AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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Don
Man könnte ja mal eine Liste hier einstellen mit Grippeviren und ihren Symptomen.
Dafür bin ich aber zu faul.
Ich auch, deshalb das hier:
https://www.politikforen.net/attachm...id=69670&stc=1
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Dr Mittendrin
Viele Neger werden hier mal sehr unglücklich und böse werden,
wenn sie feststellen müssen, dass man sie nur mit leeren Versprechungen hierher gelockt hat...
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Bruddler
Um auf die Unterschiede "normale Influenza" vs. "Corona-Virus" zurückzukommen.
Nochmal. Coronaviren ist eine spezielle politische Bezeichnung wie "SARS" oder "Modi-SARS" oder "Cubid 19". Sind RNA - Viren. Halt Grippeviren. Hier lesen:
https://docserv.uni-duesseldorf.de/s...FBauerPDFA.pdf
Man hat den Namen gewählt, um ein Unterschiedsmerkmal zu definieren, obwohl es keinen Unterschied gibt. Lässt sich sehr leicht einordnen.
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Bruddler
wenn sie feststellen müssen, dass man sie nur mit leeren Versprechungen hierher gelockt hat...
Wieso das? Weil sie nicht sofort nach Ankunft Haus und BMW haben sondern satte 4 Wochen darauf warten müssen?
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https://www.youtube.com/watch?v=jXpr...ture=emb_title
Zwangsimpfung längst besiegelt: Merkel hat wieder gelogen
Unter Paragraph 20 Absatz 6 heißt es:
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
Im Text geht es nicht ausschließlich um „Corona“, sondern Infektionskrankheiten mit „epidemischer Verbreitung“ und „klinisch schweren Verlaufsformen“. Damit kann letztlich alles gemeint sein. 2019 wurde bereits auf Empfehlung des „Ethikrates“ eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt. Ganze 514 Fälle waren im Vorjahr dem Robert-Koch-Institut gemeldet worden. Von einer Epidemie kann also keine Rede sein, dennoch haben die Medien kräftigt mitgeholfen, das Bedrohungsszenario von den gefährlichen Masern zu verbreiten und eine Impfpflicht durch die Hintertür ohne jede Not zu installieren.
https://opposition24.com/zwangsimpfu...ieder-gelogen/
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Schwabenpower
Wieso das? Weil sie nicht sofort nach Ankunft Haus und BMW haben sondern satte 4 Wochen darauf warten müssen ?
"Domms Gschwätz domms !" :isgut:
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Bruddler
"Domms Gschwätz domms !" :isgut:
Oder meinst Du,daß sie nicht sofort eine Stelle als Chefarzt oder leitender Ingenieur gem. ihrer Qualifikation bekommen? Klär mich mal auf.
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KatII
Hier ein Bisschen Info.
>>Dem islamischen Propheten Muhammad wurden schon im 9. Jahrhundert die Worte zugeschrieben, man solle nicht in eine Region reisen, von der man höre, dass dort eine Seuche ausgebrochen sei, oder einer Region entfliehen, in der die Pest grassiere<<
https://www.t-online.de/nachrichten/...man-sein-.html
Bitte keine Islamophobie
Gut, aber wenn in der Region das Geld "Simsalabim" aus der Wand kommt gelten Ausnahmen.
https://www.youtube.com/watch?v=c7V2tTVfsbw
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Politikqualle
.. Nord-Korea ist das einzige Land welches keine Corona-Infizierten hat .. hab` mich gerade noch mal bei Kim telefonisch rückversichert .. :crazy:
Der lügt oder weiss es nicht. Die haben Kontakte mit China und Russland. Und da ist die Ansteckung bestimmt schon da.
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frundsberg
https://www.youtube.com/watch?v=jXprE5iXQho&feature=emb_title
Zwangsimpfung längst besiegelt: Merkel hat wieder gelogen
Unter Paragraph 20 Absatz 6 heißt es:
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
Im Text geht es nicht ausschließlich um „Corona“, sondern Infektionskrankheiten mit „epidemischer Verbreitung“ und „klinisch schweren Verlaufsformen“. Damit kann letztlich alles gemeint sein. 2019 wurde bereits auf Empfehlung des „Ethikrates“ eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt. Ganze 514 Fälle waren im Vorjahr dem Robert-Koch-Institut gemeldet worden. Von einer Epidemie kann also keine Rede sein, dennoch haben die Medien kräftigt mitgeholfen, das Bedrohungsszenario von den gefährlichen Masern zu verbreiten und eine Impfpflicht durch die Hintertür ohne jede Not zu installieren.
https://opposition24.com/zwangsimpfu...ieder-gelogen/
Das hört sich streng an ?! :auro:
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Im Text geht es nicht ausschließlich um „Corona“, sondern Infektionskrankheiten mit „epidemischer Verbreitung“ und „klinisch schweren Verlaufsformen“.
Bloß nicht das Kind beim Namen nennen. Das ist wie bei "religiösem Extremismus", da wird auch nicht Klartext geredet, obwohl man genau weiß, welche Religion damit gemeint ist...