AW: Sammelstrang: Asylbewerber
Nach den Übergriffen in der Silvesternacht tappt Köln bei der Suche nach Tätern noch weitgehend im Dunklen. Aus Flüchtlingsheimen der Domstadt sollen sie nicht kommen.
Wir haben keine Ahnung - aber wir wissen die Flüchtlinge waren es nicht. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Leider scheint diese Masche Erfolg zu haben.
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Trashcansinatra
Ja nisam miran (Ich bin nicht ruhig)
Ich kann mehrere Sprachen. Und kann gut erkennen wer dahinter schreibt.
Es ist nicht gut auf Kosten anderer Mitmenschen Deine Unruhe zu erleben.
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JdG
Ich kann mehrere Sprachen. Und kann gut erkennen wer dahinter schreibt.
Es ist nicht gut auf Kosten anderer Mitmenschen Deine Unruhe zu erleben.
Bei soviel Realitätsferne - oder besser Trollverdacht - werde ich immer unruhig.
Wer zahlt deine dreißig Silberlinge?:D
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Heiko Maas:
Das ist eine vollkommen neue Dimension organisierter Kriminalität.
Aha, also nix Flüchtlinge sondern die italienische Mafia oder was? :rofl:
https://www.facebook.com/oliver.jani...26889384067892
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Trashcansinatra
Bei soviel Realitätsferne - oder besser Trollverdacht - werde ich immer unruhig.
Wer zahlt deine dreißig Silberlinge?:D
Wir scheinen das Gleiche zu riechen ;)
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Reaktionen auf die Asylanten Angriffe in Köln:
Als die Polizeibeamten den 26-Jährigen auf der Wache durchsuchten, fanden sie in seiner Jackentasche ein etwa 30 Zentimeter langes Küchenbeil. Was er damit wollte? Laut Polizei habe er sich auf den Weg nach Köln gemacht, "um mir ein Bild von den sexuellen Belästigungen zu machen", habe er den Beamten entgegnet. "Das Beil benötige ich dazu", habe der Lüner laut Polizei gesagt.
Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/luenen/In-der-S-Bahn-Luener-wollte-mit-Kuechenbeil-nach-Koeln-fahren;art928,2913432
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skydive
Sorry, dass du dir so viel Arbeit umsonst gemacht hast, aber bei Bürgerkriegsflüchtlingen greift die Ausnahmeregelung § 23 AufenthaltsG in Verbindung mit § 18(4) 2, die eine Aufenthaltserlaubnis begründet aus humanitären Gründen. Im Sinne der Vorschrift geht man von moralischen oder sittlichen Überlegungen aus, Not, allgemeine Bedrängnis, vor allem aber kein Einzelschicksal (vgl. BVerwG, U.v. 17.2. 1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 = EZAR, 240 Nr. 4) Die Not ist unerheblich, es darf nicht als Einzelschicksal zu verstehen sein. Das betroffene Rechtsgut ist in der Regel Leib oder Leben, persönliche oder Religionsfreiheit. Wie schon mehrfach ausgeführt, handelt es sich hier um keine rechtliche Verpflichtung eines Landes sondern eine Kann-Bestimmung, die im Falle der Bundesregierung auf Kriegsflüchtlinge angewandt wird, hier Syrien, Irak Afghanistan. Das BAMF hat für 2015 57.000 Anerkennungen ausgesprochen, nach der GFK gem. § 60 (1) AufenthaltsG, AE nach § 25 AufenthaltsG.
Humanitäre Hilfe lässt sich schwer in §§ pressen. Man gewährt sie oder man gewährt sie nicht.
Dein pseudojuristisches Rechtfertigungsgestammel nervt.
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cornjung
Ja, ja, deine Freundin ist XXXXL- Live-cam Nackt-Model und du Model für Hartz4 -Migrant . Übrigens....die Stelle als Hartzer, Hochstapler, Lügner und Märchenerzähler im Forum ist bereits besetzt.
Wie aufregend, ein nicht gelöschter ad-personam-Spam-Beitrag des Märchenerzählers cornjung.
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Deutsche bewaffnet euch so gut wie nur möglich. Das Faß ist überlaufen. die Lunte brennt und die Bombe geht bald los!
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Schwabenpower
Wir scheinen das Gleiche zu riechen ;)