wäre und die Menschen nciht illegal eingereist seien.
Quelle
Aber gleichzeitig wurde dabei bestätigt, dass das Werk von Merkel - die Grenzen zu öffnen, um anderen Ländern Flüchtlinge abzunehmen - korrekt sei.
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Zitat:
Zitat von
Maggie
Aber gleichzeitig wurde dabei bestätigt, dass das Werk von Merkel - die Grenzen zu öffnen, um anderen Ländern Flüchtlinge abzunehmen - korrekt sei.
Das hat das Gericht nicht bestätigt, weil es das nicht zu bestätigen braucht, da es jedem Land selbst überlassen bleibt ob es welche illegal aufnimmt. Es hat jetzt nur darüber geurteilt, dass auch wir durchaus auf das Bestehen der Dublin-Verordnung hätten bestehen können und darauf hätten bestehen können, dass sie dort dort den Antrag stellen, wo sie den ersten Fuß auf EU-Boden setzen.
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Zitat:
Zitat von
Veltins007
Das hat das Gericht nicht bestätigt, weil es das nicht zu bestätigen braucht, da es jedem Land selbst überlassen bleibt ob es welche illegal aufnimmt. Es hat jetzt nur darüber geurteilt, dass auch wir durchaus auf das Bestehen der Dublin-Verordnung hätten bestehen können und darauf hätten bestehen können, dass sie dort dort den Antrag stellen, wo sie den ersten Fuß auf EU-Boden setzen.
"Bestätigt" trifft es vielleicht nicht ganz, aber es wurde erwähnt!
Verhandelt wurde hier ja nicht über "deutsche" Eindringlinge. Das ist die Frage, ob man, wenn man die Herrschaften einlädt und die Grenze symbolisch öffnet (sie ist ja sowieso offen), dann sich plötzlich wieder auf die Dublin-Verordnung beziehen kann?
Allerdings fallen Flüchtlinge, die über Italien einreisen ganz klar unter diese Dublin-Regelung. Insofern könnte man den ganzen Schrott einfach wieder dorthin zurückschicken. Tut das Ferkel natürlich nicht.
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Zitat:
Überforderte Behörden
So einfach betrügt diese Frau das deutsche Sozialsystem
http://www.bz-berlin.de/data/uploads...1500912790.jpgWenn Behörde A nicht weiß, was Behörde B macht, kann auch Behörde C nichts mehr ausrichten: Die Geschichte der Serbin Verica J. (31) zeigt, wie leicht es ist, im deutschen Ämter-Dschungel zu betrügen.
von Lars Petersen und Olaf Wedekind
Seit fast drei Jahren führt diese Frau den Staat an der Nase rum. Der Fall Verica J. (31) zeigt erschreckend, wie überfordert Behörden in Deutschland sind.Wie leicht es abgelehnte Asylbewerber in Berlin haben, sich im Ämter-Dschungel zu verstecken. Und wie schamlos das Sozialsystem betrogen werden kann. Weil Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Polizei, Jugend- und Sozialamt ihre Daten offenbar nicht rechtzeitig weitergeben.
B.Z. dokumentiert das unfassbare Versagen
Verica J. stammt nach eigenen Angaben aus Serbien. Derzeit lebt sie in einem Flüchtlingsheim in Steglitz-Zehlendorf. Sechs Kinder (3, 4, 6, 9, 11 und 14) hat die alleinerziehende Frau, mit dem siebten ist sie schwanger. Doch die Serbin dürfte gar nicht mehr in Berlin sein! Denn am 16. September 2016 wurden sie und ihre Familie bereits abgeschoben.Seit rund drei Jahren leben sie hier inzwischen auf Kosten des Staates! Im September 2014 taucht Verica J. in den Behördenakten das erste Mal auf, wird mit ihren Kindern als Asylbewerberin im Waldschluchtpfad in Spandau untergebracht. Das Verfahren zieht sich zwei Jahre lang hin!
Bereits 14.000 Euro gezahlt
In dieser Zeit wechselt sie halbjährlich die Unterkunft. Das Land zahlt – außer fürs Wohnen und die Verpflegung – jedem Kind rund 80 Euro Taschengeld, der Mutter rund 130 Euro im Monat. Als ihr Asylantrag im September 2016 abgelehnt wird, weil Serbien als sicherer Drittstaat gilt, hat das Land Berlin die Familie bereits mit mehr als 14.000 Euro unterstützt – ohne die Kosten fürs Heim und das Essen.Mit der Abschiebung ist für Verica J. rechtlich eine Einreise-Sperre von einem Jahr verbunden. Sollte jemand dennoch erneut einen Asylantrag stellen, müsste das auffallen. Müsste …
Nach der Abschiebung schnell wieder da
Nicht so im Fall J.: Bereits ein halbes Jahr nach ihrer Abschiebung wird sie im März von den Berliner Behörden wieder in einem Flüchtlingsheim untergebracht. Nach B.Z.-Informationen hat sie sich bei einem Sozialamt als wohnungslos gemeldet – und bekam sofort einen Heimplatz zugewiesen – vermutlich, weil sie schwanger ist.Unglaublich: Obwohl Verica J. auch beim zweiten Mal diesen Namen angibt, fällt niemandem auf, dass sie bereits des Landes verwiesen wurde. Sie kam mit dem Auto, an den EU-Grenzen gibt es keine Kontrollen. Nun zahlt das Sozialamt ihr und jedem ihrer Kinder 25 Euro pro Tag für die Unterkunft (1 Zimmer, ca. 20 Quadratmeter). Dazu kommt Taschengeld von mehreren hundert Euro pro Monat.
Niemand bemerkt das Einreiseverbot
J. stellt wieder einen Asylantrag. Und: Auch hier merkt niemand, dass es für sie und ihre Familie ein Einreiseverbot gibt. Als im Mai drei ihrer Kinder vom Jugendamt Pankow in Obhut genommen werden, eskaliert die Situation. Der Verdacht: schwere Kindesmisshandlung. Die Mutter und ihr ältester Sohn greifen die Polizisten an. Die Beamten nehmen die Personalien auf. Dabei fällt zum ersten Mal auf, dass die Familie gar nicht in Deutschland sein dürfte. Und: Gegen Verica J. ermittelte die Staatsanwaltschaft.Ein Sprecher des Kriminalgerichts Moabit bestätigt: „Es liefen drei Verfahren wegen Diebstahls, in einem Fall mit Körperverletzung. Sie soll den Ladendetektiv angegriffen haben. Alle drei Verfahren konnten nicht angeklagt werden, da keine ladungsfähige Adresse vorhanden war.“ Die Straftaten soll sie 2015, 2016 und 2017 begangen haben.
Landesamt-Sprecher kann es nicht erklären
Aber obwohl jetzt allen Ämtern bekannt sein müsste, dass Verica J. auch gegen das Asylgesetz verstoßen hat, lebt sie unbehelligt weiter in der Flüchtlingsunterkunft. Die drei Kinder werden inzwischen in einer Einrichtung in Brandenburg betreut. Mehr als 150.000 Euro kostet das im Jahr – doch immerhin: Es geht ihnen dort gut.Sascha Langenbach (49), Sprecher des Landesamts für Flüchtlinge, hat keine Erklärung dafür: „Wir haben keine neuen Information über diese Frau und äußern uns auch nicht zu Einzelfällen.“
Dregger fordert schnelle Abschiebung
CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger (53) fordert: „Die Ausländerbehörde muss die Abschiebung jetzt schnell veranlassen. Dass sie weiter Geld bekommt, gehört für die Justiz zur Menschenwürde. Uns als Politiker ist da jede Einflussnahme entzogen.“Für FDP-Rechtsexperte Marcel Luthe (49) ist klar: „Da die vorsätzliche unerlaubte Einreise eine Straftat ist, kann es nicht sein, dass die Frau nun vom Land Berlin auf Kosten der Allgemeinheit finanziell dafür belohnt wird, statt für die Straftat belangt zu werden.“Als B.Z. Verica J. zu den Vorwürfen fragt, behauptet sie über eine Dolmetscherin: „Gegen mich liegt kein Abschiebebescheid vor.“ Als Grund für ihren Asylantrag gibt sie an, sie gehöre der Roma-Minderheit an. Dann sagt sie: „Das Jugendamt hat mir drei Kinder weggenommen. Sie sind zum Teil behindert. Sehen darf ich sie nicht. Aber ich bin mir sicher, dass ich sie zurückbekomme.“
http://www.bz-berlin.de/berlin/so-ei...lsystem-berlin
Dazu fällt einem nichts mehr ein, außer kriminelle Untätigkeit zum Schaden der Steuerzahler! Es ist unglaublich, wie hier geschlampt und dem Missbrauch Vorschub geleistet wird!
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Diese Entwicklung war abzusehen!
Zitat:
Wer soll das bezahlen? Sozialausgaben klettern bald auf über 1 Billion Euro
Diese Zahl ist besorgniserregend. Das Wachstum der Sozialausgaben übertrifft das deutsche Wirtschaftswachstum. Im Jahr 2016 beliefen sich die Kosten auf 918 Milliarden Euro – ein Plus von knapp vier Prozent. Die Schwelle von einer Billion Euro rückt bereits in Reichweite.
Die Kosten für Gesundheit, Rente, Pflege und weitere Sozialausgaben wie Kindergeld wachsen mit hohem Tempo. Bereits im Jahr 2021 sollen die jährlichen Kosten über einer Billion Euro liegen. Das schreibt das „Handelsblatt“ unter Berufung auf den Sozialbericht von Ministerin Andrea Nahles. Eine Billion sind 1.000.000.000.000 Euro – also eine Eins mit 12 Nullen. Im laufenden Jahr klettert der Betrag um 3,5 Prozent auf 952 Milliarden Euro.
Ökonomen kritisieren diese Entwicklung. Ifo-Chef Clemens Fuest sagte laut dem Bericht: In Zeiten einer wachsenden Wirtschaft müsste der Staat eigentlich die Sozialausgaben senken können. Fuest befürchtet, dass der Sozialstaatso auf Dauer nicht mehr zu finanzieren ist.
http://www.focus.de/finanzen/videos/...d_7401586.html
Nur werden die Ursachen nicht benannt!
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Ein Kleingärtner versucht eine Fachkraft aus seinem Kleingarten zu vertreiben - die Sache zieht weite Kreise:
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