Ein kitschiges Denkmal, na und?
Was kostet so etwas? 50 000 Dollar vielleicht...
Du Clown dagegen bejubelst unser System, welches schon über 100 Lehrstühle im Bereich der "Gender - Wissenschaften" errichtet hat...
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Klar...
Der Mauerschütze kann auch nichts dafür, wenn er den Republikflüchtling erschießt...
Man sollte ihn deswegen nicht bei seiner Arbeit stören, neben seinen Erschießungen macht er ja auch noch andere Aufgaben, zum Beispiel den Blumentopf in der Wachstube gießen...
Gesundheitsämter, Polizei, Ordungsämter, Staatsanwälte, Gerichte....:
Das ist eben die Armee der Corona - Verbrecher...
Ohne diese jämmerlichen Gestalten würden die Arschlöcher aus dem Kreise der FDJ - Funktionärin keinen milimeterweit kommen bei der Zerstörung dieses schönen Landes...
Es bestand/besteht aber bei den Querdenkern eine erhebliche Begriffsverwirrung, viele dachten es wurde ein neues Gesetz erlassen.Zitat:
Das Infektionsschutzgesetz wurde schon am 1.1.2001 beschlossen.
Gestern wurde das IfSG nur novelliert/erweitert und gerichtsfest gemacht, dem §28 wurde §28a hinzugefügt!
Dort demonstrierten am Mittwoch Tausende gegen das Infektionsschutzgesetz der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD... (DW)
Warum eine Ermächtigungsgrundlage kein Ermächtigungsgesetz ist
Gegner der Corona-Politik empören sich über eine aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Dabei vermischen sie grundlegende Begriffe, aus Unkenntnis oder mit böser Absicht – und ignorieren, worum es eigentlich geht. ...
...das IfSG enthält auch viele Bestimmungen, die gerade nicht zum Erlass einer Verordnung ermächtigen.
Und auch schon vor der Überarbeitung enthielt das IfSG solche »Ermächtigungsgrundlagen« zum Erlass von Verordnungen und anderen behördlichen Maßnahmen. *...
Das war der Anlass für den Gesetzgeber, einen Versuch der Nachbesserung zu unternehmen: indem die Voraussetzungen für den Erlass dieser Maßnahmen klarer bestimmt werden, indem Maßnahmen einzeln bezeichnet werden, indem deutlicher gemacht wird, woran sich die Behörden bei ihren Entscheidungen zu orientieren haben. Etwa, dass auf regionale Entwicklungen Rücksicht zu nehmen ist.
Der Gesetzgeber macht also etwas, was die Ermächtigungsgrundlage verbessert.
https://www.spiegel.de/politik/deuts...9-cf3c49b379c2
*Beispiel:
Impfpflicht bereits gesetzlich erlaubt!!!
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. ...
Aufruhr um neues Corona-Gesetz: Was wirklich drin steht und was nicht
-Krisenmaßnahmen: In einem neuen Paragrafen 28a zählt das Gesetz Schritte zur Pandemiebekämpfung auf - darunter Maskenpflicht, Abstandsgebot oder Schließung der Gastronomie. Diese Liste ist allerdings offenbar nicht abschließend. Voraussetzung ist stets die Feststellung einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“. Kriterien dafür werden im Gesetz anhand von Empfehlungen der WHO genannt.
-Abwägung über Infektionsschutz-Maßnahmen: Neu festgeschrieben werden soll, dass „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen“ sind.* Religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste und Demonstrationen sollen nur eingeschränkt werden, wenn eine wirksame Pandemie-Eindämmung sonst „erheblich gefährdet“ wäre.
-Befristung von Maßnahmen des Bundes: Geplant ist eine Pflicht, Verordnungen auf vier Wochen zu befristen.*
Die Dauer soll aber verlängerbar sein.
-Reisen und Gästelisten: Gästelisten in Restaurants sollen laut einem Bericht der taz nur noch für die Seuchenbekämpfung verwendet werden dürfen.* Für Einreiseanmeldungen nach Reisen aus Risikogebieten soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
-Inzidenzwert als Handlungsmaßgabe: Ab einer 7-Tage-Inzidenz* von 50 sollen die Länder zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet werden. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, sollen „bundesweit abgestimmte Maßnahmen“ angestrebt werden.
-Regeln der Länder: Die Bundesländer sollen ihre Regeln künftig - ebenso wie der Bund - begründen und befristen.
-Impfzentren sollen bis zum 15. Dezember entstehen. Der Bund soll zudem regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben.*
-Finanzfragen: Festgelegt werden auch neue finanzielle Ausgleiche für Krankenhäuser. Auch sollen Entschädigungsansprüche für Eltern, die wegen einer Kinder-Betreuung nicht arbeiten können, bis März 2021 verlängert und erweitert werden.*
Karte blanche :?
*Das sind eigentlich lauter positive Sachen.
Die lieben Querulanten sollten erst mal genau darlegen was an der Ergänzungs-Novelle negativ ist und warum.
....
Jaja, Mitarbeiter der Gesundheitsämter und Mauerschützen. Aus Sicht von normalen Leuten ist das querulantische Nerven in der Leitung eines Gesundheitsamt eher superpeinliche Kinderkacke, denn heroischer Akt. Dass Du das nicht erkennen kannst, ist allerdings anchvollziehbar.
Sieh jedenfalls zu, dass die Dame der Telefonhotline Dir keinen Einlauf verpasst und Du dann kleinlaut auflegst. :D
Im Bundestag herrscht die nackte Panik weil da Politiker belästigt wurden.
Nachvollziehbar. Hat man sich doch bisher gut geschützt und behütet darin gefühlt.
Für mich ist das nur ein einziger Hinweis: Die werden das als Argument für noch mehr Kontrollen nehmen und Politiker noch mehr vor den "Wutbürgern" schützen wollen. So lässt sich legitimieren, wenn noch mehr Gewalt gegen das Volk und die eigene Bevölkerung ausgeübt wird "zum Schutze der demokratischen Politiker vor Verschwörern und rechter Gewalt". Man hat also zugelassen dass sie reinkommen um sie jetzt als Argument zu benutzen.