Es geht schon los..................:
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Ich hatte vor einer Weile schon mal vorgeschlagen, seinen Stimmzettel zu deanonymisieren. Weil man zwar ein Recht auf anonyme Wahl hat aber keine Verpflichtung. Wie sonst könnten Wähler von Splitterparteien beweisen das eine bestimmte Anzahl von Stimmen für eine bestimmte Partei abgegeben wurden.
BWO, Paragraph 45, Abs. 2, Seite 40
Gelochte Wahlzettel, das soll der Grund sein.