AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021
Das ist völliger Quatsch, eine Altersgrenze mit 12 Jahren festzulegen.
Mit 12 bis 14 Jahren kommt man in die Pupertät,
Mädchen 1 bis 2 Jahre früher.
Die Pupertät muß erst abgeschlossen sein,
dann kann man Gen-Zeugs verimpfen.
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Esreicht!
Hallo,
Das Ministerium rechnet allerdings damit, dass das Tragen einer FFP-2-Maske noch bis Anfang 2022 nötig sein wird.(focus heute)
Es muß also weiterhin eine nutzlose Maske getragen werden! Und mit der nächsten Grippewelle werden Restaurantbesuche, Friseure usw. nur für Geimpfte bzw. in manchen Fällen auch gnädigerweise mit einem selbstbezahlten Test möglich sein!
Mein Fitneßclub, für mich ein Gesundheitstempel, auch zur Stärkung der Immunität, wird dann endgültig einpacken können, denn mit der staatlichen Unterstützung werden kaum die Kosten gedeckt!
kd
Wenn jeder ein Impfangebot bekommt, ist es nicht mehr als richtig wenn jeder seinen Test selbst bezahlen muß.
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FaustDick
Du meinst das Verfassungsgericht das mit Fr. Merkel diniert und sich selbst Absolution erteilt?
Irgendwie muss es ja "eine letzte Instanz" geben, sonst gabe es keine abschliessenden Reglungen.
Und, mit Jemanden Essen gehen heisst nicht dessen Meinung zu sein.
Nur , wenn man selber nicht aktiv werden will, findet mann immer 10.000 und einen Grund dies nicht zu tun.
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Krombacher007
Es sind bezüglich der Corona-Verordnungen bereits bis zum ersten Mai 425 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Vonwegen wo kein Kläger...es ist eine Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht eingegangen und die Klagen werden Jahre dauern bis sie abgearbeitet wurden
Dann mag das Ergebnis zwar die jetzige Regierung dies nicht mehr betreffen, aber die Nachfolgenden.
Wieviel würde man im Gegensatz dazu mit Nörgeln dann erreichen?
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Neben der Spur
Das ist völliger Quatsch, eine Altersgrenze mit 12 Jahren festzulegen.
Mit 12 bis 14 Jahren kommt man in die Pupertät,
Mädchen 1 bis 2 Jahre früher.
Die Pupertät muß erst abgeschlossen sein,
dann kann man Gen-Zeugs verimpfen.
Ausnahmsweise bin ich hier deiner Seite. Die Grenze von 12 Jahren ist viel zu willkürlich und wird den ganz unterschiedlichen Entwicklungsstadien von Kindern nicht gerecht. Abgesehen davon ist die Impfung von Kindern und Jugendlichen sowieso nicht erforderlich und sogar kontraproduktiv. Aber das ist eine andere Geschichte.
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Krombacher007
Es sind bezüglich der Corona-Verordnungen bereits bis zum ersten Mai 425 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Vonwegen wo kein Kläger...es ist eine Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht eingegangen und die Klagen werden Jahre dauern bis sie abgearbeitet wurden
Diese Quermethode ist aber nicht unbekannt. Die Zielrichtung solcher Klagefluten, die ja immer den gleichen Gegenstand haben ist nicht die Gerechtigkeit, sondern die Lahmlegung des VG und damit wieder nur ein Angriff auf den Staat. Pure Heuchelei mit der Zielrichtung, grundsätzliche Funktionen des Staates zu stören, dessen Existenz die Kläger im Gesamten ablehnen. Gerade in diesen Klagen wird der rechts- und linksextreme Einfluss auf die Coronaleugnerszene besonders deutlich.
Wären die Kläger ehrlich an der Sache interessiert würden sie eine Sammelklage organisieren. Die Demos werden schließlich auch zentral organisiert. Wäre also ein Leichtes. Dann gäbe es zu dieser einen Sachfrage auch nur eine Klage. Das wäre mächtig, sinnvoll und würde die VGs nicht so behindern.
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Swesda
Diese Quermethode ist aber nicht unbekannt. Die Zielrichtung solcher Klagefluten, die ja immer den gleichen Gegenstand haben ist nicht die Gerechtigkeit, sondern die Lahmlegung des VG und damit wieder nur ein Angriff auf den Staat. Pure Heuchelei mit der Zielrichtung, grundsätzliche Funktionen des Staates zu stören, dessen Existenz die Kläger im Gesamten ablehnen. Gerade in diesen Klagen wird der rechts- und linksextreme Einfluss auf die Coronaleugnerszene besonders deutlich.
Wären die Kläger ehrlich an der Sache interessiert würden sie eine Sammelklage organisieren. Die Demos werden schließlich auch zentral organisiert. Wäre also ein Leichtes. Dann gäbe es zu dieser einen Sachfrage auch nur eine Klage. Das wäre mächtig, sinnvoll und würde die VGs nicht so behindern.
Ergo: Der von LarryPlotter geforderten: "Handelt und klagt" wird nun auf "Handelt und klagt gemeinsam" gedreht. Wenn also 425 Einzelpersonen, die nichts miteinander gemeinsam haben hier klagen um zu ihrem Recht zu kommen, dann sind die organisiert um den Staat zu untergraben und sinnlos lahmzulegen.
Wenn ICH also jetzt eine Klage einreichen würde sind es 426 und müsste mir dann vorhalten lassen keine Sammelklage zu machen. Wenn ich eine Klage nicht einreiche muss ich mir anhören "untätig" zu sein und 10 000 und eine Ausrede zu haben.
Aber wenn die Klagen doch was bringen, wieso passiert dann nichts? Komisch komisch.
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Swesda
Diese Quermethode ist aber nicht unbekannt. Die Zielrichtung solcher Klagefluten, die ja immer den gleichen Gegenstand haben ist nicht die Gerechtigkeit, sondern die Lahmlegung des VG und damit wieder nur ein Angriff auf den Staat. Pure Heuchelei mit der Zielrichtung, grundsätzliche Funktionen des Staates zu stören, dessen Existenz die Kläger im Gesamten ablehnen. Gerade in diesen Klagen wird der rechts- und linksextreme Einfluss auf die Coronaleugnerszene besonders deutlich.
Wären die Kläger ehrlich an der Sache interessiert würden sie eine Sammelklage organisieren. Die Demos werden schließlich auch zentral organisiert. Wäre also ein Leichtes. Dann gäbe es zu dieser einen Sachfrage auch nur eine Klage. Das wäre mächtig, sinnvoll und würde die VGs nicht so behindern.
Rainer Fuellmich führt Sammelkagen.
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Nietzsche
Ergo: Der von LarryPlotter geforderten: "Handelt und klagt" wird nun auf "Handelt und klagt gemeinsam" gedreht. Wenn also 425 Einzelpersonen, die nichts miteinander gemeinsam haben hier klagen um zu ihrem Recht zu kommen, dann sind die organisiert um den Staat zu untergraben und sinnlos lahmzulegen.
Wenn ICH also jetzt eine Klage einreichen würde sind es 426 und müsste mir dann vorhalten lassen keine Sammelklage zu machen. Wenn ich eine Klage nicht einreiche muss ich mir anhören "untätig" zu sein und 10 000 und eine Ausrede zu haben.
Aber wenn die Klagen doch was bringen, wieso passiert dann nichts? Komisch komisch.
Die 425 Einzelpersonen HABEN etwas gemeinsam, das ist doch ganz offensichtlich. mehrfach sogar.
Erstens natürlich haben sie ein gemeinsames Anliegen. Das verbindet doch sehr, oder nicht?
Zweitens, auch das ist offensichtlich, sind die Klagen abgesprochen. Der normale Standardmichel schafft es ja noch nicht mal, einen Mahnbescheid gegen einen säumigen Zahler zu erwirken. Aber den Gang zum Verfassungsgericht, den schafft er einfach so? Im Leben nicht.
Klagen vor einem Gericht bringen immer etwas, nämlich eine Entscheidung. Ob die Entscheidung nach dem Geschmack des Klägers ausfällt oder das Urteil nicht nur im Namen sondern auch nach dem Wesen der Gerechtigkeit gesprochen wird, ist eine andere Frage. Einen Erkenntnisgewinn gibt es immer. Gerechtigkeit nicht immer.
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Swesda
Das ist alles nicht zu Ende gedacht, sondern die Arithmetik von Volksschülern. Bleibe bitte konsequent und erwäge die Herodes-Methode. Die Tötung jedes Erstgeborenen führt bei unserer deutschen Reproduktionsrate von unter 2 sehr schnell zur Traummarke von 0 % Erwachsenensterblichkeit.
Zur Erstgeburt lassen die in den Abtreibungskliniken es ja gar erst nicht kommen. Jedes Jahr wandern in der BRD 100.000 Föten aus dem Uterus direkt in den Mülleimer.
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Swesda
(...)
Klagen vor einem Gericht bringen immer etwas, nämlich eine Entscheidung. (...)
Nö, Verfassungsgerichtsklagen scheitern oft schon vorher. Die werden erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.