Heute erst wieder gesehen. Während die Rentner früher noch versteckt und verschämt sammelten, sieht man sie heute vor Edel-Einkaufsstätten und Centern. Und man sieht jedes Mal welche, sichtbar ohne Suchtprobleme und nicht heruntergekommen, sondern um ein anständiges Äußeres bedacht und man sieht, dass sie nicht zur Unterschicht gehörten bzw. gehören. Heute erst wieder Rentner gesehen, die im Müll nach Flaschen wühlten. Anders kann man es ja nicht schildern.
Zu den Tafeln noch eine Anmerkung: Die Tafeln sind gemeinnützige Einrichtungen, die allerdings die Zugangsberechtigungen über die Gemeinden, also den Staat vergeben lassen. Und so kommt es, dass sowohl die Ukrainer durch ihren Hartz IV -Bezug Zugang zu den Tafeln erhalten als auch Personen im AsylBG, d.h unabhängig von der Art der Unterbringung, die ja oft auch noch ein Catering und eine Vollversorgung beinhaltet.
Siehe hier:
Als hilfebedürftig gilt, wer Leistungen erhält nach:
SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz IV)
SGB XII (Sozialhilfe)
§ 27a Bundesversorgungsgesetz (Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt)
§ 6a Bundeskindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag)
dem Asylbewerberleistungsgesetz
https://www.tafel-stuttgart.de/%C3%B...r-darf-kommen/