Bin schon neugierig, wann man den 10 Millionsten "Syrer" in der BRD begrüßen darf? Noch vor dem Ende des Jahrzehnts?
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So, hier ist der gesamte Artikel 16a GG.
Bitte die Antwort ankreuzen, die meine Frage ausreichend beantwortet
Flüchtlinge, die von der BRD angenommen werden - wie die aus Syrien-, reisen legal ein. Das hatte ich schon ausreichend belegt. Es ist, wie bereits hier thematisiert, eine Kann - Bestimmung, auf welche die BRD zurückgreift. Ich werde jetzt hier nicht das AsylG einstellen, sondern stelle fest, dass du einfach allgemein gehaltene Antworten gibst, ohne auf meine Fragen einzugehen.Zitat:
1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Jetzt zur Presse.
Warum sollten die Medien der Regierung etwas vorwerfen, was man bis jetzt noch gar nicht überblicken kann? Jetzt muss zuallererst mal registriert werden, um überhaupt einen Überblick davon zu bekommen, wer Syrer ist und unter die Kann-Bestimmung fällt. Danach kann man die Spreu vom Weizen trennen und gem. der Dublin III VO ohne Verfahren ausweisen. Du musst den Leuten schon Sinn und Verstand zugestehen, denn dort arbeiten weder Idioten noch Psychopathen. Das Problem ist schlimm, die Situation unhaltbar, jedoch ist die Regierung nicht handlungsunfähig. Die Klage der AfD ist gegenstandslos, denn im Falle der Syrer liegt kein Verstoß gegen § 95 AufenthaltsG vor, so dass Merkel sich auch nicht darauf folgend gem. § 96 AufenthaltsG schuldig gemacht hat.
Nein, das würde sie nicht und dürfte sie auch nicht. Es gibt aber Ausnahmeregelungen, vor allem wenn humanitäre Hilfe angesagt ist. Diese Ausnahmeregelungen erlauben die Einreise von Flüchtlingen aus Krisengebieten. Da ist dann zum einen die Einreise aus sicheren Drittstaaten ebenso irrelevant, wie der nicht asylrelevante Tatbestand zur Begründung der Gewährung von Asyl. Weshalb auch kein Asyl gewährt wird sondern eine Duldung die dann endet, wenn sich die Bürgerkriegsverhältnisse signifikant ändern. Von dieser Regelung profitieren können nur im Augenblick die Syrer.
Von der Bundesregierung angenommene Flüchtlinge reisen legal ein. Weise das Gegenteil nach oder schweige für immer. Hier im Strang wurde sogar von Gegner der Asylpolitik eingeräumt, dass es in der Asylgesetzgebung Ausnahmetatbestände gibt, wenn die Flüchtlinge aus momentanen Krisen-oder Kriegsgebieten kommen. Weise das Gegenteil nach oder halte dich an den Rat von Dieter Nuhr.
Tatsache ist aber, dass es momentan offiziell auf der Welt ca. 65 Millionen Flüchtlinge gibt und inoffiziell das 10-fache an Menschen die in Krisengebieten leben. "Humanitär" ist hier daher ein absoluter Gummiparagraph/begriff. Die BRD-Regierung könnte dann sehr wohl de facto unlimitiert "einwandern" lassen zumal die Rückreise/führung in die Heimatländer nach Krisen-Beendigung (nach Jahren,Jahrzehnten) eine praktizierte Illusion ist.
Nebenbei ist halt auch das rein zufällige Probem, dass sich fast jeder muslimisch-geprägte Staat in irgendeiner "Krisengebiets"-Form befindet.
da kommt aber fast keiner her, sie kommen mindestens durch ein halbes dutzend sicherer Drittstaaten und sind nach §26a ASVG sofort ab zu weisen
In einem Bericht zum Camp in Calais: Ein Neger hatte 10 Jahre bis dahin gebraucht, jetzt züchtet er dort Tomaten und Hühner. Was für ein Irrsinn, das hätte er sicher auch zu Hause machen können