Es wird ja auch alles genutzt und benutzt, was an Möglichkeiten da sind, um die Meinungen der Leute zu beschränken.
https://www.tichyseinblick.de/meinun...etzungsgesetz/ --- netzdg-maas-netzwerkdurchsetzungsgesetz
Schaut Euch die Leserspalte an, da tragen einige Leute noch einiges an Wissen dazu bei.Zitat:
Wie die Homepage des Bundestages mit der Tagesordnung zeigt, fehlt interessanter- und überraschenderweise dort noch die Drucksache, um den Gesetzentwurf wenigstens in letzter Fassung noch einmal öffentlich nachlesen zu können. Zufall? Absicht? Oder wird auf den allerletzten Drücker daran noch gearbeitet, weil doch ein paar Grundrechte betroffen sind? Dass den Abgeordneten so die Möglichkeit genommen wird, sich hinreichend lange vor der Abstimmung mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf auseinander zu setzen, liegt auf der Hand.https://de-gmtdmp.mookie1.com/t/v2/l...hyseinblick.de
Das Gesetz soll ganz offensichtlich aber umgehend nach der nicht selten an einem Tag stattfindenden 2. und 3. Lesung und damit vor der Sommerpause, vor allem aber vor der Bundestagswahl, in Kraft treten. Mit dem Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit wollen Merkel und Maas offenbar so früh wie möglich anfangen.
Einer der Leserbriefe:
[QUOTERichtig und deshalb soll die Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der beiden politischen Kampfbegriffe "Fakenews" und "Hatespeech" beschränkt werden, natürlich zeitlich passend zum BTW-Kampf.Das ist derart offensichtlich und durchschaubar, daß es einem schon etwas die Sprache verschlägt.
Als ob halbseidene Tatsachenbehauptungen ein Phänomen der letzten 2-3 Jahre wären oder es früher keine Empörung in Leserbriefen oder dem Internet gegeben hätte.
Das ist natürlich Quatsch mit Soße, nur daß heutzutage die Regierung oft Gegenstand der Empörung ist, insbesondere seit September 2015.
Auch und gerade AfD-nahe Personen oder die AfD selbst nutzen das Internet und kritisieren die Regierung deutlich. Die ist aber ihr gutes Recht, auch hart, auch persönlich, solange keine Beleidigungen oder Schmähkritik geübt wird.
Dazu ist die Rechtsprechung des BVerfG der letzten Jahrzehnte eindeutig.
Hoch problematisch ist auch die Delegation originär staatlicher Aufgaben an Privatunternehmen, die in vorauseilendem Denken prüfen und beurteilen sollen, was vielleicht strafrechtlich bedeutsam sein könnte und solche Versdchtsfälle sogleich zu löschen haben, anderenfalls Ihnen Bußgelder drohen.
Der Haken daran ist, daß alles nur Verdachtsfälle sind und bleiben, solange kein Gericht !!!! Entschieden hat, daß eine Äußerung rechtlich nicht mehr vertretbar und nicht von dem individuellen Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Wie schon viele Stimmen im Netz gesagt haben, ist dies für ein Privatunternehmen wie Facebook oder Twitter absolut unzumutbar, in so eine Rolle gezwungen zu werden.
Netiquette ist schön und gut und jedem Anbieter von Öffentlichkeit im Internet steht das Recht auf Löschung oder Moderation zu, ebenso wie jeder die Wahl hat, hier wie dort zu schreiben oder es zu lassen.
Dieser Normalität aber einen halbhoheitlichen Touch geben zu wollen, nebst Bußgeldandrohungen gegenüber den Anbietern von Öffentlichkeit, ohne daß vorher von einem Gericht wirklich verbindlich festgestellt wurde, ob irgendeine Meinungsäußerung wirklich zu verbieten sei, ist abenteuerlich.
Ich vermute, daß ist auch Maas klar. Nichts destotrotz kann billiges Kalkül dahinter stecken. Wenn das Gesetz verabschiedet ist, ist es in der Welt, egal wie bescheuert es ist. Die großen SM Konzerne werden wie immer auf Sicherheit gehen, weil sie niemals und nirgendwo verklagt werden wollen. Also ist zu vermuten, daß unter dem Hausrecht viel mehr beanstandet und gelöscht wird, als jemals ein Gericht für verboten erklären würde.
Bis das BVerfG über die garantiert kommenden Klagen entscheidet, kann es Monate oder Jahre dauern.
Ob einem Eilantag von Bürgern oder der AfD oder ihrer Wähler vor der BTW im September stattgegeben wird, weiß niemand vorher.
Weil der Eingriff aber derart massiv und offensichtlich mit Blick auf die Wahl erfolgt, denke ich, daß das auch dem BVerfG zu viel des Unguten sein wird, also sehr gute Chancen bestehen, daß das Gesetz auf Eis gelegt wird.
Es ist ja nicht nur die Meinungsfreiheit betroffen, was schon allemal ein sehr wichtiges Grundrecht ist, sondern auch die Fairness im Wahlkampf gegenüber der AfD, ihrer Mitglieder und Wähler als neue Opposition, die Pressefreiheit, die Vertragsfreiheit zwischen SM Firmen und ihrer Kunden, die Gewaltenteilung, die Justizgewährung und ihr Vorrang bei der Feststellung strafbarer Handlungen und ihrer Sanktion und und und
Das sind alles derart fundamentale Grundrechte, die hier kulminieren, daß ich es als Wunder bezeichnen würde, wenn von diesem Gruselgesetz auch nur eine einzige Regelung von bestand bleiben wird.
Die Rechnung kann dennoch für Maas vorübergehend aufgehen, wenn die großen SM Konzern sich zuseht beeindrucken lassen, statt die gerichtliche Prüfung des Gesetzes abzuwarten.
Wie sagte schon Schäuble letztes Jahr: Ein Minister mit Anstand würde zurücktreten - gemeint war der Rangefall und fragwürdige Aussagen von Maas.
Richtig, nur offensichtlich existiert dieser Anstand nicht und heute sicher auch nicht. Obgleich dieses Gesetz derart frappant zweifelhaft und fragwürdig ist, in meinen Augen offensichtlich verfassungswidrig ist, daß der Rücktritt von Maas schon massiv überfällig erscheint.
Er ist für dieses verfassungsrechtliche Frankensteingesetz federführend verantwortlich und damit als Justizminister endgültig desavouiert.
Freunde hat Maas nach der Rangegeschichte bei den höchsten Gerichten sowieso nicht allzuviele.
Natürlich hofft die Regierung dennoch vom Maas-Gesetz zu profitieren, also wird er solange von dort politische Rückendeckung behalten, solange keine harsche bis vernichtende Kritik an seinem Werk aus Karlsruhe offiziell vorliegt.
Das kann jetzt aber schnell der Fall werden.
Jede Partei, jeder Presse und/oder SM Konzern wird Verfassungsbeschwerde erheben können, sobald das Gesetz in Kraft ist und Ursache für irgendeine drohende/anstehende Löschung, Filterung oder Beschränkung der Meinungsfreiheit oder ein drohendes Bußgeld wird, also wohl sehr bald.
Welche Rechtsweggarantie das Gesetz für den einzelnen Bürger vorsieht, ist mir derzeit unbekannt.
Sollte eine gerichtliche Klärung beanstandeter Meinungsäußerungen auch nur ansatzweise beschränkt oder zum Nachteil des Bürgers erschwert werden, wäre dies gleich der nächste Verfassungsverstoß.
Mehr anzeigen[/QUOTE]
Dazu: http://ef-magazin.de/2017/05/15/1099...der-alles-kann
Weiterlesen nach Bedarf.Zitat:
Er ist Sozialdemokrat, Saarländer, mit einer Prominenten verheiratet, Justizminister, oberster Facebook-Beauftragter der Bundesregierung, und er sitzt dazu auch noch in zahlreichen Vorständen, Initiativen und Parteiversammlungen zur Vorbereitung der Bundestagswahl. Zuletzt legte Heiko Maas zudem auch noch ein neues Gesetz vor, das eine neue Qualität Meinungsfreiheit nach Deutschland zu bringen verspricht: „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ und „landesverräterische Fälschungen“ werden danach neu in den Katalog der hart zu bestrafenden Kapitalverbrechen aufgenommen.
Ein Meilenstein in der Entwicklung eines erweiterten Meinungsfreiheitsschutzes, der dem bienenfleißigen Justizminister allerdings noch nicht ausreicht. Heiko Maas hat sich in seiner eng bemessenen Freizeit, zwischen Wahlkampfauftritten und Kindererziehung, noch schnell hingesetzt und ein Buch geschrieben. 256 Seiten inneres Bekenntnis des Sohnes eines Berufssoldaten und einer Schneiderin, der von seiner Ehefrau getrennt lebt und seinen zwei Kindern ein Vorbild sein will.
Mit seinem Standardwerk „Aufstehen statt wegducken. Eine Strategie gegen Rechts“ gelingt ihm das zweifellos. Maas, selbst nur knapp 1,70 Meter groß, macht hier rigoros klar, wie Rechtspopulisten in den letzten Jahren immer lauter und unverhohlener auftreten, wie die AfD in mehrere Landesparlamente einzog und wie rechte Demagogen versuchen, mit ihren Parolen die eigentlich ausschließlich von den großen Volksparteien zu führende öffentliche Debatte zu vergiften und an sich zu reißen. Und wie er sich dagegen in voller Höhe aufrichten will.
http://ef-magazin.de/archiv/ef/173/inhalt.html

