Danke, fiel mir gerade so ein.
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Danke, fiel mir gerade so ein.
"Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrags hatten wir beispielhaft Zwangsmittel aus dem Polizeigesetz zitiert und dabei unter anderem auch die Androhung von Schusswaffengebrauch genannt. Wir haben diese Passage später angepasst, damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich hierbei um wahrscheinliche Maßnahmen der Polizei. Wir bitten, etwaige Missverständnisse zu entschuldigen."
Canada ist das grosse Vorbild auch in Freiburg heute
https://www.youtube.com/watch?v=fL5iqUM7lA0
Das zionistische Regime zeigt immer mehr seine wahre Fratze - Feuer frei, gegen das ganze deutsche Volk!!!
Wann fliegen die ersten Kugeln in Sachsen und Thüringen uns um die Ohren?
Verliehren die sogenanten Beamten in den Amtsstuben jetzt alle Hemmungen?
Der grüne Kretschmann in BW wohl schon. Sein Haß auf Deutschland ist unsagbar groß.
Vollkommen irre: Stadt droht mit Schusswaffeneinsatz bei "illegalen Spaziergängen"!
Eröffnet das Coronaregime bald das Feuer auf spazierende Bürger? Die Stadt Ostfildern in Baden-Württemberg hat eine Verbotsverfügung für Spaziergänge erlassen und droht bei Zuwiderhandlungen mit Waffengewalt. Im Klartext: Bürgern droht möglicherweise der Kugelhagel, wenn sie für die Freiheit auf die Straße gehen und ein Polizist die Allgemeinverfügung wörtlich nimmt.
Wer glaubt, das wäre ein Scherz:
https://www.ostfildern.de/Politik+_+...C3%BCgung.html
Baden-Württemberg gilt übrigens als "Vorbildland" der nach Sachsen importierten Beamten, z.B. vieler Richter und eben auch Beamten im höheren Dienst. Gut möglich, dass solche Allgemeinverfügungen auch bald in Sachsen
https://t.me/s/freiesachsen
https://t.me/s/freiejugend
https://t.me/s/freiesth
https://t.me/s/donnerruf_wordpress_com
Die " Spaziergaenger " sind Luegner die sich nach Aufrufen ueber Telegram zu
Flashmobs bzw. Popups verabredeten, wobei es sich um nicht angemeldete oder
bereits behoerdlich und gerichtlich verbotene oeffentlich Versammungen handelt.
In der Demokratischen Volksrepublik Korea und der VR China kaeme das nicht vor.
Wenn Buerger, denen das Fell juckt die Behoerden und damit den Staat beluegen,
betruegen und " verscheissern " wollen, gibt es natuerlich Sanktionen, respektive
die sich erdreistenden Teilnehmer der illegaler Versammlungen bekommen im
Rahmen legitimer Anwendung der Staatsgewalt auf die schaebigen Hackfressen.
Flieg mal hin, da wird ständig eine Million beim Spazieren gehen gesichtet
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/i...JAcUg&usqp=CAU
Die Schusswaffen dienen doch nur unserer Gesundheit Hast Du vergessen, wie gefährlich Corona ist, feix?
Aber im Ernst, ich sehe folgende Problematik.
In Rostock hat sich die Polizei Verstärkung aus Schleswig-Holstein (SH) geholt und die letzte Demo aufgelöst.
Wie kommt man an die Veranstalter ran, um gewisse Dinge abzusprechen?
Man kann sich ja einigen, dass in SH und Rostock am gleichen Tag demonstriert wird.
Es gibt ja unheimlich viele Möglichkeiten.
Z.B. Demo anmelden für Sa 9.00 Uhr. Wenn Polizei angerückt ist, Demo kurzfristig absagen. Und dann kurzfristig für 17:00 unangemeldete Demo machen.
Die Möglichkeiten sind nur durch die Phantasie begrenzt.
Er sagt hier finde keine Versammlung statt sondern man wäre hier um die Möwen zu zählen und seine Schlüssel zu suchen :haha:
http://youtu.be/k9N_R1HsNck
http://youtu.be/teCauJSAcZM
Das behaupten sie tatsächlich.
Mit bis zu einem Jahr Knast für Spaziergänger drohen sie auch.Zitat:
Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind…. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht. Nicht verkannt wird, dass die Anordnung des unmittelbaren Zwangs einen erheblichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Betroffenen darstellt. Wegen der erheblichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen stehen diese Nachteile jedoch nicht außer Verhältnis dazu.
https://www.ostfildern.de/Politik+_+...C3%BCgung.html