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Aus "Faktencheck"
Aktualisiert am 5. Januar 2024 um 14:30
Deutschland ist souverän
Laut BfV besteht jedenfalls "kein Zweifel", dass die Bundesrepublik Deutschland "durch die UNO als souveräner Staat anerkannt" sei.
In der
offiziellen Liste der UN-Mitgliedstaaten werde der Status als "souveräner Staat" ausdrücklich erwähnt. In der Liste heißt es tatsächlich explizit:
"Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik wurden am 18. September 1973 als Mitglieder in die Vereinten Nationen
aufgenommen. Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 vereinigten
sich die beiden deutschen Staaten zu einem souveränen Staat."
Auch aus dem sogenannten
Zwei-plus-Vier-Vertrag aus dem Jahr 1990 zwischen den beiden
deutschen Staaten und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges
geht etwa aus
Artikel 7 Absatz 2 hervor: "Das vereinigte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."
Damit endeten die letzten Vorbehaltsrechte der vier Alliierten. Deutschland erhielt seine volle Souveränität zurück. Die alliierte Besatzung der Bundesrepublik Deutschland
war bereits 1955 mit dem aktualisierten
Deutschlandvertrag zu Ende gegangen. In diesem erklärten die drei West-Alliierten für die Bundesrepublik das Besatzungsregime
für beendet und hoben das Besatzungsstatut auf. Das geht auch aus
Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages hervor.
Michael Gehler, Historiker und Professor für neuere deutsche und europäische Geschichte an der
Universität Hildesheim, schrieb AFP dazu am 4. Januar 2024:
"BRD und DDR waren bis 1973 keine Mitglieder der UN. Souveränität besaßen sie nur in eingeschränktem Maße. Davon zu sprechen, dass sie keine hatten oder
nicht souverän waren, ist daher ebenfalls falsch. Die BRD hatte seit 1955 innere Souveränität und ist seit der deutschen Einigung 1990 und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag offiziell 'souverän'.
Faktisch hat sie mehr Souveränität als noch 1955 – auch in außen- und sicherheitspolitischen Fragen."
Rechtswissenschaftlerin Auer konkretisierte gegenüber AFP: "Souveränität wird völkerrechtlich durch die Staatengemeinschaft anerkannt, wobei nicht immer Konsens besteht.
Als wesentlich würde ich die Eigenschaft ansehen, ein anerkanntes Völkerrechtssubjekt zu sein, also völkerrechtlich vertragsfähig zu sein. Das ist bei Deutschland und Österreich
zweifelsfrei der Fall."
Das erklärte auch
Anita Ziegerhofer, Rechtshistorikerin und Professorin für österreichische Rechtsgeschichte an der
Universität Graz, gegenüber AFP. Per E-Mail schrieb sie
am 29. Dezember 2023: "Die Souveränität erreichte Österreich endgültig mit dem
Staatsvertrag und Deutschland durch die Gründung der BRD."
Dominik Steiger, Professor
für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht an der
Technischen Universität Dresden, bestätigte in einer Nachricht an AFP am 3. Januar 2024 – unter Verweis auf die
Satzung der Vereinten Nationen (Artikel 2 Absatz 1) – ebenfalls die Souveränität der Staaten.
Behauptung aus der Reichsbürgerszene
Bei der geteilten Aussage handelt es sich um eine – laut BfV – "für 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter' typische Falschbehauptung", die in dieser Szene wiederholt Verbreitung finde.
Des Weiteren schrieb ein Sprecher des BfV am 3. Januar 2024: "Sogenannte 'Reichsbürger und 'Selbstverwalter' suchen in den verschiedensten Aussagen nach Belegen für ihre
eigenen fragmentarischen Erzählungen, nach denen wahlweise das Deutsche Reich fortbestehen würde, die Bundesrepublik Deutschland nicht wirksam entstanden sei, das Grundgesetz
keinen Verfassungsrang habe, die Bundesrepublik in Wahrheit eine Firma und kein Staat sei, geheime Mächte wie Illuminaten, Freimaurer oder andere 'dunkle Eliten' im Hintergrund das
Land regieren würden oder eben die Bundesrepublik Deutschland weiterhin von den Alliierten besetzt und daher nicht souverän sei."
Zum Hintergrund erklärte das BfV per E-Mail: "Szeneangehörige deuten Tatsachen um, stellen Falschbehauptungen auf, stützen sich auf pseudojuristische und -historische Argumente,
verkürzen Zitate unzulässig oder erfinden solche gar frei und stützen sich mitunter auf eigentlich offensichtliche Fälschungen."
Fazit: Online wird fälschlich behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei laut UNO ein besetztes Land. Als Beweis teilen Userinnen und User den Eintrag in ein Formular
einer UN-Abteilung. Hierbei handelt es sich jedoch um keine offizielle Anerkennung durch die Vereinten Nationen, der Eintrag wurde von Nutzern erstellt. Die UNO erkennt
Deutschland offiziell als souveränen Staat an. Das bestätigten auch zahlreiche unabhängige Fachleute. Die alliierte Besatzung endete 1955.