Für deinen Seelenfrieden wurde gesorgt: Gottesdienste dürfen weiter stattfinden.
Ob da mit Maske gesungen werden darf oder ohne ist mir nicht bekannt, auch nichts über Abstandsregeln in Weihnachtsgottesdiensten.
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Wobei ich 2 Möglichkeiten sehe.
1. Sie hat es aus Unwissenheit respektive "vorauseilendem Gehorsam" getan. Da kann man mit mir reden.
2. Wirklich Anweisung vom Geschäftsführer. Dann schieße ich scharf. Unterlassungserklärung mit Androhung im Wiederholungsfall 500 000 € Buße, bei dem Streitwert springen nach Anwaltsgebührenordnung eine Abmahngebühr von... lies mal in der Gebührenordnung nach. bei 0,5% beispielsweise 2500 €.
Macht der Geschäftsführer nie wieder...
Wie es aussieht, hat sie getan, was sie nicht darf. Das hat dann nichts mit Querulantentum zu tun, sie auf die Rechtslage hinzuweisen. Ist eigentlich Aufgabe der Geschäftsführung. Frust ablassen wäre, wenn Isegrins die Kassiererin für die absurde Situation verantwortlich gemacht hätte. Das gibt seine Schilderung nicht her.