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Empfindlich treffen könnte die Clans auch eine Abschöpfung der Gewinne aus ihren kriminellen Aktivitäten. Bereits zum 1. Juli ist ein Bundesgesetz gültig, das den Weg dazu freigemacht hat, so zumindest die Hoffnung Berliner Ermittler. Allzu oft erleben sie, dass Clanangehörige offiziell Hartz IV beziehen, gleichzeitig aber einen luxuriösen Lebenswandel pflegen. Bislang galt dabei das Prinzip, dass der Nachweis geführt werden musste, dass dahinter kriminelle Aktivitäten stecken. Nun droht auch Kleinkriminellen, dass sie in bestimmten Fällen belegen müssen, ob sie auf legalem Wege zu ihrem Besitz gekommen sind. Aufgehoben wurde damit die bisherige Beschränkung auf banden- und gewerbsmäßige Delikte.
Wie wirksam die Änderung in der Praxis ist, bleibt abzuwarten. Schon bislang stoßen die Ermittler, regelmäßig auf die Behauptung, dass hinter größeren Geldflüssen „Investoren“ aus dem Libanon stehen würden. Eine Klärung der Angaben ist bislang häufig am mangelnden Kooperationswillen ausländischer Behörden gescheitert.