Alles Normal bei Britten und Amerikanern, auch Banken Abzocker und die NGO Päderisten Clubs. Sogar Volker Beck, war dort auf Knaben Suche
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bei Britten, hätte ich sogar Gerichtsurteile. Wenn die UN, NGOs Leute abziehen, steckt oft Kinderhandel, Missbrauch dahinter
Gut dokumentiert: wo es einen Spiegel Artikel gibt. Roma System, 25 Jahre gut bekannt
Aktuell
Sie sollten in EU-Ländern betteln und stehlen: 31 Kinder aus Haus von Menschenhändlern befreit
Die geretteten Kinder hausten unter schrecklichen Bedingungen
Die 31 geretteten Kinder hausten unter schrecklichen Bedingungen. Die Menschenhändler sollen sie zu Dieben und Bettlern ausgebildet haben
Jackie Richard
01.03.2025 - 12:41 Uhr
Brčko (Bosnien) – Dieses Mädchen bewies ganz viel Mut: Die 12-Jährige sprach in der Kleinstadt Brčko an der Grenze zu Kroatien Passanten an und bat um Hilfe. Die Erwachsenen reagierten sofort, alarmierten die Polizei. Zum Glück: Denn die Beamten konnten 31 Kinder aus den Händen einer Menschenhändler-Bande befreien. Das jüngste Opfer war erst wenige Monate alt.
Wie erst jetzt bekannt wurde, war das Mädchen am Dienstag mit zwei kleineren Kindern auf die Straße gerannt und hatte um Hilfe gerufen. Die Kinder wollten auf keinen Fall, in das Haus zurückkehren, aus dem sie gekommen waren, berichteten bosnische Medien.
Die gefangenen Kinder wurden bewacht
https://www.bild.de/news/ausland/sie...c49c5db213c56a
Die Kleinen mussten in dem Grusel-Haus schrecklich leiden: Sie waren mit Parasiten befallen, da die Zustände katastrophal unhygienisch waren. Alle Mädchen müssen gynäkologisch untersucht werden. Weitere Gesundheitstests stehen noch aus.
Ein schwuler, paedophiler Jude wie Volker Beck muss nicht gerichtlich wg. sexuellen Missbrauchs von Knaben verurteilt worden sein und kann trotzdem seine perversen, abartigen, sexuellen Neigungen ausleben, z. B. in gleichgeschlechtlicher Ehe und durch Adoption von Kindern maennlichen Geschlechtes.
Bevor die Missgeburt Volker Beck, mit dem wesentlich juengeren, schwulen Arschitekten Adrian Petkov in den gleichgeschechtlichen Ehestand getreten ist und zwei Kinder maennlichen Geschlechts adoptiert hat, stand er jahrelang in Verdacht ein schwuler paedophiler Kinder- und Knabenficker zu sein.
Zitat:
Frankfurter Allgemeine / 20.09.2013 / von Von Johannes Leithäuser, Reiner Burger
PÄDOPHILIE-DEBATTE
Neue Vorwürfe gegen Volker Beck
Ein nun aufgestöbertes Typoskript des Grünen-Politikers Volker Beck zeigt: Sein Text von vor 25 Jahren über die Straffreiheit von sexuellen Handlungen mit Kindern wurde - anders als behauptet - nur marginal verändert.
In der Pädophilie-Debatte der Grünen ist ein Aufsatz wieder in den Blick geraten, den der derzeitige erste parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, vor 25 Jahren zur Frage der Straffreiheit von sexuellen Handlungen mit Kindern verfasst hat. In dem Aufsatz schrieb Beck:
„Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustands ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich.“
Als „strafrechtliche Perspektive“ schlug er die Aufhebung des Schutzalters von 14 Jahren oder eine „Strafabsehensklausel“ vor.
Beck hatte zu seiner Verteidigung stets angegeben, der Text sei vom Herausgeber des Sammelbands durch eine „freie Redigierung“ verfälscht worden, der Abdruck sei ohne seine Autorisierung erfolgt. Im Rahmen einer Recherche hatte diese Zeitung Beck im Mai unter anderem gefragt: „Worin genau bestehen die Änderungen, die Ihren Text verfälscht haben? Gibt es ein unredigiertes Manuskript, das Sie zu Abgleichzwecken vorlegen können?“ Beck hatte darauf verwiesen, dass ihm Unterlagen von damals nicht vorlägen. „Heute ärgere ich mich, dass ich Skripte und andere Unterlagen von damals nicht besser gesichert und aufbewahrt habe.“
Nun ist Becks Typoskript durch Recherchen der Göttinger Politikwissenschaftler aufgetaucht, die im Auftrag der Grünen die Verbindung der Partei zu pädophilen Interessengruppen in den achtziger Jahren erforschen. Ein Vergleich des Aufsatzes aus dem Sammelband mit dem Typoskript macht deutlich:
Der eigentliche Text ist nur marginal redigiert worden, alle Thesen Becks, auch die These von der angeblichen Notwendigkeit einer Entkriminalisierung der Pädosexualität, finden sich auch im Typoskript. Lediglich die Überschrift und eine Zwischenüberschrift weichen deutlich voneinander ab.
Beck hatte in seiner Überschrift vom „Abschied von einer ,radikalen‘ Forderung“ gesprochen – und gibt an, dies habe sich auf die zentrale Forderung nach Abschaffung der Strafrechtsparagraphen 174 und 176 bezogen. Diese Forderung, sexuelle Handlungen mit Kindern zu legalisieren, war Anfang der achtziger Jahre in das Grundsatzprogramm der Grünen gelangt. Beck äußerte am Freitag, das jetzt gefundene Typoskript bestätige seine Erinnerung, „dass der veröffentlichte Beitrag so nicht autorisiert war und im Sinn durch eine freie Redigierung in Überschriften und Textteilen durch den Herausgeber verfälscht wurde“.
Beck gesteht ein, das Typoskript bestätige allerdings auch, „auf beschämende Weise“ – wovon er sich mehrfach distanziert habe – „dass es eine vollkommen falsche Annahme war, das man theoretisch zwischen gewaltlosen, angeblich ,harmlosen‘ Sexualkontakten mit Zustimmung und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern unterscheiden könne“.
https://www.faz.net/aktuell/politik/...-12583033.html
Zitat:
taz / 30.04.2020
BGH zu Streit mit „Spiegel Online“
Volker Beck verliert Deutungshoheit
Becks frühere Forderung nach Legalisierung von Sex mit Kindern durfte vom „Spiegel“ im Original veröffentlicht werden, entschied der Bundesgerichtshof. Nun ist die Sache vom Tisch – Volker Beck konnte sich gegen „Spiegel Online“ nicht durchsetzen. Im Streit zwischen dem Spiegel und dem Grünen-Politiker Volker Beck hat der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag für den Spiegel entschieden. Konkret ging es um einen Text, den der langjährige Grünen-Abgeordnete Volker Beck 1988 für den Sammelband „Der pädosexuelle Komplex“ geschrieben hat. Darin hielt Beck die „Entkriminalisierung von Pädosexualität“ (also von Sex mit Kindern) für „dringend erforderlich“.
Beck hat sich seit 1993 in vollem Umfang von dem Text distanziert. Allerdings hatte er zu seiner Verteidigung auch behauptet, der Herausgeber des Sammelbandes habe den Text gegen seinen Willen nachträglich im Sinn verfälscht. Als 2013 das Originalmanuskript auftauchte, stellte Spiegel Online fest, dass Becks zentrale Aussage keineswegs verfälscht worden war. Als Beleg veröffentlichte das Medium sowohl das Original-Manuskript als auch die veröffentlichte Fassung von Becks Aufsatz. Gegen diese Veröffentlichung wehrte sich Beck unter Verweis auf sein Urheberrecht. Er habe das Manuskript inzwischen auf seiner eigenen Homepage selbst veröffentlicht – allerdings auf jeder Seite mit der Anmerkung versehen: „ICH DISTANZIERE MICH VON DIESEM BEITRAG. VOLKER BECK“ Einer anderen Art der Veröffentlichung stimme er nicht zu. In den unteren Instanzen hatte Beck mit dieser Argumentation Erfolg.
EuGH: Keine Erlaubnis erforderlich
Auf Vorlage des BGH entschied der EuGH im letzten Sommer, dass ein fremdes Werk (hier Becks Manuskript) von Medien bei Zitaten oder zur Berichterstattung nur dann und soweit benutzt werden darf, wie dies „erforderlich“ ist. Beck müsse allerdings nicht um Erlaubnis gefragt werden, so der EuGH, er habe kein Vetorecht. Bei der mündlichen BGH-Verhandlung im Januar ging es vor allem um die „Erforderlichkeit“ einer Veröffentlichung der Orginaldokumente auf spiegel.de
Guido Toussaint, der Anwalt von Volker Beck, hielt die Spiegel-Veröffentlichung für nicht erforderlich. „In den Dokumenten, die Volker Beck veröffentlicht hat, war alles nachzulesen“, so Toussaint. Es hätte genügt, wenn der Spiegel die entsprechende Webseite Becks verlinkt hätte. Oder er hätte die Dokumente Becks (mit der Distanzierung) selbst veröffentlichen können.
Spiegel-Anwalt Thomas Winter warf Beck vor, dass er doch wieder eine Art Vetorecht des Urhebers einführen wolle, indem er die Dokumente in einer ihm genehmen Form selbst veröffentlicht und deshalb eine Presseveröffentlichung für „nicht erforderlich“ erklärt. „Es gehört aber zur Pressefreiheit, dass die Medien selbst entscheiden, was sie für erforderlich halten.“ Indem Beck darauf bestehe, dass seine Distanzierung auf jeder Seite der beiden Texte zu sehen ist, verlange er eine „Deutungshoheit“, so Anwalt Winter, die ihm das Urheberrecht aber nicht einräume.
BGH: Becks Interessen ausreichend berücksichtigt
Volker Beck war damals selbst nach Karlsruhe gekommen und erläuterte, warum ihm seine Distanzierungsvermerke so wichtig sind. „Wenn der Spiegel die ursprünglichen Dokumente veröffentlicht, kann sie jedermann verwenden.“ Er müsse nicht nur damit rechnen, dass Rechtsradikale behaupten, das sei auch heute noch seine Position, sondern dass sich sogar Pädophilengruppen auf ihn berufen.
Der BGH entschied nun aber gegen Volker Beck und für die Meinungs- und Pressefreiheit. Die Veröffentlichung des Spiegels ermögliche der Öffentlichkeit, sich ein eigenes Bild von der Glaubwürdigkeit des damaligen Abgeordneten zu machen, so der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Das Magazin greife zwar in Becks Urheberrecht ein, könne sich aber auf die Ausnahme für „Berichterstattung über Tagesereignisse“ berufen.
Beck könne sich zwar auf das Urheberpersönlichkeitsrecht berufen, so der BGH, und im Prinzip selbst bestimmen, ob und wie er sein altes Manuskript veröffentlichen will. Gerade weil sich Beck auf inzwischen „gewandelte Überzeugungen“ berufe, sei dies hier wichtig, betonte Richter Koch. Dennoch habe die Pressefreiheit Vorrang, so der Richter, denn der Spiegel habe durchaus auf die gewandelten Überzeugungen Becks hingewiesen. Damit seien Becks Interessen ausreichend berücksichtigt, so der BGH. Der Ex-Abgeordnete konnte den Spiegel deshalb nicht an der Veröffentlichung der Originaldokumente hindern. Beck zeigte sich nach dem Urteil „erstaunt“.
https://taz.de/BGH-zu-Streit-mit-Spi...line/!5682508/
Zitat:
DER SPIEGEL / 01.10.2017
"Ein Akt der Liebe und Verantwortung"
Volker Beck war einer der entschiedensten Kämpfer für die Ehe für alle. Ab heute ist sie erlaubt - und der Grünen-Politiker hat seinen Lebensgefährten Adrian Petkov geheiratet.
https://politikforen-hpf.net/fotos/u..._fpy55.01.webp
Seit diesem Sonntag dürfen Schwule und Lesben in Deutschland heiraten. Grünen-Politiker Volker Beck nutzte dieses historische Datum, um seinen Lebensgefährten Adrian Petkov zu ehelichen. Bereits am 14. Juli 2017 ließen der Politiker und der Architekt beim Standesamt Schöneberg eine Lebenspartnerschaft eintragen.
bma/AFP
https://www.spiegel.de/panorama/leut...a-1170846.html
Zitat:Zitat:
Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.
Volker Beck
https://www.deutsch-israelische-gese...m/volker-beck/
Zitat Abas:
"Ein schwuler, paedophiler Jude wie Volker Beck muss nicht gerichtlich wg. sexuellen Missbrauchs von Knaben verurteilt worden sein und kann trotzdem seine perversen, abartigen, sexuellen Neigungen ausleben..... "
Geht es noch Forenschaedigender???
Das ist eine wahre Tatsachenbehauptung. Volker Beck ist ein schwuler, paedophiler Jude, lebt in gleichgeschlechtlicher Ehe mit einem wesentlich juengeren Schwulen und kurz nachdem es rechtlich moeglich war, haben die beiden abartigen Missgeburten, zwei minderjaehrige Kinder, maennlichen Geschlechts adoptiert.
Die sexuell abartige Neigung von Paedophilen ist uebrigens unheilbar.Zitat:
Volker Beck - " Distanzierung " von seinem Beitrag
https://www.volkerbeck.de/fileadmin/...s_online-1.pdf
Wer paedophil ist, bleibt das sein Leben lang. Ob er sich davon " distanziert " ist egal.