AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Zitat:
eine Novellierung des IfSG zur bundesweiten Vereinheitlichung des Vorgehens gegen die Corona-Pandemie bedarf verlässlicher Entscheidungsgrundlagen. Wir raten dringend davon ab, bei der geplanten gesetzlichen Normierung die „7-Tages-Inzidenz“ als alleinige Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen zu definieren.
1. Mit „Inzidenz“ bezeichnet das RKI die Zahl der Personen, bei denen unabhängig von einer Erkrankung mittels Diagnostiktest eine Infektion mit SARS-Coronavirus-2 gefunden wurde, pro 100.000 Bevölkerung. Dieser Wert gibt - aufgrund der durchaus erwünschten Ausweitung von Testaktivitäten - zunehmend weniger die Krankheitslast in der Gesellschaft wieder. Zudem unterliegt dieser Wert zunehmend schwankenden Erfassungswahrscheinlichkeiten, die völlig unabhängig vom eigentlichen Infektionsgeschehen sind.
2. Bewertungsgrundlage für die Auswahl von Schutzmaßnahmen sollte nicht die Inzidenz der Infektionen sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Erkrankungen und ihrer jeweiligen Schwere,also insgesamt die Krankheitslast. Die Krankheitslast berücksichtigt unter anderem Hospitalisierungen, krankheitsbedingten Arbeitsausfall, Behinderung und verlorene Lebensjahre.
3. Die im Gesetzesvorhaben vorgesehene 7-Tages-Inzidenz differenziert nicht, in welchen Altersgruppen, Lebensräumen und Bevölkerungsgruppen Infektionen auftreten. Eine gleich hohe Inzidenz kann dramatisch unterschiedliche Bedeutung haben, je nachdem ob sie zum Beispiel bei primär gesunden Studierenden, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, bei besonders vulnerablen Menschen, oder diffus in der Gesamtbevölkerung verteilt gemessen wird.
4. Die 7-Tages-Inzidenz eines Landkreises berücksichtigt weder die Dynamik noch die Lage in angrenzenden Landkreisen. Eine gleich hohe 7-Tages-Inzidenz kann in einem Szenario (z.B. Verschlechterung der Lage in Nachbarregionen) eine Verschärfung von Maßnahmen erfordern, während sie in einem anderen Szenario (z.B. stark sinkender Trend) gar eine Lockerung erlauben könnte.
Risiken:
In der Konsequenz würde die gesetzlich verbindliche Koppelung von Maßnahmen an die 7-Tages-Inzidenz der Infektionen zur Folge haben können, dass selbst dann massive Einschränkungen der Freiheitsrechte mit gravierenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Kultur und die körperliche und seelische Gesundheit erfolgen müssten, wenn längst weniger krankenhauspflichtige Erkrankungen als während einer durchschnittlichen Grippewelle resultierten. Ein solches Szenario ist im Falle eines zunehmenden Impferfolgs durchaus realistisch und zeitlich absehbar.
Die öffentlich derzeit verfügbaren Entwürfe zur Novelle des IfSG verschärfen den Mangel an Sachbezug und die Gefahr einer Verletzung der Verhältnismäßigkeit wie bereits in Bundestagsanhörungen am 12.11.2020 und 22.02.2021 erläutert [1] [2].
Vorgeschlagene Alternative:
Eine leicht zu bestimmende und zu kommunizierende Bemessungsgrundlage wäre die tägliche Anzahl der COVID-bedingten intensivstationären Neuaufnahmen,differenziert nach Landkreis des Patientenwohnortes, Alter und Geschlecht mit Berücksichtigung diesbezüglicher zeitlicher Trends. Dies ist nicht zu verwechseln mit der im DIVI Register derzeit berichteten „Anzahl der mit Covid-19 belegten Intensivbetten“, welche per se auch eine wichtige Information bezüglich der Versorgungslage liefert. Die Zahl intensivstationärer Neuaufnahmen kann die Dynamik des Infektionsgeschehens besser abbilden als die intensivmedizinische Belegungsstatistik[3].
Damit diese Werte zeitnah, vollständig und integriert in der bestehenden digitalen Meldestatistik den Kommunen, Landesbehörden und des RKI verfügbar werden, müssten lediglich kleinere Anpassungen in den Paragraphen 6 und 11 des IfSG vorgenommen werden.
Wir bitten Sie daher Ihren Einfluss geltend zu machen, die aktuell anstehende Änderung des IfSG so zu gestalten, dass die inzwischen von vielen als schädlich - mindestens als unwirksam – erkannten Folgen des im November geschaffenen § 28a IfSG, korrigiert und nicht noch verschärft werden.
Für fachliche Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. med. Detlev H. Krüger* Prof. Dr. Klaus Stöhr
https://www.welt.de/politik/deutschl...ee.welt.mobile
Also der Vorgänger von Drosten versteht Inzidenz auch als Anzahl der positiven Tests, @Sven. Ist der jetz auch ein Depp?
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Querfront
Welche VT ist eigentlich bisher nicht wahr geworden?
AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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Differentialgeometer
[URL="https://www.welt.de/politik/deutschland/article230263299/Ex-Charite-Chefvirologe-Offener-Brief-an-Bundesregierung.html?wtrid=kooperation.reco.tabool a.free.welt.mobile"]
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Also der Vorgänger von Drosten versteht Inzidenz auch als Anzahl der positiven Tests, @Sven. Ist der jetz auch ein Depp?
Nein, er schreibt doch ganz klar, daß Erkrankungen maßgeblich sind. Darauf beruht ja auch die tatsächliche Inzidenz und eben nicht auf der kruden Regierungsdefinition.
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Sven71
Wenn Du Astra mit Corona mischst, verschwindet das Bier als Folge der Immunreaktion.
Echt jetzt ?
Das muss aber sofort den Bierforschern mit geteilt werden !
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tosh
Richtig heisst es:
- 1914: Für Kaiser, Volk und Vaterland
- 1939: Für Führer, Volk und Vaterland
- 2015: Für Merkel, gegen Volk und Vaterland
__________________________________________________ _______________
Sonnenkönig: Nach uns die Sintflut
Merkel: Nach mir Laschet oder Söder
Richtig heisst es:
- 1914: Für Kaiser, gegen Volk und Vaterland
- 1939: Für Führer, gegen Volk und Vaterland
- 2015: Für Merkel, gegen Volk und Vaterland
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Schwabenpower
Nein, er schreibt doch ganz klar, daß Erkrankungen maßgeblich sind. Darauf beruht ja auch die tatsächliche Inzidenz und eben nicht auf der kruden Regierungsdefinition.
nee, er kritisiert ja gerade die Vorlage, wie sie diskutiert wurde:
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Mit „Inzidenz“ bezeichnet das RKI die Zahl der Personen, bei denen unabhängig von einer Erkrankung mittels Diagnostiktest eine Infektion mit SARS-Coronavirus-2 gefunden wurde, pro 100.000 Bevölkerung.
Also, ich meine nicht, dass er falsch liegt, sondern der Regierung ihr eigenes falsches Verständnis vorwirft.
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MANFREDM
Richtig heisst es:
- 1914: Für Kaiser, gegen Volk und Vaterland
- 1939: Für Führer, gegen Volk und Vaterland
- 2015: Für Merkel, gegen Volk und Vaterland
Im Ernst?! Wirst Du jetzt direkt zum Anarchokommunisten?
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Querfront
Diese Entwicklung ist logisch und sie war absehbar. Es reicht der Wirtschaft und Politik nicht mehr, daß Menschen nur beeinflußt werden, während sie sich Medien aussetzen. Sie sollen ständig ihre "Informationen" aufnehmen.
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Querfront
Ja , die gab es und schwupps , ist die VT Realität !
Mal wieder !
!
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Differentialgeometer
nee, er kritisiert ja gerade die Vorlage, wie sie diskutiert wurde:
Also, ich meine nicht, dass er falsch liegt, sondern der Regierung ihr eigenes falsches Verständnis vorwirft.
Ja eben. RKI definiert Inzidenz anhand positiver Tests. Das ist falsch und genau das schreibt er ja auch.
Ich übrigens auch die ganze Zeit. Hier wird ständig gefordert, die Anzahl der Tests zu berücksichtigen. Das ist wie Scheiße nach Geschmack sortieren.
Der Test ist absolut ungeeignet für Inzidenz.
Genau so schrieb ich, daß die Anzahl der tatsächlichen Erkrankungen maßgeblich ist, die aber eben nicht aus den DIVI Daten hervorgeht. Da steht nur Belegung, nicht aber Neuerkrankungen